Ambulante Zusatzversicherung

Inhalte im Überblick
Ihr allgemeiner Versicherungsschutz bei ambulanten Leistungen
Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für eine Vielzahl von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass sie von Ärzten und Ärztinnen verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Hörgeräte, Rollstühle und viele mehr. Bei den alternativen Heilmethoden kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen übernehmen.
Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung
Eine ambulante Zusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere wenn Sie häufig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen oder Wert auf alternative Heilmethoden legen. Die AOK arbeitet hierfür mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen. Je nach Tarif und Region profitieren Sie zum Beispiel von folgenden Vorteilen:
- Erstattung zusätzlicher Facharztkosten, die über die Regelversorgung hinausgehen
- Zuschüsse für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Naturheilverfahren
- Zuschüsse für Hör- und Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
- Erstattung von Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen, die über die Regelversorgung hinausgehen
Die konkreten Leistungen hängen vom gewählten Tarif und der jeweiligen AOK-Region ab.
Was beinhaltet die Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden der AOK Rheinland/Hamburg?
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet keine Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden an. Bitte informieren Sie sich hier darüber, welche Kosten wir im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
übernehmen können.
Häufige Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung für Zuschüsse
Welche alternativen Heilmethoden werden durch die ambulante Zusatzversicherung bezuschusst? Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung?
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