Zur AOK wechseln: So geht's!

Sie wollen Mitglied bei der AOK werden? Dann sind Sie hier richtig! Hier erhalten Sie alle Informationen rund um den bequemen Wechsel zur AOK, sowie Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Krankenkassenwechsel nach dem geltenden Krankenkassenwahlrecht.

Eine Familie macht Pause auf einer Wanderung.© iStock / Geber86

So einfach ist der Wechsel zur AOK

Alle Personen ab 15 Jahren, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, können ihre Krankenkasse selbst wählen. Dafür gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zur Bindungsfrist oder zu Abläufen: 

  • Wenn eine Mitgliedschaft endet, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, können Sie sofort entscheiden, zu einer anderen Krankenkasse zu gehen. 

  • Sie müssen nicht kündigen und auch keine Bindungsfrist einhalten.

  • Wir kümmern uns um alles und setzen uns mit Ihrer bisherigen Krankenkasse in Verbindung.

In drei Schritten zur AOK wechseln

Mitgliedschaft beantragen

Wählen Sie Ihre Krankenkasse und wir informieren unverzüglich Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechselwunsch. Als Privatversicherter informieren Sie Ihre alte Krankenkasse hingegen selbst.

Arbeitgeber informieren

Sie informieren Ihren Arbeitgeber über Ihre gewählte Krankenkasse. Ihr neuer Arbeitgeber meldet Sie bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse an.

Bestätigung der Mitgliedschaft

Die gewählte Krankenkasse bestätigt die Anmeldung gegenüber dem Arbeitgeber.

Werden Sie jetzt Mitglied bei der AOK

Schnell und einfach unser Online-Formular ausfüllen und Mitglied werden.

Die häufigsten Fragen zum Krankenkassenwechsel

Bindungsfrist

Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist gibt an, wie lange ein Versicherter mindestens bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss. Übt der Versicherte sein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags aus, gilt die Bindungsfrist nicht.