Die Sozialwahlen bei der AOK
AOK-Versicherte und Arbeitgeber bestimmen mit: Die Sozialversicherungswahlen, kurz Sozialwahlen, sind freie Wahlen. Im Rahmen der Sozialwahlen entsenden Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreter getrennt nach Gruppen in das oberste Gremium, den Verwaltungsrat der gesetzlichen Krankenkassen, zu denen auch die AOK gehört.

Inhalte im Überblick
In der Sozialwahl entscheiden auch AOK-Versicherte und Arbeitgeber über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger. Die freien und geheimen Wahlen finden alle sechs Jahre bei der AOK und allen Trägern der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung statt. Die nächsten Sozialversicherungswahlen finden am 31. Mai 2023 statt. Versicherte der AOK können erneut ihre Interessenvertreter wählen.
Wie wird der Verwaltungsrat gewählt?
Ähnlich wie bei der Bundestagswahl wählen die Versicherten und Arbeitgeber der AOK ihre Vertreter in den Verwaltungsrat. Jeder Versicherte hat bei dieser Sozialwahl ein Stimmrecht, Arbeitgeber haben ein gewichtetes Stimmrecht – abhängig von der Anzahl der bei der AOK versicherten Beschäftigtenzahl des Betriebes. Die Sozialwahl findet als freie und geheime Wahl alle sechs Jahre statt – das nächste Mal 2023.

Die Sozialwahl bietet den Beitragszahlern der AOK die Möglichkeit, mitzubestimmen, wie ihre Krankenkasse in Zukunft handelt. Durch ihre Beteiligung an der Wahl nehmen sie Einfluss auf die Gesundheitspolitik der AOK und gestalten damit die Zukunft der eigenen Krankenkasse aktiv mit.
Da der Verwaltungsrat die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber der AOK und damit auch die der Patienten vertritt, profitieren alle davon. Das Wählen ist nur mit geringem Aufwand verbunden. Wählen darf jedes AOK-Mitglied, das mindestens 16 Jahre alt ist.
Versicherte der AOK, Arbeitgeber und deren Beauftragte dürfen sich zur Wahl stellen. Sie müssen unter anderem mindestens 18 Jahre alt sein und in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus § 51 SGB IV.
Die Sozialwahl ist eine Listenwahl, d.h. dass die Wählerinnen und Wähler auf vorgefertigten Wahllisten ihre Stimme abgeben. Auf diesen Listen sind die Kandidaten vermerkt. Verschiedene Institutionen, insbesondere Gewerkschaften oder Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, dürfen Vorschlagslisten einreichen. Daneben können unter bestimmten Voraussetzungen Versicherte, Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte und Arbeitgeber sogenannte Freie Listen erstellen.
Freie Listen werden von Einzelpersonen eingereicht. Sie müssen von einer festgelegten Anzahl von Personen unterzeichnet sein, die am Tag der Wahlausschreibung bei der AOK versichert sind, ein Mindestalter von 16 Jahren sowie einen Wohnsitz in einem EU-Staat oder der Schweiz haben. Letzteres gilt übrigens auch für Vorschlagslisten der Gewerkschaften und sonstiger Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen, sofern sie nicht bereits heute im Verwaltungsrat vertreten sind.
Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Vorschlagslisten. Der Wahlausschuss hat dafür zu sorgen, dass alle Versicherten der AOK von der Sozialwahl unterrichtet sind und die Kandidaten kennen. Er hat im Januar 2022 seine Arbeit in Vorbereitung auf die Sozialwahl 2023 aufgenommen. Der aktuelle Bundeswahlleiter Peter Weiß (CDU) ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ernannt. Er kontrolliert den ordentlichen Ablauf der Sozialwahl. Seine Stellvertreterin ist Doris Barnett (SPD).
Der Verwaltungsrat wird entweder in einer Urwahl mit Wahlhandlung oder einer Friedenswahl ohne Wahlhandlung gewählt.
Eine Friedenswahl findet statt, wenn Versicherte und Arbeitgeber jeweils nur eine Vorschlagsliste einreichen oder auf mehreren Listen insgesamt nicht mehr Bewerber stehen, als gewählt werden können. Mit Ablauf des Wahltermins gelten diese Kandidaten dann als gewählt.
Bei der Urwahl stimmen Versicherte und Arbeitgeber bislang ausschließlich per Briefwahl für Ihre Kandidaten. Daneben kann bei Krankenkassen, die an einem Modellprojekt teilnehmen, bei der Sozialwahl 2023 auch digital gewählt werden. Die Anzahl der Sitze einer Liste im Verwaltungsrat richtet sich dann nach den Stimmen, die die jeweilige Liste von den Wählerinnen und Wählern erhalten hat.
Weitere Informationen rund um die Sozialwahl
Ende 2020 wurde die Sozialversicherungswahl in einigen wichtigen Punkten umfassend reformiert. Unter anderem wurde eine Geschlechterquote eingeführt und mit der kommenden Wahl im Jahr 2023 wird es erstmals Online-Wahlen geben.
Alles Wichtige über die Reform der Sozialversicherungswahl lesen Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Ebenso auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen und aktuelle Neuigkeiten zur Sozialversicherungswahl.
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