Zur AOK wechseln: So geht's!
Sie wollen Mitglied bei der AOK werden? Dann sind Sie hier richtig! Hier erhalten Sie alle Informationen rund um den bequemen Wechsel zur AOK, sowie Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Krankenkassenwechsel nach dem geltenden Krankenkassenwahlrecht.

So einfach ist der Wechsel zur AOK
Alle Personen ab 15 Jahren, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, können ihre Krankenkasse selbst wählen. Dafür gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zur Bindungsfrist oder zu Abläufen:
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Wenn eine Mitgliedschaft endet, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, können Sie sofort entscheiden, zu einer anderen Krankenkasse zu gehen.
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Sie müssen nicht kündigen und auch keine Bindungsfrist einhalten.
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Wir kümmern uns um alles und setzen uns mit Ihrer bisherigen Krankenkasse in Verbindung.
In drei Schritten zur AOK wechseln
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Die häufigsten Fragen zum Krankenkassenwechsel
Bindungsfrist
Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist gibt an, wie lange ein Versicherter mindestens bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss. Übt der Versicherte sein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags aus, gilt die Bindungsfrist nicht.