Notfallreform: Neue Leitstellen, alte Risiken
Klare Zuständigkeiten, bessere Zusammenarbeit, systematische Ersteinschätzung – die Bundesregierung will ärztlichen Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst und Kliniken enger verknüpfen. Ziel der geplanten Neuregelung ist eine „flächendeckende, integrierte und vernetzte Akut- und Notfallversorgung, bei der ambulante und stationäre Strukturen nahtlos ineinandergreifen.“ Kritiker bezweifeln indes, dass die Reform hält, was sie verspricht: Verbindliche Steuerung sei das Gebot der Stunde, sagt Prof. Dr. med. Uwe Ebmeyer, Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, in aktuellen Blickpunkt Klinik. Doch genau dort liegen auch die Probleme.
Der Gesetzentwurf, den der Bundestag am 9. Juli erstmals beraten hat, setzt zunächst bei der vertragsärztlichen Akutversorgung an. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen rund um die Uhr telefonische und videobasierte Beratung, aufsuchende Dienste sowie die Mitarbeit in Integrierten Notfallzentren sicherstellen. Akut- und Rettungsleitstellen sollen zu Gesundheitsleitstellen werden und Hilfesuchende per digitaler Ersteinschätzung in die passende Versorgung lotsen – ein Ansatz, den Ebmeyer für richtig hält, die Umsetzung aber für fragil: „Ein starrer 24/7-Fahrdienst allein auf den Schultern der Vertragsärzte ist personell nicht zu leisten“, warnt er. Das Konzept müsse regionale Gegebenheiten besser berücksichtigen, denn in Flächenländern führten große Einsatzgebiete, lange Wege und unwirtschaftliche Hausbesuche schnell zur Überforderung. Nötig seien flexible, regional angepasste Lösungen statt zusätzlicher Pflichten.
Kliniken werden Hilfesuchende nicht abweisen
Im Klinikbereich sollen gleichzeitig bundesweit Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Standorten entstehen. Zwar sollen Notdienstpraxis und Notaufnahme dort eng zusammenarbeiten, doch Patienten können nur mit ihrer Zustimmung in die reguläre ambulante Versorgung vermittelt werden. Hinzu kommt, dass auch Kliniken ohne INZ ambulante Notfälle behandeln werden: Krankenhäuser dürften akute Fälle nicht abweisen, könnten aber finanziell benachteiligt werden, fürchtet Ebmeyer. Die Steuerung müsse deshalb greifen, bevor der Patient das Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… betritt.
„Patientensteuerung muss greifen, bevor der Patient das Krankenhaus betritt.“
Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Das Konzept motiviert zu strategischem Verhalten
Auch Wilm Quentin, Professor für Planetary and Public Health "Public Health" (übersetzt: "öffentliche Gesundheit") verfolgt das Ziel, Bedingungen zu schaffen und… an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth begrüßt die stärkere Verzahnung. Problematisch sei jedoch, dass der Entwurf mehrere Ersteinschätzungssysteme vorsieht – nämlich jeweils eigene für den KV-Bereich, eine für INZ-Standorte und Gesundheitsleitstellen. „Besser wäre ein einziges Verfahren für alle Versorgungsbereiche“, mahnt Quentin. Wenn verschiedene Stellen den medizinischen Versorgungsbedarf unterschiedlich bewerten, könnten Hilfesuchende gezielt jene Anlaufstelle wählen, bei der sie die schnellste oder beste Einstufung erwarten. Der Ansatz eines sektorenübergreifend verzahnten Systems aus Akutleitstellen, ärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… sei gut gedacht, so der ÄKSA-Chef: „Aber nur wenn die Reform den realen Bedingungen in den Regionen gerecht wird, kann sie ein Erfolg werden."