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Impfungen in der Schwangerschaft

Um das Baby vor Infektionskrankheiten zu schützen, sollten Frauen mit Kinderwunsch und werdende Mütter ihren Impfstatus prüfen. Bei einer Impfung gegen Keuchhusten beispielsweise bekommt das Kind im Mutterleib ebenfalls einen gewissen Schutz. Ein Überblick.
Ein Arzt impft eine schwangere Frau. Werdende Mütter sollten sich gegen Keuchhusten impfen lassen. © iStock / RossHelen

Inhalte im Überblick

    Impfstatus vor der Schwangerschaft prüfen

    Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Impfschutz gegen Masern, Röteln, Windpocken (Varizellen), Keuchhusten, Tetanus, Diphtherie und Polio prüfen lassen. Besonders wichtig ist der Schutz gegen Röteln und Windpocken. Infektionen können in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen des ungeborenen Kindes führen.

    Grippeimpfung und Lebendimpfstoffe

    Ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sollten sich Schwangere, die während der Grippesaison im Winter schwanger sind, gegen die echte Grippe (Influenza) impfen lassen. 

    Darüber hinaus empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) die meisten Impfungen auch für Schwangere. Von Impfungen in der Schwangerschaft mit einem Lebendimpfstoff, wie zum Beispiel gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, rät die STIKO aus theoretischen Überlegungen grundsätzlich ab. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollten Frauen mit Kinderwunsch die Schwangerschaft noch einen Monat lang vermeiden.

    Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass eine versehentlich kurz vor oder in der Schwangerschaft gegebene Impfung mit Lebendimpfstoffen nicht mit einem erhöhten Risiko für kongenitale Fehlbildungen beim Ungeborenen einhergeht.

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    Welche Geburtsmöglichkeiten gibt es?

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    Schwangere gegen Keuchhusten immunisieren

    Keuchhusten, auch Pertussis genannt, ist nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) eine der Infektionskrankheiten, mit denen sich Kinder weltweit am häufigsten anstecken. In Deutschland sind jährlich rund 200 Säuglinge im Alter von bis zu 3 Monaten neu infiziert. Das geht aus den neusten Forschungsergebnissen des RKI hervor.

    Um Neugeborene und Säuglinge besser vor Keuchhusten zu schützen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Schwangeren, sich rechtzeitig gegen Keuchhusten zu impfen. Denn Säuglinge können in den ersten Lebenswochen noch nicht selbst geimpft werden. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Keuchhusten-Impfung für Schwangere in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen. Für gesetzlich Versicherte übernimmt daher die Krankenkasse die Impfkosten.

    • Wann sollten Schwangere die Impfung gegen Keuchhusten erhalten?

      Die STIKO empfiehlt werdenden Müttern, sich zu Beginn des letzten Drittels der Schwangerschaft gegen Keuchhusten impfen zu lassen. 

      Grundsätzlich ist die Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft unabhängig vom Abstand der letzten Auffrischungsimpfung, die alle zehn Jahre empfohlen wird, angeraten. Die Impfung wird für jede Schwangerschaft empfohlen – auch wenn Frauen nach relativ kurzer Zeit bereits ein zweites Baby bekommen.

      Sollte die Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft nicht durchgeführt worden sein, sieht der Beschluss des G-BA vor, dass die Impfung der Mutter in den ersten Tagen nach der Geburt nachgeholt wird, wenn die letzte Impfung der Mutter zehn oder mehr Jahre zurückliegt.

    • Wer hat Anspruch auf die Impfung gegen Keuchhusten in der Schwangerschaft?

      Neben der Schwangeren haben auch deren Angehörige, die mit ihr in einem Haushalt leben oder häufig Kontakt zu ihr haben, einen grundsätzlichen Anspruch auf die Keuchhusten-Impfung.

      Dazu zählen vor allem die Eltern und die Familie, aber auch Freunde der Schwangeren, wenn sie in engem Kontakt zu ihr stehen.

      Weiterhin sollten auch die Betreuenden des Neugeborenen, wie zum Beispiel Tagesmütter, Babysitter oder Großeltern, gegen Keuchhusten geimpft sein.

      Die Impfung der genannten Kontaktpersonen sollte möglichst bis vier Wochen vor der Geburt des Kindes erfolgen. Sind die Personen gesetzlich versichert und haben in den letzten zehn Jahren keine Keuchhusten-Impfung erhalten, haben sie einen Leistungsanspruch auf eine Pertussis-Impfung, weshalb die Krankenkasse die Kosten für die Impfung übernimmt.  

      Die Abrechnung von Impfstoff und ärztlicher Leistung erfolgt über die eGK. 

    Impfungen für stillende Mütter

    In der Stillzeit dürfen Mütter alle gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie empfohlenen Impfungen (mit Ausnahme von Gelbfieber) erhalten. Die Impfungen schützen auch das Kind zu einem gewissen Grad vor einer Ansteckung.

    Aktualisiert: 08.11.2021

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