Der Blindenhund: ein anerkanntes Hilfsmittel bei Sehbehinderung
Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die AOK übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

Hund und Halter müssen ein gutes Gespann bilden
Im gesetzlichen Sinne blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen. Für die Auswahl und Ausbildung des Hundes stehen Blindenführhundschulen oder Blindenführhundausbilder zur Verfügung, die über eine Ausbildungserlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz verfügen müssen. Hier lernen Hund und Halter gleichermaßen und legen gemeinsam die sogenannte Gespannprüfung ab. Das ist notwendig, um sicherzugehen, dass beide vor allem in schwierigen Verkehrssituationen oder an Gefahrenstellen zuverlässig zusammenarbeiten.
Wichtige Voraussetzung: die ärztliche Verordnung
Die AOK kann die Kosten für einen Blindenführhund übernehmen, wenn z. B. der Augenarzt den Hund verordnet. Aus der Verordnung muss die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgehen. Der Halter hat außerdem den Hund artgerecht unterzubringen und zu verpflegen. Auch die persönliche Eignung des Hundehalters und der tägliche Auslauf müssen sichergestellt sein. Zudem muss der Halter ein Mobilitätstraining absolviert haben.
Wie bekomme ich die Leistung?
Liegen die persönlichen Voraussetzungen und die Verordnung des Arztes vor, dann kann der Betroffene einen Antrag auf einen Blindenführhund stellen.
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