Selbsthilfe fördern: So unterstützt die AOK

Selbsthilfe ist eine wichtige Ergänzung zur Therapie und unterstützt Menschen dabei, mit gesundheitlichen Herausforderungen wie Depressionen, Krebserkrankungen, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen besser umzugehen. Deshalb fördert die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfegruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie die AOK Selbsthilfe fördert

    Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:

    • 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
    • 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.

    Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:

    • Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
      • ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
    • Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
      • 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.

    Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, wenn sie einen klaren Bezug zu medizinischen Themen hat. Alle Voraussetzungen, die für eine Förderung erfüllt sein müssen, finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbands.

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Ansprechpartner für Selbsthilfeförderung bei der AOK

    Damit die AOK Ihr Selbsthilfe-Angebot unterstützen kann, müssen Sie sich an die für Sie verantwortlichen Ansprechpartner wenden:

    • Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände. Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene finden Sie auf der Seite Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung.
    • Regionale Gruppen wenden sich an die AOK vor Ort. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie im Folgenden auf dieser Seite.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Für Anträge von Selbsthilfeförderung auf Bundesebene wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband. Wollen Sie hingegen eine landesweites oder regionales Selbsthilfe-Angebot fördern lassen, stehen Ihnen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zur Beantragung von Selbsthilfeförderung auf der folgenden Seite zur Verfügung.

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hält für die Selbsthilfe ein spezielles Angebot bereit

    Neben Projekt- und Pauschalförderung veranstaltet jährlich das Informations- und Diskussionsforum „Selbsthilfe im Dialog“. Zudem stehen verschiedene Ratgeberbroschüren in einfacher Sprache zur Verfügung.

    Weiterführende Informationen bietet auch der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung: 

    GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung ab 1.1.2026

    GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung bis 31.12.2025

    Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz

    Hier finden Sie eine Auflistung von Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz. 

    Kein Titel gesetzt

    Selbsthilfegruppen im Saarland

    Hier finden Sie eine Auflistung von Selbsthilfegruppen im Saarland.

    Kein Titel gesetzt

    News zu Selbsthilfethemen

    „SELFi“ das neue Selbsthilfemagazin in Rheinland-Pfalz

    Ein neuer Online-Newsletter wurde 2025 ins Leben gerufen, der sich ganz der Selbsthilfe widmet! „SELFi“ das neue Selbsthilfemagazin in Rheinland-Pfalz erscheint online regelmäßig  4 x im Jahr. 

    Im Newsletter erwarten Sie inspirierende Geschichten, interessante Interviews, praktische Tipps, Infos über Neugründungen von Selbsthilfegruppen und wertvolle Termine. 

    Egal, ob Sie bereits Erfahrung in der Selbsthilfe haben oder gerade erst anfangen, der Newsletter bietet Ihnen Unterstützung und Motivation.

    https://www.selfi-rlp.de/

    InKONTAKT

    InKONTAKT wurde aktueller und digitaler. An dieser Stelle finden Sie regelmäßig bundesweite Neuigkeiten aus der Selbsthilfe und viele weiteren Themen.  Ältere Ausgaben der InKONTAKT  finden Sie weiterhin im Newsletter-Archiv. 

    https://www.aok.de/pp/selbsthilfe/inkontakt/

    Projektförderung

    Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder den Druck von Broschüren und Plakaten. Sie wird krankenkassenindividuell durchgeführt und muss dementsprechend bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden

    • Antragsformulare AOK Projektförderung 2026

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland stellt für gesundheitsbezogene Selbsthilfeprojekte im Jahr 2025 rund 510.000 Euro zur Verfügung.

      Anträge für Projekte können ganzjährig gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch eine möglichst frühe Antragstellung. Die Anträge sind im Original einzureichen.

      Antrag Projektförderung 2026

    • AOK-Ansprechpartnerin

      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
      Die Gesundheitskasse
      Hermannstraße 37
      56564 Neuwied

      Michaela Heil

      Telefon: 06351-1316-31-255

      E-Mail: michaela.heil@rps.aok.de

    • Hinweise zur Förderung

      Wenn Sie einen Teil der nachfolgenden Fragen mit Ja beantworten, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Projekt handelt:

      • Handelt es sich um ein einzelnes, inhaltlich abgegrenztes Vorhaben?
      • Planen Sie ein Vorhaben mit bestimmtem Anfang und Ende?
      • Geht das Vorhaben über Ihre tägliche Selbsthilfearbeit hinaus?
      • Zielt Ihr Vorhaben auf etwas Neuartiges ab?
      • Birgt das Vorhaben Risiken? Zum Beispiel, weil Termine eingehalten werden müssen, größere Investitionen erforderlich sind oder weil die Vereinsorganisation nachhaltig betroffen ist?
      • Benötigen Sie externe Fachleute für die Durchführung des Vorhabens?

      Projekte sind zum Beispiel:

      • Erstellung neuer Veröffentlichungen
      • Durchführung von Selbsthilfetagen / Veranstaltungen / Fachtagungen / Messen (Referentenhonorare, Druckkosten für Plakate, Einladungen etc.)
      • Durchführung von Seminaren zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Atemtraining (Raummiete, Einladungen, Qualifizierungsmaßnahmen der Seminarleiter etc.)
      • Projekte mit Partnern (Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitspartner, Betriebsärzte etc.)
      • Erstellung von Ausstellungsmaterialien für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe
      • Digitalisierung von Medien
      • Aufbau einer Homepage

    Projektförderung in Rheinland-Pfalz und im Saarland

    Pauschalförderung

    Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (siehe oben) auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen.

    Hier finden Sie die Aufteilung der gesetzlich vorgesehene Fördermittel und den Bericht zur Transparenz der verausgabten Fördermittel für das Jahr 2025.

    Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz – Mittelverwendung Förderjahr 2026

    Hier finden Sie Formulare zur Beantragung von Umwidmungen und Verrechnungen und zum Nachweis der Mittelverwendung betreffend Fördermittel 2026:

    Aktualisiert: 02.09.2026

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