Selbsthilfe fördern: So unterstützt die AOK
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Inhalte im Überblick
Wie die AOK Selbsthilfe fördert
Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:
- 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
- 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.
Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:
- Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
- ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
- Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
- 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.
Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, wenn sie einen klaren Bezug zu medizinischen Themen hat. Alle Voraussetzungen, die für eine Förderung erfüllt sein müssen, finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbands.
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Ansprechpartner für Selbsthilfeförderung bei der AOK
Damit die AOK Ihr Selbsthilfe-Angebot unterstützen kann, müssen Sie sich an die für Sie verantwortlichen Ansprechpartner wenden:
- Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände. Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene finden Sie auf der Seite Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung.
- Regionale Gruppen wenden sich an die AOK vor Ort. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie im Folgenden auf dieser Seite.
Selbsthilfeförderung beantragen
Für Anträge von Selbsthilfeförderung auf Bundesebene wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband. Wollen Sie hingegen eine landesweites oder regionales Selbsthilfe-Angebot fördern lassen, stehen Ihnen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zur Beantragung von Selbsthilfeförderung auf der folgenden Seite zur Verfügung.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hält für die Selbsthilfe ein spezielles Angebot bereit
Neben Projekt- und Pauschalförderung veranstaltet jährlich das Informations- und Diskussionsforum „Selbsthilfe im Dialog“. Zudem stehen verschiedene Ratgeberbroschüren in einfacher Sprache zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet auch der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung:
Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz
Hier finden Sie eine Auflistung von Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz.
Selbsthilfegruppen im Saarland
Hier finden Sie eine Auflistung von Selbsthilfegruppen im Saarland.
News zu Selbsthilfethemen
„SELFi“ das neue Selbsthilfemagazin in Rheinland-Pfalz
Ein neuer Online-Newsletter wurde 2025 ins Leben gerufen, der sich ganz der Selbsthilfe widmet! „SELFi“ das neue Selbsthilfemagazin in Rheinland-Pfalz erscheint online regelmäßig 4 x im Jahr.
Im Newsletter erwarten Sie inspirierende Geschichten, interessante Interviews, praktische Tipps, Infos über Neugründungen von Selbsthilfegruppen und wertvolle Termine.
Egal, ob Sie bereits Erfahrung in der Selbsthilfe haben oder gerade erst anfangen, der Newsletter bietet Ihnen Unterstützung und Motivation.
InKONTAKT
InKONTAKT wurde aktueller und digitaler. An dieser Stelle finden Sie regelmäßig bundesweite Neuigkeiten aus der Selbsthilfe und viele weiteren Themen. Ältere Ausgaben der InKONTAKT finden Sie weiterhin im Newsletter-Archiv.
Projektförderung
Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder den Druck von Broschüren und Plakaten. Sie wird krankenkassenindividuell durchgeführt und muss dementsprechend bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden
Antragsformulare AOK Projektförderung 2026
AOK-Ansprechpartnerin
Hinweise zur Förderung
Transparenz
Projektförderung in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Nachweis über die Mittelverwendung AOK Projektförderung
Belegliste zum Nachweis AOK Projektförderung
Nebenbestimmungen für die Gewährung von Selbsthilfefördermitteln nach § 20h
Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (siehe oben) auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen.
Hier finden Sie die Aufteilung der gesetzlich vorgesehene Fördermittel und den Bericht zur Transparenz der verausgabten Fördermittel für das Jahr 2025.
Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz
Antragsformulare Pauschalförderung 2026
Merkblätter 2026
Federführer und Ansprechpartner
Hinweise zur Förderung
Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V in Rheinland-Pfalz (GKV-Pauschalförderung)
Pauschalförderung im Saarland
Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz – Mittelverwendung Förderjahr 2026
Hier finden Sie Formulare zur Beantragung von Umwidmungen und Verrechnungen und zum Nachweis der Mittelverwendung betreffend Fördermittel 2026:
Antrag auf Umwidmung von GKV-Pauschalfördermitteln 2026
Antrag auf Verrechnung der Restmittel des Förderjahres 2026
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2026
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2026 - Selbsthilfegruppen / Vollantrag
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2026 - Selbsthilfeorganisationen
Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V – Jahr 2026 – Neuantrag Selbsthilfegruppen
Selbsthilfe-Ratgeber in einfacher Sprache
- Arzt Patient - Wörterbuch (PDF, 914 KB)
- Depressionen verstehen (PDF, 2,55 MB)
- Diabetes verstehen (PDF, 2,50 MB)
- Epilepsie verstehen (PDF, 4,33 MB)
- Gesundheit verstehen (PDF, 1,99 MB)
- Ich verstehe dich - Gespräche in Gruppen (PDF, 744 KB)
- Krebs verstehen (PDF, 2,40 MB)
- Selbsthilfe verstehen (PDF, 860 KB)
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