Psychotherapie: ambulante Hilfe

Ob Depression, Angststörung oder Zwangserkrankung: Wer an einer psychischen Erkrankung leidet, benötigt professionelle Hilfe. Ist eine Psychotherapie nötig, kann diese häufig ambulant durchgeführt werden. Die AOK übernimmt die Kosten dafür.
Eine Therapeutin im Gespräch mit ihrer Klientin. Es gibt ambulante und stationäre Psychotherapien.© AOK

Inhalte im Überblick

    Ambulante Psychotherapie: die Vorteile bei der AOK

    • Die AOK übernimmt die Kosten für eine erforderliche ambulante Psychotherapie in vollem Umfang.
    • Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.
    • Die AOK unterstützt Sie auch bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten oder einer geeigneten Therapeutin.

    Das leistet die ambulante Psychotherapie

    Jedes Jahr leiden knapp 28 Prozent der erwachsenen Bevölkerung unter einer psychischen Störung, dazu gehören unter anderem Depressionen, Angststörungen oder auch Alkoholsucht. Am häufigsten sind Angststörungen – davon sind Frauen deutlich häufiger betroffen als Männer. Bei einer Alkoholsucht ist es hingegen umgekehrt, hieran erkranken eher Männer. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, psychische Krankheiten zu behandeln. Eine davon ist die ambulante Psychotherapie. Diese führen ärztliche oder psychologische Therapeuten und Therapeutinnen mit entsprechender Qualifikation und Zulassung durch.

    Eine solche Therapie setzt voraus, dass der Patient oder die Patientin körperlich und geistig stabil genug dafür ist. Ziel der Behandlung ist es, die Krankheit zu überwinden, ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken oder Beschwerden zu lindern. Zu den häufigsten Behandlungsformen der Psychotherapie gehören:

    • Verhaltenstherapie
    • analytische Psychotherapie
    • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    • systemische Therapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Diese Verfahren können als Einzel- oder Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden, oder als Kombination aus Einzel- und Gruppensitzung.

    Einzelsitzungen, Akutbehandlungen und Gruppenpsychotherapie, einschließlich der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung, sind auch als Videositzungen möglich, wenn Betroffene das wünschen oder dies medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich finden psychotherapeutische Leistungen aber im persönlichen, unmittelbaren Kontakt statt.

    • Wann eine stationäre Psychotherapie in Betracht kommt

      Eine stationäre Psychotherapie wird meist nur dann verordnet, wenn eine ambulante oder teilstationäre Therapie nicht als medizinisch ausreichend angesehen wird. Das gilt beispielsweise für Betroffene, die an mehreren Erkrankungen leiden (Multimorbidität). Für sie kann eine stationäre Therapie sinnvoll sein, da sie die ambulanten Angebote oft nur mit aufwendiger Hilfe wahrnehmen können. Gleiches gilt bei psychischen Funktionsstörungen wie Essstörungen, Zwangsstörungen oder pathologischen Süchten (Spielsucht, Internetsucht). Diese Verhaltensweisen sind meist so tief eingeprägt, dass sie nicht oder nur sehr schwer kontrollierbar sind, wenn der Patient oder die Patientin zu Hause verbleibt.

      Bei einer stationären Therapie erhalten Betroffene die Möglichkeit, die erarbeiteten Inhalte einer Verhaltenstherapie im schützenden Rahmen der Klinik zu erproben, bevor sie selbst im Alltag damit zurechtkommen müssen.

    Ambulante Psychotherapie: Das zahlt die AOK

    Die AOK trägt die Kosten für eine notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang. Sowohl Einzelsitzungen als auch Gruppensitzungen und deren Kombination einer Psychotherapie sind ambulant möglich. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.

    Voraussetzung für die Kostenübernahme:

    • Bei der betroffenen Person liegt eine psychische Erkrankung wie zum Beispiel eine Depression, Angst- oder Essstörung vor. Die Erkrankung wird im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt.
    • Die Psychotherapie muss geeignet sein, die Erkrankung zu heilen, die Beschwerden zu lindern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.

    Die ambulante Psychotherapie wird nicht von der AOK übernommen, wenn sie ausschließlich der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung sowie der Paar- und Familienberatung dient.

    Der Weg zur ambulanten Psychotherapie

    Psychotherapeutische Sprechstunde

    Akutbehandlung

    Probesitzungen

    Psychotherapeutische Sprechstunde

    01/03

    In der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Sie zeitnah und ohne Überweisung durch den Hausarzt Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung. Alle Psychotherapeuten und psychotherapeutisch arbeitenden Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung bieten solche Sprechstunden an. Sie bekommen hier eine erste Einschätzung zu Ihren Beschwerden. Außerdem berät der Therapeut Sie zur weiteren Behandlung.

    Dauer der ambulanten Psychotherapie

    Die Dauer einer ambulanten Psychotherapie hängt vom individuellen Bedarf der betroffenen Patienten und Patientinnen ab. Dabei wird zwischen Kurzzeit- und Langzeittherapie unterschieden:

    Kurzzeittherapie
    Kurzzeittherapien können bis zu 24 Therapieeinheiten umfassen. Die Beantragung erfolgt in zwei Kontingenten: Kurzzeittherapie 1 und Kurzzeittherapie 2, mit jeweils zwölf Therapieeinheiten. Nach sieben Einheiten der Kurzzeittherapie 1 kann ein Antrag auf Kurzzeittherapie 2 gestellt werden.

    Hat vor der Kurzzeittherapie bereits eine psychotherapeutische Akutbehandlung bei demselben Therapeuten oder derselben Therapeutin stattgefunden, werden die Stunden der Akutbehandlung auf die Kurzzeittherapie angerechnet.

    Langzeittherapie
    Eine Langzeittherapie kann entweder direkt nach den probatorischen Sitzungen oder nach einer Kurzzeittherapie erfolgen. Der behandelnde Psychotherapeut oder die behandelnde Psychotherapeutin stellt dann einen Antrag auf Langzeittherapie. Die Langzeittherapie ist in folgende Schritte unterteilt:

    • Systemische Therapie: bis zu 36 Stunden
    • Verhaltenstherapie: bis zu 60 Stunden
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: bis zu 60 Stunden
    • Analytische Psychotherapie: bis zu 160 Stunden

    Die Stunden der Kurzzeittherapie sind hier bereits enthalten.

    Ist eine weitere Behandlung notwendig, kann der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin mit einem Verlängerungsantrag weitere Stunden beantragen. Hierfür gelten grundsätzlich folgende Höchstgrenze:

    • Systemische Therapie: maximal 48 Stunden
    • Verhaltenstherapie: maximal 80 Stunden
    • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: maximal 100 Stunden
    • Analytische Psychotherapie: maximal 300 Stunden

    Für Kinder und Jugendliche gelten abweichende Therapiekontingente.
     

    Therapeuten für die ambulante Psychotherapie in Ihrer Nähe

    Die AOK übernimmt die Behandlungskosten, wenn der Therapeut oder die Therapeutin eine entsprechende Qualifikation und Kassenzulassung hat. Dazu zählen in der Regel folgende Fachpersonen:

    • Psychologische Psychotherapeuten und -therapeutinnen
    • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen
    • Ärztliche Psychotherapeuten und -therapeutinnen
    • Fachärzte und Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie
    • Fachärzte und Fachärztinnen für Psychosomatik und Psychotherapie

    Über die Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen können Sie nach Therapeuten und Therapeutinnen in Ihrer Nähe suchen. Auch der AOK-Gesundheitsnavigator hilft Ihnen dabei, zugelassene Therapeuten und Therapeutinnen zu finden.

    Terminservicestellen vermitteln Termine für die Psychotherapie

    Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen Sie dabei, innerhalb von vier Wochen einen Termin für ein Erstgespräch bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin zu erhalten. Bei festgestellter Psychotherapie auch in die Probatorik oder in die Akutbehandlung. Den Terminservice erreichen Sie online oder telefonisch unter der Rufnummer 116 117.

    Welche weiteren Angebote zur ambulanten Psychotherapie bietet meine AOK?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. So auch bei den Angeboten zur ambulanten Psychotherapie. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnortes können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die passenden Angebote anzeigen.

    Aktualisiert: 16.02.2026

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