Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalttarif können Sie Ihren Beitrag individuell gestalten.
Ein AOK-Mitarbeiter spricht mit einem älteren Mann. Als AOK-Mitglied kann er sich für den Wahltarif Selbstbehalt entscheiden.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?

    Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.

    Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar. 

    Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt

    Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:

    1.       Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
    2.       Krankenhausaufenthalte

    Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

    Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:

    1.       Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
    2.       Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen
            (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
    3.       Vorsorgeuntersuchungen
    4.       Impfungen
    5.       Zahnarztbesuche

    Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.

    FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt

    • Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?

      Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    • Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?

      Sie können jeweils zum Monatsbeginn einsteigen (nicht rückwirkend). Die Prämie und das maximale Risiko gelten dann anteilig.

    • Wann kann ich die Teilnahme kündigen?

      Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Das Angebot Selbstbehalttarif mit Bonus der AOK Rheinland/Hamburg

    Der AOK-Wahltarif AOK-Bonus-Plus belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer sich fit hält und keine Leistungen mit Eigenbeteiligung in Anspruch nimmt, bekommt bis zu 530 Euro ausgezahlt. 

    Der Tarif im Überblick

    • Vorteile: Wenn Sie drei Jahre lang kein ärztliches Rezept für Medikamente in Anspruch nehmen und auch kein Krankenhaus zu einem stationären Aufenthalt aufsuchen müssen, dann erstattet die AOK Ihnen in der Tarifklasse 3 sogar 530 Euro (230 Euro Grundbonus plus 300 Euro Zusatzbonus). Danach wird bei Leistungsfreiheit der Zusatzbonus jährlich anteilig ausgezahlt.
    • Auszahlung: Der Bonus wird bis zum Ende des 2. Quartals des jeweils folgenden Jahres ausgezahlt, wenn zum Zeitpunkt der Tarifabrechnung eine Versicherung bei der AOK Rheinland/Hamburg besteht. Eine Eigenbeteiligung wird ebenfalls zu diesem Zeitpunkt fällig.
    • Einstieg: Der Einstieg ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Der Grundbonus gilt dann anteilig.

    Die Bonusbeträge und Rechenbeispiele

    Grundbonus + Zusatzbonus

    mit Darstellung der jeweiligen Tarifklassen

    Bonusbeträge

    (Beträge in Euro)

    Beitragspflichtige Einnahmen pro JahrGrundbonus für EigenbeteiligungJährl. Zusatzbonus ab 3 Jahren LeistungsfreiheitMax. Auszahlung 1. JahrMax. Auszahlung 2. JahrMax Auszahlung 3. JahrMax. Auszahlung ab 4. Jahr
    bis zu 18.00080,00 50,0080,00 80,00230,00130,00
    18.001,01 bis JAEG*110,00 60,00110,00110,00290,00170,00
    über JAEG*230,00100,00230,00230,00530,00330,00
    *JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Beispiel 1 – Azubi*

    Beschreibung:

    Erik ist 21 Jahre und Auszubildender.

    Sein Jahreseinkommen beträgt 13.500 Euro, daher kann er die Tarifklasse 1 wählen. Erik muss in den ersten 5 Jahren der Teilnahme nie in ärztliche Behandlung und ein Rezept einlösen oder ins Krankenhaus.

    • Jahr 1: Erik erhält für das erste Teilnahmejahr 80 Euro.
    • Jahr 2: Erik erhält für das zweite Teilnahmejahr 80 Euro.
    • Jahr 3: Erik erhält für das dritte Teilnahmejahr 230 Euro.
    • Jahr 4: Erik erhält für das vierte Teilnahmejahr 130 Euro.
    • Da der Zusatzbonus nach drei Jahren Leistungsfreiheit jährlich anteilig ausgezahlt wird, erhält Erik für das vierte und jedes weitere Teilnahmejahr 130 Euro.

    Beispiel 2 – Arbeitnehmerin*

    Beschreibung:

    Katja ist 38 Jahre und stellvertretende Abteilungsleiterin.

    Sie verdient im Jahr 68.000 Euro, daher kann sie die Tarifklasse 3 wählen. Katja muss im ersten Jahr der Teilnahme drei Tage stationär behandelt werden.

    • Jahr 1: Katja erhält für das erste Teilnahmejahr 115 Euro.
    • Jahr 2: Katja erhält für das zweite Teilnahmejahr 230 Euro.
    • Jahr 3: Katja erhält für das dritte Teilnahmejahr 230 Euro.
    • Jahr 4: Katja erhält für das vierte Teilnahmejahr 530 Euro.
    • ab Jahr 5**: Da der Zusatzbonus nach drei Jahren Leistungsfreiheit jährlich anteilig ausgezahlt wird, erhält Katja für jedes weitere Teilnahmejahr 330 Euro.

    * Für das Rechenbeispiel sind vollständige Kalenderjahre der Teilnahme am AOK-Wahltarif AOK-Bonus-Plus und gleichbleibende Einkommensverhältnisse unterstellt worden.

    ** Gilt, sofern vollständige Kalenderjahre der Teilnahme vorliegen und keine Selbstbehalte ausgelöst werden.

    So funktioniert die Eigenbeteiligung

    Die Eigenbeteiligung wird nur fällig, wenn Sie Medikamente auf Rezept erhalten oder wenn Sie ins Krankenhaus müssen.

    Als eine Art Startkapital erhalten Sie einen Grundbonus entsprechend der gewählten Tarifklasse. In der Tarifklasse 3 beträgt dieser 230 Euro. Für jedes Arzneimittelrezept werden Ihnen 57,50 Euro, für jeden Krankenhausaufenthalt 115 Euro abgezogen. Zunächst verringert sich dadurch Ihr Grundbonus um die entsprechenden Beträge. Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto niedriger die Eigenbeteiligung und desto höher der ausgezahlte Bonus.

    Begrenzter Eigenanteil

    Damit Ihr Einsatz überschaubar bleibt, ist diese Eigenbeteiligung z. B. in der Tarifklasse 3 auf 460 Euro pro Jahr begrenzt. Durch diese Regelung bleibt Ihr tatsächliches Risiko beschränkt.

    Eigenbeteiligung

    (Beträge in Euro)

    Beitragspflichtige Einnahmen pro JahrJe Arztbesuch mit Rezept
    für Medikament
    Je KrankenhausaufenthaltMax. EigenbeteiligungMax. Risiko
    bis zu 18.00020,0040,00160,0080,00
    18.001,01 bis JAEG*27,5055,00220,00110,00
    über JAEG*57,50115,00460,00230,00

    *JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Wissenswertes zum Tarif

    • Der reine Arztbesuch (ohne Rezept für ein Medikament) wird nicht angerechnet.
    • Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt.
    • Sie beteiligen sich pro Jahr höchstens mit der maximalen Eigenbeteiligung je Tarifklasse an den Kosten der Arzt- und Krankenhausbesuche.
    • Die Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern werden bei dem AOK-Wahltarif AOK-Bonus-Plus nicht gezählt.

    Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, mindestens drei Jahre an dem AOK-Wahltarif AOK-Bonus-Plus teilzunehmen. In besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld erhalten – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Auszeichnung bestes Bonusprogramm

    Im aktuellen Kassentest des Wirtschaftsmagazins FOCUS-MONEY (Ausgabe 44/2020) schneidet die AOK Rheinland/Hamburg mit einem tollen Ergebnis ab. Im Bereich der Bonusprogramme überzeugte die AOK Rheinland/Hamburg und wurde als einzige Krankenkasse mit dem Urteil Bestes Bonusprogramm – regional geöffnete Krankenkassen ausgezeichnet.

    So wurden die Kassen bewertet: Die Grundlage für den Krankenkassentest von FOCUS-MONEY bildeten die Daten von 53 für die Allgemeinheit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen. Die Daten wurden in der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI) analysiert.

    Aktualisiert: 24.10.2024

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