Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden

Warum Hilfsmittel und alternative Heilmethoden bezuschussen?
Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für eine Vielzahl von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass sie von Ärzten verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Hörgeräte, Rollstühle und viele mehr. Bei den alternativen Heilmethoden kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen übernehmen.
Doch mit der Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden können AOK-Mitglieder in vielen Regionen den Rahmen der gesetzlichen Versorgung überwinden.
Die AOK bezuschusst in vielen Regionen den Bezug von bestimmten Hilfsmitteln und die Behandlung mit alternativen Heilmethoden, zum Beispiel der Homöopathie oder der Naturheilkunde im Rahmen der Zusatzversicherung. Damit schafft die AOK Patienten, die eine umfassendere oder ganzheitliche medizinische Versorgung benötigen, eine günstige und faire Alternative.
Was beinhaltet die Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden der AOK Rheinland/Hamburg?
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet keine Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden an. Bitte informieren Sie sich hier darüber, welche Kosten wir im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
übernehmen können.
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