Die Satzungen der Kranken- und Pflegekasse

Was steht in der Satzung der Kranken- und Pflegekasse der AOK?
Welche Aufgaben hat eine Pflegekasse? Welche Leistungen können Mitglieder einer bestimmten Krankenversicherung von ihrer Kasse erwarten, zusätzlich zum gesetzlichen Angebot? Und wer steuert das Ganze? Kranken- und Pflegeversicherungen handeln nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern haben all diese Punkte festgelegt in ihrer Satzung. Das schreibt das Sozialgesetzbuch so vor.
Die Satzung einer Krankenkasse beinhaltet folgende Informationen:
- Name und Sitz der Krankenkasse
- Bezirk der Krankenkasse und Kreis der Mitglieder
- Art und Umfang der Leistungen, soweit sie nicht durch das Gesetz bestimmt sind
- Festsetzung des Zusatzbeitrags
- Zahl der Mitglieder der Organe
- Rechte und Pflichten der Organe
- Art der Beschlussfassung des Verwaltungsrates
- Bemessung der Entschädigungen für Organmitglieder
- jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung und Abnahme der Jahresrechnung
- Zusammensetzung und Sitz der Widerspruchsstelle
- Art der Bekanntmachungen
Die Satzung einer Pflegekasse beinhaltet folgende Informationen:
- Name und Sitz der Pflegekasse
- Bezirk der Pflegekasse und Kreis der Mitglieder
- Rechte und Pflichten der Organe
- Art der Beschlussfassung der Vertreterversammlung
- Bemessung der Entschädigungen für Organmitglieder, soweit sie Aufgaben der Pflegeversicherung wahrnehmen
- jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung und Abnahme der Jahresrechnung
- Zusammensetzung und Sitz der Widerspruchsstelle
- Art der Bekanntmachungen
Die Satzung der AOK Rheinland/Hamburg
Jeder Versicherungsträger hat eine Satzung, die vom Verwaltungsrat beschlossen wird. Sie können sich die Satzung in den Geschäftsräumen der AOK Rheinland/Hamburg während der üblichen Geschäftszeiten anschauen oder direkt hier ansehen und herunterladen.
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