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Interview: Regierungskommission ist bei Klinikqualität im Prinzip auf gutem Weg

24.10.2023 AOK-Bundesverband 3 Min. Lesedauer

Die Regierungskommission zur Krankenhausreform hat in ihrer siebten Stellungnahme Vorschläge zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung sowie des Qualitäts- und des klinischen Risikomanagements gemacht. Dr. Jürgen Malzahn, Leiter der Krankenhausabteilung im AOK-Bundesverband, sieht in den Empfehlungen vom 20. Oktober viele gute Ansätze, sieht aber auch Konkretisierungsbedarf unter anderem hinsichtlich der Zeitpläne und der inhaltlichen Umsetzung.

Porträt: Dr. Jürgen Malzahn - Abteilungsleiter stationäre Versorgung
Dr. Jürgen Malzahn - Abteilungsleiter stationäre Versorgung

Herr Dr. Malzahn, die Regierungskommission hat begrüßt, dass Patientinnen und Patienten einen besseren Überblick über die Qualität der stationären Versorgung bekommen sollen. Da müssten Sie sich doch eigentlich anschließen, oder?

Malzahn: In der Tat. Das Ziel der Regierungskommission, die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Patientenversorgung zu verbessern, teilt die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft. Wir haben dazu in den letzten Jahren viele Initiativen auf den Weg gebracht – zum Beispiel die Studie zur „Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ (WiZen), die in der Stellungnahme auch erwähnt wird. Sie macht deutlich, dass Krebs-Patientinnen und Patienten, die in zertifizierten Zentren behandelt werden, einen erheblichen Überlebensvorteil haben. Daher ist es auch zu begrüßen, dass auch auf Initiative der AOK-Gemeinschaft die Zertifikate der Deutschen Krebsgesellschaft jetzt auch Bestandteil des neuen Transparenzregisters des BMG sein werden. Die AOK stimmt der Regierungskommission aber auch in der Einschätzung zu, dass nicht jedes Zertifikat denselben Grad an Evidenz hat und dass Mittel der GKV nur für aussagekräftige Zertifikate eingesetzt werden dürfen.

Welchen Punkt in der Stellungnahme bewerten Sie besonders positiv?

Malzahn: Wir teilen voll und ganz die Einschätzung der Kommission, dass Mindestmengen ein gut wirkendes Instrument der Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… sind, für das zudem eine angemessene Evidenzgrundlage besteht. Diese Positionierung der Experten ist gerade vor dem Hintergrund der angekündigten Verfassungsklage des baden-württembergischen Gesundheitsministers gegen die Mindestmengenreglung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Frühgeborenen-Versorgung von großer Bedeutung. Eine Ergänzung, dass Mindestmengen in Deutschland im internationalen Vergleich relativ niedrig liegen und zu wenige Leistungsbereichen abdecken, hätte die Einordung der Stellungnahme verbessert. Denn es ist ein Teil der Erklärung, warum wir gemessen an Parametern wie Lebenserwartung trotz hoher Ausgaben für das Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… nur europäisches Mittelmaß sind.

Sehen Sie in dem Papier auch kritische Punkte?

Malzahn: Die Regierungskommission weist zu Recht auf die Indikationsqualität hin, die bisher in kaum einem Qualitätssicherungs-Verfahren systematisch überprüft wird. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Aber in einer Empfehlung zur Qualitätssicherung im Rahmen der Krankenhausreform erwartet man auch eine Operationalisierung für eine Umsetzung der Empfehlungen. Außerdem fehlt eine zeitliche Verknüpfung der Umsetzung der Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Qualitätssicherung mit den Fristen der Krankenhausreform. Dabei wäre es zielführend, wenn die Ergebnisse der Überprüfung von Strukturprüfungen und Qualitätssicherungsverfahren bei der Ausgestaltung der Leistungsgruppen berücksichtigt würden.

Kritisch zu hinterfragen ist zudem die Forderung der Regierungskommission nach einer generellen Aufstockung des Vorhaltebudgets. Die Kommission fordert, dass „das Vorhaltebudget eines Krankenhauses um bis zu zwei Prozent aufgestockt werden kann, wenn diese Instrumente nachweisbar erfolgreich Anwendung und Umsetzung erfahren haben.“ Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der stark steigenden GKV-Ausgaben für die Krankenhausbehandlung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf vollstationäre… – im ersten Halbjahr 2023 ein Plus von sieben Prozent beziehungsweise drei Milliarden Euro auf mehr als 46 Milliarden Euro – nicht notwendig und nicht finanzierbar.