Ihre Mitgliedschaft bei der AOK kündigen

Inhalte im Überblick
Warum es sich lohnt, zu bleiben
Die AOK gehört zu den größten Krankenkassen in Deutschland. Dementsprechend genießen Sie als AOK-Mitglied zahlreiche Vorteile, die weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Erfahren Sie mehr über unsere starken Leistungen und wie Sie davon profitieren können:
Falls Sie trotzdem kündigen wollen
Seit dem 1. Januar 2021 übernimmt Ihre neue Krankenkasse die Kündigung für Sie, wenn Sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer anderen GKV wechseln. Der Wechsel läuft dabei wie folgt ab:
- Sie schließen eine Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse ab.
- Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
- Sie informieren formlos Ihre Arbeitsstelle, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung über den Wechsel.
Sollten Sie von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, müssen Sie hingegen eine schriftliche Kündigung an Ihre aktuelle Krankenkasse senden.
Was kann Ihre AOK vor Ort tun, um weiterhin für Sie da sein zu dürfen?
Lassen Sie uns im Gespräch herausfinden, was Ihnen aktuell wichtig ist und wie wir Sie auch in Zukunft begleiten dürfen. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die passenden Kontaktinformationen anzeigen können.
Kündigung zurücknehmen: So einfach geht’s
Sie haben bereits gekündigt und möchten doch bei der AOK versichert bleiben? Wir helfen Ihnen, die Kündigung in wenigen Schritten wieder rückgängig zu machen.
Weitere Fragen und Antworten zur Kündigung der Krankenkasse
Welche Kündigungsfrist muss ich beachten? Kann ich trotz Wahltarif die Krankenkasse kündigen?
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