Kostenübernahme für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beantragen
Hilfsmittel oder Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel beantragen
Haben Sie eine Verordnung für ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten, dann gehen Sie damit direkt zu einem Vertragspartner Ihrer AOK. Einen passenden Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie mit der AOK-Hilfsmittelsuche. Der Vertragspartner übermittelt die Verordnung dann Ihre AOK. Sie müssen nichts weiter tun.
Benötigen Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, können Sie diese ganz unkompliziert mit einem formlosen Schreiben bei Ihrer AOK-Pflegekasse beantragen. Dieses beinhaltet den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Art und Umfang des benötigten Pflegehilfsmittels. Liegt ein ärztliches Rezept oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft vor, fügen Sie dies dem Antragsschreiben bei. Für weitere Fragen wenden Sie sich gern direkt an Ihre AOK.
Weitere Informationen zu Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag. Unter diesen Voraussetzungen beteiligt sich die AOK-Pflegekasse an den Kosten.
Hilfsmittel
Ist ein Hilfsmittel medizinisch erforderlich, übernimmt die AOK die Kosten dafür. Alle wichtigen Hilfsmittel auf einen Blick.
AOK-Hilfsmittelsuche
Finden Sie Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer AOK abgeschlossen haben.
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Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
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