Artikel Versorgung

Heilmittel hoch im Kurs

29.07.2026 Nadescha Bachayov, Prof. Dr. Christian Kopkow 7 Min. Lesedauer

Die Ausgaben für Physio- und Ergotherapie, der Podologie sowie der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie steigen seit Jahren. Der Heilmittel-Report 2026 aus dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) beleuchtet die Entwicklung und zeigt auf, wie sich die Qualität messen und die Versorgung verbessern lässt.

Foto: Eine auf einer Liege ruhende Person wird am Oberkörper manuell behandelt. Zwei Hände üben dabei Druck auf den Brustkorb aus.
Bei Schulterbeschwerden sind Blankoverordnungen möglich: Der Therapeut entscheidet über Art und Umfang der Behandlung.

Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, ältere Menschen nach einem Schlaganfall, junge Menschen nach einem Sportunfall: Sie alle können von Heilmitteln profitieren. Die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten mit Physiotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (SSSST), Ergotherapie sowie Podologie nimmt seit Jahren zu. 2024 entfielen mit 13,3 Milliarden Euro etwa 4,3 Prozent der gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Heilmittel. Das entspricht einem Anstieg von 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt wurden 39,6 Millionen Heilmittelverordnungen für die rund 70 Millionen GKV-Versicherten abgerechnet, davon rund 14 Millionen für AOK-Versicherte. Nahezu jeder fünfte AOK-Versicherte (18,3 Prozent) erhielt 2024 mindestens eine Heilmitteltherapie. Die Physiotherapie bildet mit 82,4 Prozent aller Verordnungen und 69,7 Prozent des Umsatzes den größten Leistungsbereich. Ergotherapie, SSSST sowie Podologie machen knapp 18 Prozent der Verordnungen und rund 30 Prozent des Umsatzes aus.

Besonderer Bedarf nimmt zu

Um die Versorgungsqualität für Erkrankte mit längerfristigem therapeutischem Bedarf zu verbessern, sind der „Besondere Verordnungsbedarf“ (BVB) und der „Langfristige Heilmittelbedarf“ (LHB) ins Gesetz aufgenommen worden. Beide Regelungen erlauben einen längeren Verordnungszeitraum von zwölf Wochen und finden gesonderte Berücksichtigung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärztinnen und Ärzte (Heilmittel-Richtlinie Paragraf 7 Absatz 6/7). Dies entlastet verordnende Ärzte hinsichtlich der Regressrisiken und reduziert den bürokratischen Aufwand. Der Anteil des BHB und des LHB am gesamten Heilmittelverordnungsgeschehen hat seit 2017 stark zugenommen: Von 2017 bis 2024 stieg der BVB-Anteil von 9,3 auf 25,2 Prozent, der LHB-Anteil von 2,1 auf 9,1 Prozent. 2024 entfielen auf diese Verordnungsformen zusammen rund ein Drittel aller Heilmittelverordnungen der AOK. Die Reform der Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2021, die den Diagnosekatalog erheblich erweiterte, erklärt den starken Anstieg teilweise.

Verantwortung übertragen

Mit den Verträgen zur Blankoverordnung nach Paragraf 125a Sozialgesetzbuch (SGB) V wurde 2024 eine grundlegende Neuerung im Heilmittelbereich eingeführt. Üblicherweise legen Ärzte Therapieart, -dauer und -frequenz fest und verordnen die Heilmittel. Nach der Gesetzesänderung können sie eine Blankoverordnung ausstellen. Dadurch übertragen sie die erweiterte Versorgungsverantwortung auf die Therapeutinnen und Therapeuten. Für die Ergotherapie trat die Regelung am 1. April 2024 in Kraft (Diagnosegruppen SB1, PS3, PS4), die Physiotherapie folgte am 1. November 2024 mit Schultererkrankungen. Die Blankoverordnung eröffnet die Möglichkeit, die Qualität der Heilmittelversorgung zu verbessern, indem einerseits die Therapierenden eine individuell angepasste und bedarfsorientierte Behandlung gestalten können und andererseits der bürokratische Aufwand durch die Gültigkeitsdauer der Verordnung von 16 Wochen reduziert werden kann.

Die vorläufigen Abrechnungsdaten zeigen, dass im dritten Quartal 2025 die Rate der Blankoverordnungen in der Ergotherapie erstmals die Rate der Verordnungen nach Paragraf 125 SGB V mit entsprechenden blankofähigen Diagnosen übersteigt (576 gegenüber 545 je 1.000 AOK-Heilmittelpatienten). Im 4. Quartal 2025 war jede zweite abgerechnete Verordnung bei Schulterbeschwerden eine Blankoverordnung. Gleichzeitig erhöhten sich die Ausgaben für Blankoverordnungen bei Schulterbeschwerden von 36,3 Millionen Euro im dritten Quartal 2024 auf 52,4 Millionen Euro im dritten Quartal 2025. Die Vertragspartner der Blankoverordnung sind verpflichtet, vier Jahre nach Vertragsabschluss einen Evaluationsbericht vorzustellen, der auch Qualitätsaspekte der Versorgung beinhalten soll. Gleichzeitig starten 2027 mit der Finanzierung über den Innovationsfonds Evaluationsprojekte zur Versorgung mit Blankoverordnungen.

Nutzen erfassen

So transparent die Mengen- und Ausgabenentwicklung auch erfasst ist, lässt sich doch über die Qualität der erbrachten Heilmitteltherapien kaum etwas aussagen. Patientenberichtete Outcomes und Erfahrungen werden in der Routineversorgung nicht systematisch erhoben und Therapieergebnisse nicht verpflichtend dokumentiert.

Zudem kann der tatsächliche Nutzen der erbrachten Therapien noch nicht systematisch beurteilt werden. In Debatten über die Qualität der Gesundheitsversorgung wird dabei häufig unzureichend zwischen den Dimensionen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität differenziert. Dies erschwert die Analyse und die Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung. Um den Verbesserungsbedarf im Heilmittelbereich zu erfassen, sind Qualitätsberichte und verbindliche Indikatoren notwendig, wie sie beispielsweise für den Krankenhausbereich vorliegen.

Heilmittel kurz erklärt

Heilmittel wirken überwiegend äußerlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit auf den Körper ein. Der Heilmittelbegriff wird in den Heilmittel-Richtlinien konkretisiert. Er umfasst persönlich zu erbringende medizinische Leistungen, zum Beispiel Maßnahmen der physikalischen Therapie, Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, der Ergotherapie sowie Podologie (medizinische Fußbehandlung). Heilmittel können nur bei einer ärztlichen Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Als Zuzahlung sind zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro Verordnungsgebühr zu zahlen.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hat der Gesetzgeber den Ärzten 2019 ermöglicht, bei bestimmten Indikationen eine Heilmittel-Blankoverordnung auszustellen. Blankoverordnungen sind ohne Vorgaben zur Menge, der Frequenz und des Heilmittels zunächst für 16 Wochen gültig. In diesem Zeitraum entscheidet ausschließlich der Therapeut über die geeigneten therapeutischen Maßnahmen.

Quelle

Mehr Infos: Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses
 

Leitlinien bekannt machen

Leitlinien gelten als wichtiges Instrument zur Verbesserung der Versorgungsqualität und formulieren Handlungsempfehlungen. In Deutschland werden Leitlinien von den medizinischen Fachgesellschaften erstellt. Berufsverbände der Heilmittelerbringer sowie wissenschaftliche Fachgesellschaften wirken an der Leitlinienentwicklung und damit an der berufsgruppenübergreifenden Erarbeitung und Abstimmung von Handlungsempfehlungen mit. Doch bei der Bekanntheit der Leitlinien und deren Umsetzungen bestehen Defizite. So gaben in deutschlandweiten Befragungen von Physiotherapeutinnen und -therapeuten nur rund 30 Prozent an, die Nationale Versorgungsleitlinie zum nicht-spezifischen Kreuzschmerz, eine der häufigsten Diagnosen im therapeutischen Alltag, zu kennen. Die Leitlinien zur Hüft- und Kniearthrose waren vergleichbar wenig bekannt. In der Versorgung von Menschen nach Schlaganfall sind die Ergebnisse ähnlich: So gaben nur 47 Prozent der Teilnehmenden in einer deutschlandweiten Befragung an, die S2e-Leitlinie „Rehabilitation der Mobilität nach Schlaganfall“ zu kennen. Leitlinien müssen nicht nur erstellt, sondern auch verbreitet werden. Abgesehen von der geringen Bekanntheit von Leitlinien kann auch das Erfahrungs- und Praxiswissen von den darin formulierten Empfehlungen abweichen. So entstehen Konflikte zwischen den Empfehlungen und der eigenen klinischen Erfahrung. Zusätzlich stellen eine als begrenzt wahrgenommene Praxistauglichkeit der Leitlinien, mangelnde Unterstützung im Arbeitsumfeld, Zeitmangel sowie fehlende Anreize, zum Beispiel durch eine angemessene Vergütung, Barrieren für die Anwendung dar.

Akademisierung fördern

Eng verknüpft mit den Leitlinien als Instrument der evidenzbasierten Medizin ist die Akademisierung der Gesundheitsberufe. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, einen Anteil von zehn bis 20 Prozent akademisch qualifizierter Gesundheitsberufe eines Ausbildungsjahrgangs zu erreichen. Die Ergebnisse der 2022 veröffentlichten HQGplus-Studie zu Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitssystem zeigen, dass die Zahlen gering und hinter diesen Empfehlungen bleiben.

Die Akademisierung ist Voraussetzung dafür, dass die Gesundheitsberufe als Disziplin eine eigenständige Forschungsinfrastruktur aufbauen können. Professionsentwicklung in Gesundheitsberufen ist langfristig nur möglich, wenn die jeweilige Berufsgruppe in der Lage ist, eigene Forschungsfragen zu formulieren, Studien durchzuführen und zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beizutragen. Diese Studien können Eingang in die Entwicklung von Leitlinien und den Praxisalltag finden und die Versorgungsqualität verbessern. In Deutschland ist die Akademisierung der Gesundheitsberufe im internationalen Vergleich nach wie vor unzureichend. Ausbleibende gesetzliche Reformen zeigen fehlenden politischen Willen, den Status quo zu verändern. Auf einem möglichen Weg zur Vollakademisierung könnte ein arbeitsteiliger Praxisalltag eine mittelfristige Lösung sein, orientiert an Modellen, wie sie in Großbritannien oder Australien etabliert sind. Dabei würden akademisch sowie fachschulisch ausgebildete Leistungserbringenden unterschiedliche Kompetenzbereiche zugeschrieben, und die Therapieverantwortung insgesamt von Ärztinnen und Ärzten auf die Gesundheitsfachberufe übertragen.

Kooperation verbessern

Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen gilt als zentraler, erfolgversprechender Ansatz zur Bewältigung der komplexen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung. Interprofessionelle Versorgung hat zahlreiche positive Effekte, die allesamt zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. Wenn mindestens zwei Berufsgruppen gemeinsam sowie mit- und übereinander lernen, kann sich die interprofessionelle Zusammenarbeit verbessern. Dies sollte kontinuierlich und verbindlich in den Curricula der Gesundheitsberufe verankert werden, um die Absolventinnen und Absolventen auf die Versorgungspraxis vorzubereiten. Eine hochschulische Ausbildung ermöglicht es außerdem, Barrieren abzubauen und den Austausch mit Ärztinnen und Ärzten zu erleichtern.

An Stellschrauben drehen

Die Heilmittelversorgung in Deutschland wächst kontinuierlich, doch über die Qualität der erbrachten Therapien lässt sich bislang kaum eine fundierte Aussage treffen. Neue Versorgungsformen wie die Blankoverordnung bieten Chancen, müssen aber systematisch evaluiert werden. Der Heilmittel-Report 2026 zeigt auf, dass die Bekanntheit von Leitlinien, die Akademisierung und die interprofessionelle Zusammenarbeit zentrale Stellschrauben sind, an denen es – auch politisch – noch erheblich zu drehen gilt, um die Qualität der Heilmittelversorgung zu verbessern.

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