Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Inhalte im Überblick
Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?
Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.
Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar.
Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt
Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:
- Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten
- Krankenhausaufenthalte
Ob Arztbesuche mit Heilmittelverordnungen einen Selbstbehalt auslösen, hängt von Ihrer zuständigen Krankenkasse ab.
Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt
Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:
- Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
- Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Zahnarztbesuche
Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.
Wahltarif aktiv 100 der AOK PLUS
Wer auf seine Gesundheit achtet, muss weniger zum Arzt und benötigt seltener ein Rezept. AOK PLUS aktiv belohnt eine gesunde Lebensweise. Mit diesem Zusatzangebot erhalten Sie bis zu 100 Euro Prämie im Jahr.
Warum ist das Prämienangebot sinnvoll?
Das Prinzip ist ganz einfach: Wer sich gesund und fit hält, muss weniger zum Arzt und benötigt seltener ein Rezept. Um die Prämie zu bekommen, müssen Sie keine Nachweise für Vorsorgemaßnahmen oder Fitnessaktivitäten einreichen, sondern einfach nur gesund bleiben. Krankenhausaufenthalte, Untersuchungen zur Früherkennung und Leistungen rund um die Schwangerschaft wirken sich ebensowenig auf die Prämie aus wie Behandlungen der mitversicherten Familienangehörigen. Das gilt auch für Arztbesuche ohne Rezept.
Was sind die besonderen Vorteile des Zusatzangebots?
- Sie erhalten jährlich bis zu 100 Euro, wenn Sie gesund bleiben
- Sie genießen weiter das volle Leistungsangebot ohne Einschränkungen
- Ihr maximales Risiko beträgt nur 25 Euro.
- Die Abrechnung erfolgt einfach und für Sie transparent.
- Sie benötigen keinerlei Nachweise für Vorsorgemaßnahmen oder Fitnessaktivitäten.
Wie wird die Prämie berechnet?
Pro Kalenderjahr werden maximal fünf Kassenrezepte für Arznei- und Heilmittel zu je 25 Euro abgerechnet.
Ihr maximales Risiko beträgt also nur 25 Euro.
Krankenhausaufenthalte werden in demTarifangebot der AOK PLUS nicht mit angerechnet.
Rechenbeispiel:
Ihre Prämie | 100,00 Euro |
---|---|
Ein Arztbesuch mit Rezept | - 25,00 Euro (Selbstbehalt) |
Ihr Gewinn | 75,00 Euro |
Tarif AOK PLUS aktiv 100
Mit Ihrer Teilnahme binden Sie sich für drei Jahre an den Tarif AOK PLUS aktiv 100 und an die AOK PLUS. Sie genießen entsprechend der Teilnahmebedingungen alle Vorteile als Versicherter Ihrer Gesundheitskasse.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Versicherte, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld und Bürgergeld, Auszubildende mit monatlichem Arbeitsentgelt bis 325 Euro.
Passende Dokumente zum Download von der AOK
FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt
Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?
Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?
Wann kann ich die Teilnahme kündigen?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
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