Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK
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Inhalte im Überblick
Wie die AOK Selbsthilfe fördert
Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:
- 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
- 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.
Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:
- Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
- ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
- Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
- 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.
Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen
Damit eine Selbsthilfegruppe Fördermittel erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens sechs Mitglieder: Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot öffentlich bekannt.
- Selbsthilfeprinzip: Die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen für Betroffene erbracht.
- Kontinuierliche Gruppenarbeit: Die Gruppe weist regelmäßige Treffen sowie eine feste Ansprechperson und Kontaktadresse nach. Ihr Wirkungskreis umfasst die Kommune, den Kreis oder die Region.
- Thematische Ausrichtung: Die Gruppe beschäftigt sich mit der gemeinsamen Bewältigung bestimmter chronischer Erkrankungen, Krankheitsfolgen oder Behinderungen und unterstützt die Mitglieder dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern.
- Angebotsform: Die Gruppe ermöglicht gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten, analog (z. B. Treffen vor Ort) und/oder digital.
- Ehrenamtliche Leitung: Gruppenmitglieder und Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich. Eine professionelle Leitung, etwa durch Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialberufe, findet nicht statt. Die gelegentliche Hinzuziehung von Expertinnen und Experten ist möglich.
- Neutralität und Unabhängigkeit: Die Selbsthilfegruppe arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
- Transparente Finanzen: Die finanzielle Situation der Gruppe ist jederzeit nachvollziehbar.
- Kooperationsbereitschaft: Die Gruppe ist bereit, mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten.
- Datenschutz: Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung werden eingehalten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen, dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Selbsthilfeförderung beantragen
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.
Wie die Selbsthilfe auf Bundesebene unterstützt wird
- Generelle Fördervoraussetzungen
- Formulare für die kassenartenübergreifende pauschale Gemeinschaftsförderung Bund
- Formulare für die projektbezogene kassenartenindividuelle Selbsthilfeförderung Bund
- Bleiben Sie auf dem Laufenden – „InKONTAKT – das Selbsthilfenewsportal des AOK-Bundesverbandes“
- Informieren Sie sich über die jährlichen Selbsthilfefachtagungen des AOK-Bundesverbandes
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hält für die Selbsthilfe ein spezielles Angebot bereit
Neben Projekt- und Pauschalförderung veranstaltet jährlich das Informations- und Diskussionsforum „Selbsthilfe im Dialog“. Zudem stehen verschiedene Ratgeberbroschüren in einfacher Sprache zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet auch der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung:
Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz
Hier finden Sie eine Auflistung von Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz.
Selbsthilfegruppen im Saarland
Hier finden Sie eine Auflistung von Selbsthilfegruppen im Saarland.
News zu Selbsthilfethemen
„SELFi“ das neue Selbsthilfemagazin in Rheinland-Pfalz
Ein neuer Online-Newsletter wurde 2025 ins Leben gerufen, der sich ganz der Selbsthilfe widmet! „SELFi“ das neue Selbsthilfemagazin in Rheinland-Pfalz erscheint online regelmäßig 4 x im Jahr.
Im Newsletter erwarten Sie inspirierende Geschichten, interessante Interviews, praktische Tipps, Infos über Neugründungen von Selbsthilfegruppen und wertvolle Termine.
Egal, ob Sie bereits Erfahrung in der Selbsthilfe haben oder gerade erst anfangen, der Newsletter bietet Ihnen Unterstützung und Motivation.
InKONTAKT
InKONTAKT wurde aktueller und digitaler. An dieser Stelle finden Sie regelmäßig bundesweite Neuigkeiten aus der Selbsthilfe und viele weiteren Themen. Ältere Ausgaben der InKONTAKT finden Sie weiterhin im Newsletter-Archiv.
Projektförderung
Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder den Druck von Broschüren und Plakaten. Sie wird krankenkassenindividuell durchgeführt und muss dementsprechend bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden
Antragsformulare AOK Projektförderung 2026
AOK-Ansprechpartnerin
Hinweise zur Förderung
Transparenz
Projektförderung in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Nachweis über die Mittelverwendung AOK Projektförderung
Belegliste zum Nachweis AOK Projektförderung
Nebenbestimmungen für die Gewährung von Selbsthilfefördermitteln nach § 20h
Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (siehe oben) auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen.
Hier finden Sie die Aufteilung der gesetzlich vorgesehene Fördermittel für das Jahr 2025.
Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz
Antragsformulare Pauschalförderung 2026
Merkblätter 2026
Federführer und Ansprechpartner
Hinweise zur Förderung
Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V in Rheinland-Pfalz (GKV-Pauschalförderung)
Pauschalförderung im Saarland
Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz – Mittelverwendung Förderjahr 2025
Hier finden Sie Formulare zur Beantragung von Umwidmungen und Verrechnungen und zum Nachweis der Mittelverwendung betreffend Fördermittel 2025:
Antrag auf Umwidmung von GKV-Pauschalfördermitteln 2025
Antrag auf Verrechnung der Restmittel des Förderjahres 2025
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2025
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2025 - Selbsthilfegruppen / Vollantrag
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2025 - Selbsthilfeorganisationen
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2025 – Neuantrag Selbsthilfegruppen
Selbsthilfe-Ratgeber in einfacher Sprache
- Arzt Patient - Wörterbuch (PDF, 914 KB)
- Depressionen verstehen (PDF, 2,55 MB)
- Diabetes verstehen (PDF, 2,50 MB)
- Epilepsie verstehen (PDF, 4,33 MB)
- Gesundheit verstehen (PDF, 1,99 MB)
- Ich verstehe dich - Gespräche in Gruppen (PDF, 744 KB)
- Krebs verstehen (PDF, 2,40 MB)
- Selbsthilfe verstehen (PDF, 860 KB)
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