Kostenübernahme für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beantragen

Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, erhalten Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Ärztin oder die schriftliche Empfehlung vom Medizinischen Dienst im Rahmen der Pflegebegutachtung oder von einer Pflegefachkraft. Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einem AOK-Vertragspartner (z. B. ein Sanitätshaus), welcher die Kostenübernahme beantragt. Für Pflegehilfsmittel ist keine Verordnung erforderlich. In der Regel müssen Sie nicht weiter aktiv werden. Weitere Informationen zur Beantragung erhalten Sie auf dieser Seite.

Kostenübernahme für Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel bei meiner AOK beantragen

Die Kostenübernahme durch die AOK unterscheidet sich regional. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen den passenden Informationen anzeigen können. Falls Sie außerhalb der Region Ihrer zuständigen AOK wohnen, wählen Sie bitte Ihre AOK unten aus der Liste.

Weitere Informationen zu Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag. Unter diesen Voraussetzungen beteiligt sich die AOK-Pflegekasse an den Kosten.

Hilfsmittel

Ist ein Hilfsmittel medizinisch erforderlich, übernimmt die AOK die Kosten dafür. Alle wichtigen Hilfsmittel auf einen Blick.

AOK-Hilfsmittelsuche

Finden Sie Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer AOK abgeschlossen haben.

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Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 19.08.2025

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