Ihre Mitgliedschaft bei der AOK kündigen

Sie möchten Ihre Krankenversicherung bei der AOK kündigen? Wir bedauern, dass Sie uns verlassen möchten. Hier finden Sie alle Informationen, wie die Kündigung funktioniert – und welche Optionen Sie haben.
Eine Frau steht auf einer Rolltreppe und schaut zufrieden herab, während ein Mann hinter ihr die Treppe hinaufsteigt.© iStock / Marcus Lindstrom

Inhalte im Überblick

    Warum es sich lohnt, zu bleiben

    Die AOK gehört zu den größten Krankenkassen in Deutschland. Dementsprechend genießen Sie als AOK-Mitglied zahlreiche Vorteile, die weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Erfahren Sie mehr über unsere starken Leistungen und wie Sie davon profitieren können:

    Falls Sie trotzdem kündigen wollen

    Seit dem 1. Januar 2021 übernimmt Ihre neue Krankenkasse die Kündigung für Sie, wenn Sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer anderen GKV wechseln. Der Wechsel läuft dabei wie folgt ab:

    1. Sie schließen eine Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse ab.
    2. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
    3. Sie informieren formlos Ihre Arbeitsstelle, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung über den Wechsel.

    Sollten Sie von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, müssen Sie hingegen eine schriftliche Kündigung an Ihre aktuelle Krankenkasse senden.

    Was kann Ihre AOK vor Ort tun, um weiterhin für Sie da sein zu dürfen?

    Lassen Sie uns im Gespräch herausfinden, was Ihnen aktuell wichtig ist und wie wir Sie auch in Zukunft begleiten dürfen. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die passenden Kontaktinformationen anzeigen können.

    Kündigung zurücknehmen: So einfach geht’s

    Sie haben bereits gekündigt und möchten doch bei der AOK versichert bleiben? Wir helfen Ihnen, die Kündigung in wenigen Schritten wieder rückgängig zu machen.

    Weitere Fragen und Antworten zur Kündigung der Krankenkasse

    • Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?

      Haben Sie erst kürzlich die Krankenkasse gewechselt, dann sind Sie zunächst 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Erst im Anschluss ist eine Kündigung möglich. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt für alle Versicherten zwei Monate zum Monatsende. Die genaue Einhaltung der Kündigungsfrist wird von der alten und der neuen Krankenkasse geprüft.

      Muss ich selbst kündigen oder macht das die neue Krankenkasse?

      Bleiben Sie gesetzlich krankenversichert, dann übernimmt die neue Krankenkasse die Kündigung. Wechseln Sie hingegen in eine private Krankenversicherung, dann müssen Sie Ihre alte Krankenkasse selbst schriftlich kündigen. In diesem Fall müssen Sie auch nachweisen, dass Sie im Krankheitsfall abgesichert sind – also über eine private Krankenversicherung verfügen.

      Was ist ein Sonderkündigungsrecht?

      Das Sonderkündigungsrecht greift, wenn Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöhen. In diesem Fall können Versicherte sofort ihre Krankenkasse wechseln, auch wenn noch eine Bindungsfrist besteht. Der Wechsel muss spätestens zum Ablauf des Monats beantragt werden, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird.

    • Kann ich trotz Wahltarif die Krankenkasse kündigen?

      Versicherte, die einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind während der Laufzeit des Tarifs an ihre Krankenkasse gebunden. Ein Krankenkassenwechsel ist während dieser Zeit nicht möglich. Ausnahme: Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, dann haben auch Versicherte mit einem Wahltarif ein Sonderkündigungsrecht.

      Was passiert mit laufenden Leistungen bei einem Kassenwechsel?

      Laufende oder bereits genehmigte Behandlungen können fortgeführt beziehungsweise begonnen werden. Die alte und die neue Krankenkasse klären laufende Fälle untereinander. Das gilt auch für Leistungen wie zum Beispiel Krankengeld oder Pflegeleistungen.

      Ich habe bereits gekündigt, möchte aber meine Kündigung bei der AOK zurückziehen. Was muss ich machen?

      Haben Sie Ihre Krankenversicherung bei der AOK erst kürzlich gekündigt und die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse hat noch nicht begonnen, dann können Sie Ihre Kündigung bei der AOK ganz einfach zurückziehen. Hat die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse hingegen bereits begonnen, dann kann die Kündigung nicht mehr zurückgezogen werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihre AOK. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

    Aktualisiert: 13.07.2026

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