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Der Wahltarif Bonus der AOK

Der Wahltarif Bonus der AOK, oder auch Selbstbehalttarif mit Bonus, ist für alle attraktiv, die gesundheitsbewusst leben. Mit diesem Wahltarif können Sie Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse teilweise selbst gestalten. Vorausgesetzt, Sie sind gesund und Ihre Beiträge werden nicht von Dritten getragen.
Eine Frau im Funktionsshirt an der frischen Luft. Für gesunde und aktive Menschen lohnt sich der Selbstbehalttarif mit Bonus besonders.© AOK

Inhalte im Überblick

    Welche Vorteile bietet der Wahltarif Bonus?

    Die AOK belohnt mit dem Wahltarif Bonus, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, Ihren aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil mit attraktiven Prämien. Abhängig vom regionalen Angebot Ihrer AOK vor Ort kann der Wahltarif untereinander abweichend gestaltet sein.

    Zum Anfang des Jahres erhalten Sie in der Regel einen Grundbonus, ähnlich eines Guthabens. Wenn Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen dieser Bonus ausgezahlt. Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen, wie beispielsweise ein Arztbesuch mit Rezeptverordnung oder ein Krankenhausbesuch, fällt hierfür ein Selbstbehalt an. Dieser Betrag orientiert sich ebenso wie der Grundbonus an Ihrem Bruttoeinkommen. Deshalb ist der Wahltarif Bonus auch als Selbstbehalttarif mit Bonus bekannt. 

    Auch Ihr gesundheitliches Engagement zählt im Wahltarif Bonus. Je nach AOK und ihrem Angebot werden Sie dafür zusätzlich belohnt – so gibt es beispielsweise Boni für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Am Ende des Jahres werden Grundbonus, eventuelle Selbstbehalte und Boni aufgerechnet und die Prämie ausgezahlt. Ob Ihre AOK in diesem Wahltarif zusätzliche Boni anrechnet, erfahren Sie bei Ihrer AOK vor Ort.

    Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

    Für wen ist der Wahltarif Bonus geeignet?

    Der Wahltarif Bonus ist für alle AOK Kunden interessant, die 

    • gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine Vorerkrankungen)
    • aktiv sind und regelmäßig Sport treiben 

    Weniger geeignet ist der Tarif, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    Sie können nicht an diesem Tarif teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.

    So funktioniert der AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

    • Grundbonus - bis zu 230 Euro

      Als eine Art „Startkapital“ erhalten Sie jährlich, je nach Tarifstufe, einen Grundbonus zwischen 80 und 230 Euro.

    • Gesundheitsbonus - bis zu 70 Euro

      Ihr Engagement bei Vorsorge oder Fitness belohnen wir mit 70 Euro pro Jahr. Zum Start des Bonus-Wahltarifs erhalten Sie das Bonus-Checkheft von uns. Darin können Sie sich die erbrachten Maßnahmen bestätigen lassen. Reichen Sie uns das Bonus-Checkheft möglichst bis 31.01. des folgenden Jahres ein.

    • Zusatzbonus - bis zu 300 Euro

      Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, dann belohnen wir dies mit einem Zusatzbonus bis zu 300 Euro. Dieser Betrag wird erstmals im dritten Jahr (bis zu 300 Euro) ausgezahlt. Danach wird der Zusatzbonus jährlich ausgezahlt (bis zu 100 Euro).

    • Der Selbstbehalt

      Als Teilnehmer am Bonus-Wahltarif verpflichten Sie sich, für jeden Arztbesuch, bei dem Sie ein Rezept ausgestellt bekommen sowie für jeden Krankenhaustag einen pauschalen Selbstbehalt zu erbringen. Der pauschale Selbstbehalt orientiert sich, genauso wie die Grundprämie, am Bruttoeinkommen.

      Die Selbstbeteiligung wird von Ihrem jährlichen Gesamt-Bonus abgezogen.

      Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto niedriger Ihre Selbstbeteiligung und desto höher Ihr Gesamt-Bonus.

      Leistungen für die kein Selbstbehalt anfällt:

      • Der reine Arztbesuch, ohne Rezept für ein Medikament
      • Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
      • Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz
      • Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern
      • Verordnung der „Pille“ für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr
      • alle Leistungen, die Ihre mitversicherten Familienangehörigen in Anspruch nehmen

    Tarifübersicht

    Tarifstufe 1 bis zu 18.000 Euro*Tarifstufe 2 18.000,01 Euro bis JAEG*Tarifstufe 3 über JAEG*
    Grundbonus pro Jahr80 Euro110 Euro230 Euro
    Gesundheitsbonus pro Jahr**70 Euro70 Euro70 Euro
    Zusatzbonus pro Jahr***50 Euro60 Euro100 Euro
    max. Auszahlung für 3 Jahre600 Euro720 Euro1.200 Euro
    Eigenbeteiligung je Arztbesuch mit Rezept für Medikamente20 Euro27,50 Euro57,50 Euro
    Eigenbeteiligung je Krankenhausaufenthalt40 Euro55 Euro115 Euro
    Eigenbeteiligung max. pro Jahr160 Euro220 Euro460 Euro
    max. Risiko pro Jahr**10 Euro40 Euro160 Euro
    * Jahresarbeitsentgeltgrenze
    ** Sofern der Gesundheitsbonus nachgewiesen wird
    *** Sofern keine Eigenbeteiligungen angefallen sind

    Wann und wie wird der Bonus ausgezahlt?

    Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung. Dabei werden von der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte, wie Arztbesuche mit eingelöstem Rezept für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte, festgestellt. Der gutzuschreibende Grund- und Gesundheitsbonus wird ermittelt und miteinander verrechnet. Anschließend erfolgt die Auszahlung des Bonus, oder wenn Arztbesuche mit Rezept oder Krankenhausaufenthalte anzurechnen sind, auch ggf. die Forderung des Selbstbehalts.

    Wie lange gilt die Teilnahme?

    Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem Bonus-Wahltarif teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. Der Tarif endet nach schriftlicher Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, frühestens jedoch nach Ablauf noch drei Jahren ab Teilnahmebeginn. In besonderen Fällen -zum Beispiel wenn Sie ernsthaft chronisch krank werden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Aktualisiert: 30.04.2024

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