Krankentagegeld-Zusatzversicherung: sicheres Einkommen im Krankheitsfall

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Dauerhaft abgesichert mit einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung der AOK
Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse nach sechs Wochen Verdienstausfall nur ein Krankengeld von circa 78 Prozent ihres Nettoeinkommens. Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen Sie den Verdienstausfall ab dem 43. Tag selbst absichern.
Mit jedem Krankheitstag entstehen Einkommensverluste, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden können. Denn während ein Großteil der Einnahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebenshaltung weiter an. Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Sie sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern.
Ihre Vorteile
- Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit: Gleichen Sie Ihr fehlendes Einkommen aus.
- Sichern Sie sich ideal ab – auch wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
- Auf Sie zugeschnitten: Als Arbeitnehmer beginnt die Krankentagegeldleistung mit dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
So funktioniert's
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen im Krankheitsfall mindestens die ersten sechs Wochen Ihr Gehalt normal weiter.
- Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld ist allerdings geringer als das Arbeitseinkommen. Die Lösung: ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung.
- Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld. Sie benötigen jedoch einen Verdienstausgleich, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Das leistet die Krankentagegeld-Versicherung der AOK Rheinland-Hamburg
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet derzeit keine Krankentagegeld-Zusatzversicherung an.
Sie können sich nun stattdessen
- über die gesetzlichen Leistungen rund um das Krankengeld oder
- über die Leistungen der AOK beim Kinderkrankengeld informieren.
Entdecken Sie jetzt das gesamte Spektrum an Zusatzversicherungen der AOK.
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