Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Inhalte im Überblick
Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?
Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.
Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar.
Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt
Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:
- Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten
- Krankenhausaufenthalte
Ob Arztbesuche mit Heilmittelverordnungen einen Selbstbehalt auslösen, hängt von Ihrer zuständigen Krankenkasse ab.
Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt
Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:
- Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
- Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Zahnarztbesuche
Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.
Das Angebot der AOK Rheinland/Hamburg
Der AOK-Wahltarif AOK-Gesund+ belohnt ab 2025 gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer gesund lebt, sich fit hält und keine Arzneimittel auf Kassenrezept benötigt, kann – je nach Einkommen – bis zu 500 Euro ausgezahlt bekommen.
Der Tarif im Überblick
- Vorteile: Wenn die AOK in einem Kalenderjahr keine Arzneimittelkosten für Sie getragen hat, wird Ihnen die volle Prämie ausgezahlt.
- Auszahlung: Die Prämie wird bis zum Ende des 2. Quartals des folgenden Jahres ausgezahlt, wenn zum Zeitpunkt der Tarifabrechnung eine Versicherung bei der AOK Rheinland/Hamburg besteht. Eine eventuelle Eigenbeteiligung wird dann ebenfalls fällig.
- Einstieg: Dieser ist jederzeit möglich. Die Prämie gilt dann anteilig.
- Laufzeit: Der AOK-Wahltarif hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Prämien ohne eingelöste Rezepte zulasten der AOK
Tarifstufe | Jährliche Einkünfte (brutto) | Prämie pro Jahr |
---|---|---|
1 | < 10.000 EUR | 100 EUR |
2 | < 30.000 EUR | 200 EUR |
3 | > 30.000 EUR | 300 EUR |
4 | > 40.000 EUR | 400 EUR |
5 | > 50.000 EUR | 500 EUR |
Beispielrechnung: Teilnehmer erhält die volle Prämie.
Thorben hat ein jährliches Einkommen von 35.000 EUR und ist demnach in Tarifstufe 3 einzuordnen. Er war das ganze Jahr über gesund und hat keine Arzneimittel nehmen müssen oder hat sich diese privat verschreiben lassen. Im Folgejahr kann er mit einer Prämie von 300 EUR rechnen.
Prämien mit eingelösten Rezepten zulasten der AOK
Tarifstufe | 1. Rezept | 2. Rezept | 3. Rezept | 4. Rezept |
---|---|---|---|---|
1 | 75 EUR | 50 EUR | 25 EUR | 0 EUR |
2 | 150 EUR | 100 EUR | 50 EUR | 0 EUR |
3 | 225 EUR | 150 EUR | 75 EUR | 0 EUR |
4 | 300 EUR | 200 EUR | 100 EUR | 0 EUR |
5 | 375 EUR | 250 EUR | 125 EUR | 0 EUR |
Beispielrechnung: Teilnehmerin hat Arzneimittel verordnet bekommen und die Rezepte eingelöst
Roswitha befindet sich in Tarifstufe 4. Im Laufe des Jahres musste sie aufgrund einer Erkältung drei Rezepte zulasten der AOK in der Apotheke einlösen. Sie wird eine reduzierte Prämie in Höhe von 100 EUR erhalten.
Begrenzte Eigenbeteiligung ab dem fünften, eingelösten Rezept
Wurden mehr als vier Rezepte eingelöst, entfällt die Prämie und es ist eine Zahlung an die AOK zu leisten.
Tarifstufe | Einmalige Zahlung pro Jahr |
---|---|
1 | 10 EUR |
2 | 20 EUR |
3 | 30 EUR |
4 | 40 EUR |
5 | 50 EUR |
Beispielrechnung: Teilnehmer muss eine Zahlung an die AOK leisten
Robert hat ein Einkommen von 60.000 EUR und befindet sich in Tarifstufe 5. Aufgrund einer Erkrankung musste er insgesamt 7 Rezepte im Kalenderjahr einreichen. Ab dem fünften Rezept entfällt die Prämie des Gesund+ und Robert muss der AOK dieses Jahr einmal 50 EUR zahlen. Diese Zahlung schließt alle weiteren Verordnungen im selben Jahr mit ein – erhöht sich also nicht.
So funktioniert die Eigenbeteiligung
Eine Eigenbeteiligung wird nur fällig, wenn mehr als vier Rezepte zulasten der AOK eingelöst werden.
Die Höhe der Grundprämie (mögliche Auszahlung) orientiert sich an der Tarifstufe. In der Tarifstufe 3 beträgt diese 300 Euro. Für jedes eingelöste Arzneimittelrezept werden 75,00 Euro von der Grundprämie abgezogen. Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto höher ist die am Ende des Folgejahres ausgezahlte Prämie.
Begrenzter Eigenanteil
Damit Ihr Risiko überschaubar bleibt, ist eine mögliche Eigenbeteiligung – z. B. in der Tarifstufe 3 auf 30 Euro pro Jahr – begrenzt.
Wissenswertes zum Tarif
- Ein Arztbesuch ohne eingelöstes Rezept für ein Medikament wird nicht angerechnet.
- Ein Arztbesuch mit eingelöstem Rezept für ein Verhütungsmittel, beispielsweise Antibabypille, wird nicht angerechnet.
- Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt.
- Die Rezepte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern werden nicht gezählt.
- Pro Jahr ist höchstens die maximale Eigenbeteiligung je Tarifstufe für Arzneimittelkosten zu zahlen.
- Für die Eigenbeteiligung werden nur die jeweils eingelösten Rezepte berücksichtigt. D. h. auf einem Rezept können durchaus z. B. 3 Arzneimittel verordnet werden, angerechnet wird nur einmalig für das eine Rezept. Dies gilt auch, wenn der Arzt an einem Tag mehrere Rezepte ausstellt, auch hier wird nur einmalig die Eigenbeteiligung abgezogen.
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, drei Jahre an dem AOK-Wahltarif AOK Gesund+ teilzunehmen. Unter besonderen Umständen – zum Beispiel, wenn eine chronische Erkrankung auftritt oder dem Eintreten einer Arbeitslosigkeit – besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Hier können Sie sich den Antrag AOK-Gesund-Plus (PDF, 183 KB) herunterladen.
Weitere Informationen:
Teilnahmebedingungen
AOK Gesund + auf einen Blick
FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt
Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?
Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?
Wann kann ich die Teilnahme kündigen?
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