Ergänzung zum Krankengeld: AOK-Krankengeld-Wahltarif

Mit dem AOK-Krankengeld-Wahltarif stehen viele Versicherte im Krankheitsfall finanziell besser da, verglichen mit dem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Als individuelle Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld schließen Sie eine finanzielle Lücke, bis das gesetzliche Krankengeld gezahlt wird. Mit dem Krankengeld-Wahltarif können Sie bis zu 70 Prozent Ihres Einkommens im Falle einer Arbeitsunfähigkeit absichern.
Ein Mann mit Halsschmerzen erholt sich zu Hause. Mit dem Krankengeld-Wahltarif hat er eine Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld. © AOK

Inhalte im Überblick

    Für wen gilt der Krankengeld-Wahltarif?

    Wir bieten Ihnen in Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld den AOK-Krankengeld-Wahltarif an. Er richtet sich an diese AOK-Versicherten:

    • hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige
    • unständig und kurzzeitig Beschäftigte
    • nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler, Publizisten, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler.

    Der Krankengeld-Wahltarif schließt eine finanzielle Lücke im Krankheitsfall. Denn alle Versicherten, die den allgemeinen Beitragssatz zahlen, haben erst Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Mit dem Wahltarif bekommen Sie bereits vorher Krankengeld, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

    Krankengeld-Wahltarif mit zwei Tarifoptionen – besser versorgt als mit dem Krankengeld

    Der Tarif KG 22 kann von hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, die sich für den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld entschieden haben, gewählt werden. Außerdem können unständig und kurzzeitig Beschäftigte den Krankengeld-Wahltarif abschließen. Hier erhalten Sie Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

    Der Tarif KG 15 richtet sich an Freiberufler wie Publizisten, Journalisten oder Künstler. Bei diesem Krankengeld-Wahltarif erhalten Sie ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich zum 42. Tag Krankengeld.

    Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten alle Berufsgruppen gesetzliches Krankengeld.

    Das Bild zeigt ein Datenblatt, das über den Erhalt von gesetzlichem Krankengeld aufklärt.

    Das leistet der AOK-Krankengeld-Wahltarif

    Das Krankengeld für unständig und kurzzeitig Beschäftigte beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Selbstständige erhalten 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Bei Künstlern und Publizisten orientiert sich das Krankengeld an ihrem Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate und beträgt 70 Prozent davon.

    Um Krankengeld aus dem Wahltarif zu erhalten, muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellen oder der Versicherte wird im Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt und ist arbeitsunfähig. Des Weiteren müssen die erforderlichen Zeitgrenzen von 15 oder 22 Tagen Arbeitsunfähigkeit eingehalten werden.

    Wann beginnt der Tarif?

    Sie können den AOK-Krankengeld-Wahltarif direkt mit Mitgliedschaftsbeginn bei der AOK abschließen. Wird der Wahltarif zu einem späteren Zeitpunkt gewählt, beginnt dieser zu Ihrem Wunschtermin, aber frühestens mit Beginn des folgenden Kalendermonats und nachdem die Unterlagen bei der AOK eingegangen sind.

    Gibt es Wartezeiten?

    Es besteht eine Wartezeit von drei Monaten, wenn innerhalb der letzten drei Monate vor Wahl des AOK-Krankengeld-Wahltarifs KG 22 bei keiner gesetzlichen Krankenkasse eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit bestand. Für Arbeitsunfähigkeiten, die vor Antragstellung oder innerhalb der Wartezeit eingetreten sind, besteht für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Wahltarif-Krankengeld.

    So können Sie am AOK-Krankengeld-Wahltarif teilnehmen

    Sie erklären schriftlich bei Ihrer AOK die Teilnahme am Wahltarif. Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie sich für mindestens drei Jahre die Teilnahme am AOK-Krankengeld-Wahltarif und bleiben bei Ihrer AOK versichert.

    Den Wahltarif Krankengeld bekommen Sie ohne Gesundheitsuntersuchungen, Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge.

    Das kostet der Krankengeld-Wahltarif bei der AOK Hessen

    Tarif KG 22 für Selbstständige und unständig Beschäftigte

    • monatlich 0,60 Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind

    Tarif KG 15 für Freiberufler

    • monatlich 0,80 Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind

    Für alle Berufsgruppen gilt: Die Prämienzahlung erfolgt monatlich und entfällt, wenn Sie Krankengeld beziehen.

    So funktioniert die Teilnahme

    Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie uns über unser Onlineportal beziehungsweise unsere App „Meine AOK“ oder das Kontaktformular zu. Postalisch können Sie uns den Antrag an „AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau“ schicken.

    Alle Unterlagen auf einen Blick

    Alle wichtigen Dokumente rund um den Wahltarif Krankengeld haben wir für Sie zusammen gestellt.

    Häufig gestellte Fragen rund um den Wahltarif Krankengeld

    • Wann kann ich den AOK-Wahltarif-Krankengeld nutzen?

      Wenn Sie freiwillig versichert sind und ein gesetzliches Krankengeld gewählt haben. Für hauptberuflich Selbstständige nach Vollendung des 50. Lebensjahres gelten gesonderte Bedingungen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte.

    • Wie wähle ich einen Krankengeld-Wahltarif?

      Füllen Sie die Teilnahmeerklärung aus und senden uns diese mit den notwendigen Anlagen und Nachweisen an die AOK Hessen. Entweder über „Meine AOK“ oder postalisch an: AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau

    • Wird mein Gesundheitszustand beim Wahltarif Krankengeld abgefragt?

      Nein. Es gibt weder eine Gesundheitsprüfung noch Risikozuschläge. Auch Vorerkrankungen sind kein Ausschlussgrund.

    • Wie lange sind die Wartezeiten beim Wahltarif Krankengeld?

      Die Leistungen können Sie bereits nach den ersten drei Monaten Ihrer Teilnahme am jeweiligen Wahltarif erhalten.

    • Wie lange gilt der Wahltarif Krankengeld?

      Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie sich für mindestens drei Jahre die Teilnahme am jeweiligen AOK-Wahltarif Krankengeld und bleiben bei Ihrer AOK versichert.

    • Wann erhalte ich Leistungen aus einem Wahltarif Krankengeld?

      Sie haben Anspruch auf die Leistungen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt bzw. wenn Sie im Krankenhaus, in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden. Die Zahlung beginnt dann nach zwei oder drei Wochen, je nach Tarif.

    Aktualisiert: 19.08.2025

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