Mehr Wettbewerb statt weniger Kassen
Jacobs' Weg: Die populäre Forderung nach einer kleineren Anzahl an Krankenkassen machen sich viele Politiker zu eigen. Zielführender wäre eine Debatte über die Rolle der Kassen.
der AOK (WIdO)
Die Finanzkommission von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Maßnahme als unwirksam verworfen, doch selbst von Politikern der Regierungsparteien wird sie immer wieder gefordert: die Verringerung der Anzahl der Krankenkassen. Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann glaubt, dass zehn Kassen „reichen“. Wofür eigentlich genau? Anstatt über die Zahl der Krankenkassen zu streiten, sollte sich die Politik erst einmal Klarheit über deren Funktion verschaffen.
Carsten Linnemann stützt seine Forderung auf die Einschätzung, dass es „so richtigen Wettbewerb“ unter den Kassen gar nicht gebe. Damit liegt er nicht falsch, aber ist das auch gut so? Der Gesetzgeber gibt alles bis ins letzte Detail vor, und das Sozialgesetzbuch wird dicker und dicker. Die Regelungen zur geplanten Primärversorgung mag man sich schon jetzt gar nicht ausmalen. Allein der Gedanke an die erwartbaren Ausnahmen für bestimmte Patienten- und Arztgruppen oder Regionstypen, mutmaßlich noch weiter zu konkretisieren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, lässt schaudern. Weil das im Einheitssystem alles vergütungsrelevant ist, muss es natürlich – bürokratiearm? – kontrolliert und bei Nichtbeachtung sanktioniert werden. Hierfür würden in der Tat zehn Kassen genügen oder konsequenterweise gleich eine Bundesagentur für Gesundheit.
„Nicht die Zahl der Kassen ist relevant, sondern ihre Rolle.“
Volkswirt und ehemaliger Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
Die Schlussfolgerung von Carsten Linnemann ist jedoch falsch. Statt „weniger Kassen“ müsste sie „mehr Wettbewerb“ lauten, und zwar mehr Vertragswettbewerb, wie bei der Einführung der freien Kassenwahl Mitte der 1990er Jahre erhofft (als es noch über 1.200 Kassen gab). Hierfür sind allerdings mehr Freiräume erforderlich. Die erfolgreiche Primär- und Facharztversorgung in Baden-Württemberg fußt nicht auf bundesgesetzlichen Detailvorgaben, sondern auf freiwillig geschlossenen Selektivverträgen bei freiwilliger Teilnahme der Versicherten. Weitere positive Beispiele finden sich etwa in der Schweiz. Ob sich die Finanzkommission in ihrem zweiten Bericht wohl auch mit Steuerungsstrukturen und einer aktiven Gestaltungsrolle der Kassen im Wettbewerb befassen wird? Es wäre zu wünschen.
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