Arztberatung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Hier gibt es eine Übersicht über die Arztberatung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Hier finden Sie Hinweise zu Arzneimitteln, Krankheiten und Behandlungen.

Arztberatung

Hinweise zu Arzneimitteln, insbesondere zur wirtschaftlichen Verordnung bei entsprechenden Indikationen finden Sie auch

  • AOK-HausarztProgramm (HzV)

    Weiterführende Informationen zur hausarztzentrierten Versorgung erhalten Sie hier:

    AOK-Hausarztzentrierte Versorgung
  • Arzneimittel

    Übersicht Nutzenbewertung nach AMNOG

    Weitere Informationen zu Indikationen und therapeutischem Nutzen finden Sie unter:

    www.aok-gesundheitspartner.de
  • Biosimilars

    Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat in ihrem Leitfaden zu Biosimilars folgende Empfehlungen zum Einsatz biosimilarer Arzneimittel ausgesprochen:

    • Biosimilars sind bezüglich der therapeutischen Wirksamkeit, der Verträglichkeit und der Sicherheit in allen zugelassenen Indikationen gleichwertig dem jeweiligen Referenzarzneimittel und können wie dieses eingesetzt werden.
    • Es ist sowohl bei der Erstverordnung von Biologika als auch bei der Folgeverordnung zur Fortsetzung der Therapie jeweils die wirtschaftlichere Verordnungsalternative auszusuchen, insofern eine praxistaugliche Einzeldosis und -stärke (zur Vermeidung von Kosten durch Verwurf), eine für die Behandlung geeignete Darreichungsform (z. B. Applikationssystem wie Injektor, Pen, Fertigspritze) und eine Zulassung für die zu behandelnde Erkrankung vorliegt.
    • Die ausführliche Patienteninformation und -beratung ist eine wesentliche Voraussetzung, um unbegründete Ängste in Bezug auf den Einsatz von Biosimilars und damit verbundene Adhärenzminderungen zu vermeiden.

    Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter www.akdä.de.

    Zur Ihrer Unterstützung bei der Beratung Ihrer Patienten haben wir eine Patienteninformation zum Thema Biosimilars entwickelt, die Sie Ihren Patienten zur Verfügung stellen können. Sollten Sie diesbezüglich Bedarf haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

    Kontaktperson: melanie.mueller@rps.aok.de I 06233 – 6003 466

    www.akdä.de
  • Blutzuckerteststreifen (BZT)

    Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – gültig ab 01.10.2011

    Der G-BA hat die Empfehlung bezüglich der Nutzenbewertung der Urin- und Blutzuckerselbstmessung bei Diabetes mellitus Typ 2 bewertet und beschlossen, dass weder für die Blutzuckerselbstmessung noch für die Urinzuckerselbstmessung einen Beleg für einen patientenrelevanten Nutzen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden, besteht. Der G-BA hat daher einen Verordnungsausschluss für Harn- und Blutzuckerteststreifen bei dieser Patientengruppe beschlossen; der Verordnungsausschluss ist zum 01.10.2011 in Kraft getreten.

    Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 sowie insulinpflichtige Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 sind von dem Beschluss nicht betroffen. Die AOK-Diabeteskommission hat basierend auf den ab 01.10.2011 gültigen G-BA-Beschluss ihre Empfehlung zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen aktualisiert.

    In der aktuellen Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2019 haben wir gemeinsam mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinbarung empfohlen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Verordnung ohne Herstellerangabe eines Produktes erfolgt. Darüber hinaus soll der Bedarf eines Patienten möglichst quartalsweise auf einem Rezept verordnet werden.

    Seit 01.07.2018 gibt es neue Preis- und Lieferungsvereinbarungen mit den Apotheken. Hierbei gelten folgende Preise für Preisgruppen und Mengen:  

    Preisgruppen: PG1 / PG2 / PG3

    Bis 102: PG1 25,53 € / PG2 27,91 € / PG3 30,94 €

    Ab 103: PG1 22,55 € / PG2 24,93 € / PG3 28,92 €

    Ab 300: PG1 21,54 € / PG2 23,92 € / PG3 27,31 €

    Alle in der beiliegenden Anlage nicht aufgeführten Produkte gehören in die Preisgruppe
    (PG) 3 ! Anlage Blutzuckerteststreifen (Stand 01.09.2022) (PDF 210 KB)

    Kontakt: joerg.schmidt@rps.aok.de | 06233 6003460

  • CME-Fortbildungstools – Arzneimitteltherapie im Alter

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet den Ärzten eine kostenlose, zertifizierte medizinische Fortbildung durch Online-Lernmodule, die den Erwerb von Fortbildungspunkten (CME-Punkte) ermöglichen.

    Die Module finden Sie unter:

    https://cme-colleg.de/CME-Module/
  • Diabeteskommission

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland engagiert sich seit vielen Jahren für eine qualitätsgesicherte Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus. 

    Aus diesem Grund wurde im Jahr 1998 die Diabeteskommission der AOK in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen, die sich aus 11 externen Mitgliedern, darunter 10 Diabetologen, zusammensetzt.

    Die Diabeteskommission erarbeitet als unabhängiges Gremium Empfehlungen für die Betreuung von Menschen mit Diabetes mellitus. In erster Linie richten sich die Empfehlungen an Ärzte, die diese als Entscheidungshilfe heranziehen können. Natürlich kann sich auch jeder Versicherte über die Empfehlungen, zum Beispiel zur Blutzuckerteststreifenverordnung, informieren.

    Informationen zu den strukturierten Behandlungsprogrammen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Menschen mit Diabetes mellitus finden Sie unter www.aok.de.

    Insulinpumpentherapie
    Voraussetzungen zur Verordnung einer Insulinpumpentherapie
    Vereinbarung zur Verordnung einer Insulinpumpentherapie
    Empfehlung zur Verordnung einer Insulinpumpentherapie bei Kindern und Jugendlichen
    Checkliste für die Verordnung einer Insulinpumpentherapie

    Blutzuckerteststreifen
    Empfehlung zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen

    Diabetisches Fußsyndrom
    Medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Versorgung des diabetischen Fußsyndroms - DFS
    Empfehlung für die Verordnung von Schuhen, Schuhzurichtungen etc. für Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom
    Indikationen für eine stationäre Einweisung von Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom
    Amputationsverhinderungsbogen für Einrichtungen, die Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom stationär behandeln

    Anleitung zur Hilfsmittelversorgung beim diabetischen Fußsyndrom
    Anleitung zur schuhtechnischen Versorgung bei diabetischem Fußsyndrom
    Orthesenbeiblatt zum Schuhverordnungsbogen
    Erläuterungen zum Orthesenbeiblatt
    Erläuterung der medizinischen Fachbegriffe

    Intensivierte Insulintherapie bei pflegebedürftigen Menschen
    Empfehlung zur intensivierten Insulintherapie bei pflegebedürftigen Menschen
    Vorlage für einen Therapieplan zur intensivierten Insulintherapie bei pflegebedürftigen Menschen
    Vorlage für eine Pflegedokumentation zur intensivierten Insulintherapie bei pflegebedürftigen Menschen

    Krankenhauspapier
    Diabetologie im Krankenhaus - Anforderungen an Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

  • Erweiterter Basis-Ultraschall

    Ab 01.01.2014 kann der erweiterte Basis-Ultraschall mit der EBM-Ziffer 01771 über die KV-Karte abgerechnet werden.

  • Hepatitis C – wirtschaftliche Verordnungsweise

    Übersicht zur wirtschaftlichen Verordnungsweise im Rahmen der Behandlung der chronischen Hepatitis C (PDF)

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland möchte Sie bei der Auswahl einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Therapie unterstützen. Die Übersicht zeigt empfohlene Therapien für verschiedene Genotypen und verknüpft diese in bildlicher Darstellung mit den Erfordernissen des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Dabei werden alle aktuell bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Rabatte im Sinne des SGB V der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland berücksichtigt.

  • Kontrastmittelbelieferung Sprechstundenbedarf

    (27.02.2023) Zum 1. März 2023 konnten teilweise neue Rahmenverträge mit Lieferanten bzw. Herstellern für den Kontrastmittelbezug im Sprechstundenbedarf abgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl Produkte der Anlage 1 als auch Produkte im Rahmen eines Open- House-Verfahrens der Anlage 2.

    Innerhalb der Fachgruppen nach Anlage 1 sind Kontrastmittel zugeordnet, die gleichermaßen für die jeweilige Untersuchung eingesetzt werden können. Die Kontrastmittel sind pharmakologisch vergleichbar, können jedoch unterschiedliche Wirkstoffe enthalten. Innerhalb jeder Gruppe der Anlage 1 gibt es Kontrastmittel, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens als wirtschaftlichste GKV-Präparate ermittelt wurden. Das bedeutet, dass die genannten Produkte alle (Qualitäts-) Anforderungen des Ausschreibungsverfahrens erfüllen und besonders wirtschaftlich sind.

    Im Rahmen eines Open House-Verfahrens wurden zum 01.03.2023 ebenfalls für weitere Fachgruppen Rahmenverträge abgeschlossen (Anlage 2). Dabei können die genannten Kontrastmittel über die entsprechenden Vertragspartner (s. Spalte 3) wirtschaftlich bezogen werden. Über weitere Vertragsbeitritte werden wir Sie laufend informieren und die Anlage 2 entsprechend aktualisieren.

    Die Bestellung bzw. der Bezug der Vertragsprodukte für den Sprechstundenbedarf erfolgt wie bisher direkt bei den genannten Vertragspartnern (pharmazeutischen Herstellern oder Lieferanten).

    Gesamtübersicht der wirtschaftlichsten GKV-Präparate Anlage 1 - ab 01.03.2023 (PDF, 132 KB)
    Stand: 24.05.2023

    Gesamtübersicht der wirtschaftlichsten GKV-Präparate Anlage 2 - ab 01.03.2023 (PDF, 135 KB)
    Stand: 27.03.2023

    Kontakt: jennifer.rheinfrank@rps.aok.de | 0261 3904-600

  • PPI – Absetzplan und Patientenflyer

    Zur Unterstützung bei der Beratung Ihrer Patienten haben wir eine Patienteninformation zum Thema Protonenpumpeninhibitoren entwickelt, die Sie Ihren Patienten gerne zur Verfügung stellen können. Sollten Sie weitere Exemplare benötigen, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Gerne stellen wir Ihnen diese in gewünschter Stückzahl kostenlos zur Verfügung.

    Sie möchten einen Absetzversuch bei einem Ihrer Patienten starten?

    Unser PPI-Absetzplan kann Ihnen hierbei als Hilfestellung dienen. Diesen können Sie zusammen mit Ihrem Patienten individuell ausfüllen.

    PPI-Absetzplan

    Patientenflyer

  • Preisinformationsliste moderne Wundversorgung

    Die Wundversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Therapie. Die bereits jetzt hohe Zahl an Menschen mit chronischen Wunden und die demographische Entwicklung verdeutlichen die gesundheitspolitische Relevanz dieses Themas.  

    Der Markt der Wundversorgungsprodukte hat sich in den letzten Jahren explosionsartig entwickelt. Demzufolge haben vor allem die Produkte der Modernen Wundversorgung stetig steigende Verordnungskosten verursacht. Gleichzeitig ist festzustellen, dass das Preisgefüge aufgrund fehlender einheitlicher Systematik der Wundversorgungsprodukte für die Verordner in hohem Maße intransparent ist. Dieser Problematik hat sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland aktiv angenommen.  

    Um Ihnen als Verordner einen Überblick über die aktuellen Preise häufig verordneter moderner Wundauflagen zu geben, hat die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zusammen mit der KV Rheinland-Pfalz eine Broschüre zur Modernen Wundversorgung für Sie erarbeitet. In der enthaltenen Preisübersicht finden Sie eine Auswahl an Produkten, unter anderem mit der Angabe der Liegezeit (max. Verweildauer der Wundauflage auf der Wunde), der Menge, dem Preis (Apothekeneinkaufspreis inkl. MwSt. lt. Lauertaxe, ohne sonstige Zuschläge), sowie dem dadurch errechneten Preis pro Wundauflage.  

    Die Sortierung der jeweiligen Verbandstoffgruppen erfolgt alphabetisch.

    Moderne Wundversorgung - Preisliste

  • Rheuma früh erkennen und gezielt behandeln – Rheuma-VOR

    Wird eine entzündlich-rheumatische Erkrankung früh erkannt und behandelt, können bleibende Schäden vermieden werden.

    Unter den über 200 verschiedenen rheumatologischen Krankheitsbildern gibt es eine Reihe chronisch-entzündlicher Formen, bei denen die Zeitdauer der Diagnosestellung und damit der Beginn der Therapie entscheidend für den weiteren Verlauf sind. Hierzu gehören u.a. die rheumatoide Arthritis (RA), die Psoriasisarthritis (PsA) und die Spondylarthritiden (SpA). Allein in Deutschland sind ca. 1,5 Millionen Menschen von einer dieser drei Rheumaerkrankungen betroffen. In den letzten Jahren wurden große Fortschritte in der Behandlung der rheumatologischen Erkrankungen erzielt. So ist es heute möglich, bei rechtzeitiger Diagnosestellung und Therapieeinleitung bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen irreparable Schäden zu verhindern und Patienten in eine langanhaltende Remission (keine Krankheitsaktivität, keine Schmerzen, keine Schwellungen) zu bringen.

    Sollten Sie neu an rheumatischen Beschwerden leiden, suchen Sie Ihren Hausarzt auf, der sich an die Koordinationsstelle des Projektes „Rheuma-VOR“ wenden kann. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, erhalten Sie zeitnah einen kurzen Sichtungstermin in der Koordinationsstelle bzw. werden direkt zu einem der teilnehmenden Rheumaspezialisten überwiesen.

    Weitere Informationen erhalten Sie über www.rheuma-VOR.de oder über die Koordinationsstelle im Rheumazentrum in Bad Kreuznach (Tel. 0671-93 2222)

  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

    Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen. Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern.

    Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz stellen ihren Versicherten eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach den gesetzlichen Vorgaben durch qualifizierte Leistungserbringer zur Verfügung. Hierzu schließen sie mit geeigneten Leistungserbringern Verträge gemäß § 132 d SGB V, soweit dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist.

    Teilnahmevoraussetzungen und Vertragsunterlagen für Leistungsanbieter aus Rheinland-Pfalz
    Vertrag
    Richtlinie
    Empfehlungen
    Leitfaden für einen Antrag
    Strukturerhebungsbogen Leistungserbringer
    Erstassessment
    Dokumentation zum Eingangsassessment
    Abrechnungsbogen

    Kontakt: sapv@rps.aok.de

Aktualisiert: 21.09.2021

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