Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalttarif können Sie Ihren Beitrag individuell gestalten.
Ein AOK-Mitarbeiter spricht mit einem älteren Mann. Als AOK-Mitglied kann er sich für den Wahltarif Selbstbehalt entscheiden.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?

    Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.

    Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar. 

    Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt

    Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:

    1. Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten
    2. Krankenhausaufenthalte

    Ob Arztbesuche mit Heilmittelverordnungen einen Selbstbehalt auslösen, hängt von Ihrer zuständigen Krankenkasse ab.

    Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

    Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:

    1. Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
    2. Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
    3. Vorsorgeuntersuchungen
    4. Impfungen
    5. Zahnarztbesuche

    Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.

    Das Angebot der AOK Rheinland/Hamburg

    Der AOK-Wahltarif AOK-Gesund+ belohnt ab 2025 gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer gesund lebt, sich fit hält und keine Arzneimittel auf Kassenrezept benötigt, kann – je nach Einkommen – bis zu 500 Euro ausgezahlt bekommen.

    Der Tarif im Überblick

    • Vorteile: Wenn die AOK in einem Kalenderjahr keine Arzneimittelkosten für Sie getragen hat, wird Ihnen die volle Prämie ausgezahlt.
    • Auszahlung: Die Prämie wird bis zum Ende des 2. Quartals des folgenden Jahres ausgezahlt, wenn zum Zeitpunkt der Tarifabrechnung eine Versicherung bei der AOK Rheinland/Hamburg besteht. Eine eventuelle Eigenbeteiligung wird dann ebenfalls fällig.
    • Einstieg: Dieser ist jederzeit möglich. Die Prämie gilt dann anteilig.
    • Laufzeit: Der AOK-Wahltarif hat eine Laufzeit von drei Jahren.

    Prämien ohne eingelöste Rezepte zulasten der AOK

    TarifstufeJährliche Einkünfte (brutto)Prämie pro Jahr
    1< 10.000 EUR100 EUR
    2< 30.000 EUR200 EUR
    3> 30.000 EUR300 EUR
    4> 40.000 EUR400 EUR
    5> 50.000 EUR500 EUR

    Beispielrechnung: Teilnehmer erhält die volle Prämie.

    Thorben hat ein jährliches Einkommen von 35.000 EUR und ist demnach in Tarifstufe 3 einzuordnen. Er war das ganze Jahr über gesund und hat keine Arzneimittel nehmen müssen oder hat sich diese privat verschreiben lassen. Im Folgejahr kann er mit einer Prämie von 300 EUR rechnen.

    Prämien mit eingelösten Rezepten zulasten der AOK

    Tarifstufe1. Rezept2. Rezept3. Rezept4. Rezept
    175 EUR50 EUR25 EUR0 EUR
    2150 EUR100 EUR50 EUR0 EUR
    3225 EUR150 EUR75 EUR0 EUR
    4300 EUR200 EUR100 EUR0 EUR
    5375 EUR250 EUR125 EUR0 EUR

    Beispielrechnung: Teilnehmerin hat Arzneimittel verordnet bekommen und die Rezepte eingelöst

    Roswitha befindet sich in Tarifstufe 4. Im Laufe des Jahres musste sie aufgrund einer Erkältung drei Rezepte zulasten der AOK in der Apotheke einlösen. Sie wird eine reduzierte Prämie in Höhe von 100 EUR erhalten.

    Begrenzte Eigenbeteiligung ab dem fünften, eingelösten Rezept

    Wurden mehr als vier Rezepte eingelöst, entfällt die Prämie und es ist eine Zahlung an die AOK zu leisten.

    TarifstufeEinmalige Zahlung pro Jahr
    110 EUR
    220 EUR
    330 EUR
    440 EUR
    550 EUR

    Beispielrechnung: Teilnehmer muss eine Zahlung an die AOK leisten

    Robert hat ein Einkommen von 60.000 EUR und befindet sich in Tarifstufe 5. Aufgrund einer Erkrankung musste er insgesamt 7 Rezepte im Kalenderjahr einreichen. Ab dem fünften Rezept entfällt die Prämie des Gesund+ und Robert muss der AOK dieses Jahr einmal 50 EUR zahlen. Diese Zahlung schließt alle weiteren Verordnungen im selben Jahr mit ein – erhöht sich also nicht. 

    So funktioniert die Eigenbeteiligung

    Eine Eigenbeteiligung wird nur fällig, wenn mehr als vier Rezepte zulasten der AOK eingelöst werden.

    Die Höhe der Grundprämie (mögliche Auszahlung) orientiert sich an der Tarifstufe. In der Tarifstufe 3 beträgt diese 300 Euro. Für jedes eingelöste Arzneimittelrezept werden 75,00 Euro von der Grundprämie abgezogen. Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto höher ist die am Ende des Folgejahres ausgezahlte Prämie.

    Begrenzter Eigenanteil

    Damit Ihr Risiko überschaubar bleibt, ist eine mögliche Eigenbeteiligung – z. B. in der Tarifstufe 3 auf 30 Euro pro Jahr – begrenzt.

    Wissenswertes zum Tarif

    • Ein Arztbesuch ohne eingelöstes Rezept für ein Medikament wird nicht angerechnet.
    • Ein Arztbesuch mit eingelöstem Rezept für ein Verhütungsmittel, beispielsweise Antibabypille, wird nicht angerechnet.
    • Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt.
    • Die Rezepte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern werden nicht gezählt.
    • Pro Jahr ist höchstens die maximale Eigenbeteiligung je Tarifstufe für Arzneimittelkosten zu zahlen. 
    • Für die Eigenbeteiligung werden nur die jeweils eingelösten Rezepte berücksichtigt. D. h. auf einem Rezept können durchaus z. B. 3 Arzneimittel verordnet werden, angerechnet wird nur einmalig für das eine Rezept. Dies gilt auch, wenn der Arzt an einem Tag mehrere Rezepte ausstellt, auch hier wird nur einmalig die Eigenbeteiligung abgezogen.

    Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, drei Jahre an dem AOK-Wahltarif AOK Gesund+ teilzunehmen. Unter besonderen Umständen – zum Beispiel, wenn eine chronische Erkrankung auftritt oder dem Eintreten einer Arbeitslosigkeit – besteht ein Sonderkündigungsrecht.

    Hier können Sie sich den Antrag AOK-Gesund-Plus (PDF, 183 KB) herunterladen.

    Weitere Informationen:
    Teilnahmebedingungen
    AOK Gesund + auf einen Blick

    FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt

    • Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?

      Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    • Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?

      Sie können jeweils zum Monatsbeginn einsteigen (nicht rückwirkend). Die Prämie und das maximale Risiko gelten dann anteilig.

    • Wann kann ich die Teilnahme kündigen?

      Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Aktualisiert: 11.06.2025

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