Ambulante Zusatzversicherung

Inhalte im Überblick
Ihr allgemeiner Versicherungsschutz bei ambulanten Leistungen
Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für eine Vielzahl von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass sie von Ärzten und Ärztinnen verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Hörgeräte, Rollstühle und viele mehr. Bei den alternativen Heilmethoden kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen übernehmen.
Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung
Eine ambulante Zusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere wenn Sie häufig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen oder Wert auf alternative Heilmethoden legen. Die AOK arbeitet hierfür mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen. Je nach Tarif und Region profitieren Sie zum Beispiel von folgenden Vorteilen:
- Erstattung zusätzlicher Facharztkosten, die über die Regelversorgung hinausgehen
- Zuschüsse für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Naturheilverfahren
- Zuschüsse für Hör- und Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
- Erstattung von Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen, die über die Regelversorgung hinausgehen
Die konkreten Leistungen hängen vom gewählten Tarif und der jeweiligen AOK-Region ab.
Mehrleistung der AOK Niedersachsen
Die AOK Niedersachsen erweitert ihr Leistungsangebot für Ihre Versicherten – mit attraktiven Mehrleistungen und der Beteiligung an Kosten. Darunter verschiedene alternative Heilmethoden wie Osteopathie und Homöopathie sowie alternative Arzneimittel der Anthroposophie und Phytotherapie oder anderes – Die AOK Niedersachsen ist ein starker Partner in Sachen Gesundheit.
Mehr Informationen erhalten Sie online hier oder in jedem Servicezentrum der AOK Niedersachsen. Gern beraten wir umfassend und individuell in einer unserer Servicezentren zu unseren AOK-Mehrleistungen. Informieren Sie sich hierzu gerne auch bei Ihrer AOK vor Ort.
Für die Erstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein.
Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen.
Unser Tipp: Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über den Onlineservice „Meine AOK" senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem – melden Sie sich jetzt kostenfrei für „Meine AOK" an.
Möchten Sie uns Ihre Rechnung per Post schicken? Dann senden Sie uns nur die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Ein Antrag oder ein Anschreiben ist nicht erforderlich. Notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. So können wir diese schnell zuordnen und für Sie bearbeiten.
Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt in der AOK vor Ort abgeben.
Häufige Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung für Zuschüsse
Welche alternativen Heilmethoden werden durch die ambulante Zusatzversicherung bezuschusst? Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?