Dolmetscher für Gehörlose beim Arztbesuch
Für Arztbesuche und medizinische Behandlungen haben Gehörlose einen Anspruch auf Unterstützung durch einen Dolmetscher der Gebärdensprache.

Wer hat Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher?
Wenn Sie in Ihrem persönlichen Umfeld mit der Gebärdensprache kommunizieren und
- gehörlos (taub geboren oder bis zum siebten Lebensjahr ertaubt),
- hochgradig schwerhörig oder
- vollständig ertaubt (ab dem siebten Lebensjahr vollständig ertaubt) sind,
haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Dolmetscher bei einem Arztbesuch und weiteren Behandlungssituationen.
Darüber hinaus können auch gehörlose Eltern, die ihr hörendes Kind zu einer medizinischen Behandlung begleiten, einen Gebärdensprachdolmetscher beanspruchen.
Warum brauchen Patienten einen Gebärdensprachdolmetscher?
Ein Gebärdensprachdolmetscher ermöglicht eingeschränkten Versicherten, eindeutig zu verstehen, was Arzt und Patient hinsichtlich Diagnostik, Therapieempfehlung, Einhaltung von Medikationen und Einwilligung in einen medizinischen Eingriff kommunizieren. Sein Auftrag ist es, mögliche Missverständnisse diesbezüglich durch eine fehlerfreie Übersetzung auszuschließen.
Wann übernimmt die AOK die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher?
Die Gesundheitskasse übernimmt die Kosten für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers in unter anderem folgenden Fällen:
- beim Arztbesuch
- beim Zahnarztbesuch
- bei ärztlich verordneten Therapien (wie Logopädie, Psychotherapie)
- bei der Physiotherapie beim ersten und letzten Termin oder bei Behandlungswechsel
- bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus
- bei stationärer Behandlung im Krankenhaus
- beim Arztbesuch der hörenden Kinder (zum Beispiel ein Kinderarztbesuch), wenn Eltern gehörlos sind
- bei Schwangerschaftsgymnastik und Rehabilitationssport
Nehmen Sie eine medizinische Leistung in Anspruch, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, wie zum Beispiel eine kosmetische Behandlung oder ein schönheitschirurgischer Eingriff, tragen Sie die Kosten für den Dolmetscher selbst.
Darüber hinaus werden die Kosten auch dann übernommen, wenn Sie einen Gebärdensprachdolmetscher zur Kommunikation mit der Krankenkasse benötigen, beispielsweise bei einer Beratung oder der Beantragung von Leistungen.
Gibt es noch andere Kommunikationshilfen beim Arztbesuch?
Grundsätzlich können Gehörlose, Hörbehinderte und Schwerhörige aus einer Vielzahl an sogenannten Kommunikationshilfen wählen, die ihnen beim Arztgespräch oder einer Behandlung helfen können. Neben dem Gebärdensprachdolmetscher gibt es noch:
- Kommunikationshelfer
- Kommunikationsmethoden wie zum Beispiel Lormen und ertastbare Gebärden
- Kommunikationsmittel wie grafische Symbol-Systeme oder akustisch-technische Hilfen
- Schriftdolmetscher
- Simultanschriftdolmetscher
- Oraldolmetscher
- Kommunikationsassistenten
- Taubblindenassistenten
- Sonstige vertraute Personen des Anspruchsberechtigten wie die Angehörigen der Familie, Freunde und hilfsbereite Bekannte.
Wie kann ich die Unterstützung durch einen Gebärdensprachdolmetscher beantragen?
Ist die Begleitung eines Gebärdensprachdolmetschers aus Sicht des behandelnden Arztes erforderlich, können Sie ihn sofort beauftragen. Sie muss nicht vorab genehmigt werden. Der Arzt stellt Ihnen nach der Behandlung oder dem Besuchstermin eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit aus. Diese reichen Sie bei der Krankenkasse ein, damit sie Ihren Anspruch auf den Dolmetscher prüfen kann. Anschließend erstattet die Krankenkasse dem Dolmetscher seinen Einsatz.
Gebärdensprachdolmetscher bei medizinischen Behandlungen
In Deutschland sind circa 80.000 Menschen von einer vollständigen Gehörlosigkeit betroffen (Gehörlosen Bund Deutschland, Stand 2019). Beim Arztgespräch sind taube, schwerhörige oder ertaubte Patienten dann auf die Unterstützung eines vertrauten Familienmitglieds oder eines Gebärdensprachdolmetschers angewiesen, um sich über die Notwendigkeit, den genauen Ablauf und die möglichen Risiken einer medizinischen Behandlung umfassend informieren zu können.
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