Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten

In allen elf Regionen der AOK-Gemeinschaft sind Ihre Daten sicher. Die AOK wahrt als gesetzliche Krankenkasse stets das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I). Informieren Sie sich hier ausführlich über die Datenverarbeitung, den Datenschutz und die damit verbundenen Datenschutzrechte bei Ihrer AOK vor Ort.
Ein junger Mann mit Brille stüzt das mit der rechten Hand ab und blickt auf den Bildschirm eines Laptops.© iStock / pixelfit

Datenverarbeitung und Datenschutz des AOK-Bundesverbands

Die AOK-Gemeinschaft besteht aus elf eigenständigen Krankenkassen, die sich über das gesamte Bundesgebiet erstrecken. Zusätzlich gibt es den AOK-Bundesverband, der die gemeinsamen Interessen der einzelnen Krankenkassen koordiniert. Sie möchten sich über die Datenverarbeitung beim AOK-Bundesverband informieren und erfahren, wie der Datenschutz dort geregelt ist? Dann klicken Sie hier.

Informationen zur Datenverarbeitung durch die AOK Hessen

  • Wofür und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

    Die AOK Hessen hat als Trägerin der solidarischen Kranken- und Pflegeversicherung die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie den Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.

    Die Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben erfolgt durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Mitgliedern.

    Um diese gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrnehmen zu können, verarbeitet die AOK Hessen die dafür erforderlichen Daten. Diese Daten werden bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Mitwirkungspflichten (siehe u. a. §§ 60 ff des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I)) oder einer Einwilligung erhoben. Außerdem erhält die AOK nach dem Sozialgesetzbuch auch Daten von Dritten (z. B. von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber oder Leistungserbringern). Eine fehlende Mitwirkung kann für Sie zu Nachteilen bei der Leistungsgewährung (Versagung oder Entzug von Leistungen) führen.

    Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage zur Datenverarbeitung aus § 284 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 94 SGB XI. Zusätzlich werden der AOK Hessen auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften Aufgaben übertragen, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen. Hierzu zählen insbesondere:

    • Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten.
    • Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte.
    • Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung.
    • Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze.
    • Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern.
    • Übernahme der Behandlungskosten für nicht versicherungspflichtige Personenkreise nach § 264 SGB V gegen Kostenerstattung.
    • Beteiligung des Medizinischen Dienstes.
    • Abrechnung mit den Leistungserbringern einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung.
    • Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln.
    • Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung.
    • Abrechnung mit anderen Leistungsträgern.
    • Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten.
    • Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsverträgen.
    • Vorbereitung, Durchführung von Modellvorhaben, Verträgen zu integrierten Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen.
    • Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran.
    • Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen.
    • Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation und Beratung zur Teilhabe sowie Leistungen und Hilfen zur Pflege.
    • Koordinierung pflegerischer Hilfen, die Pflegeberatung sowie die Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten.
    • Durchführung von Entlass- und Krankengeldfallmanagement.
    • Gewinnung von Mitgliedern.
    • Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.
    • Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (§ 197a SGB V).
    • Forschungsvorhaben.

    Darüber hinaus verarbeitet die AOK Hessen Daten auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen (Art. 6 Abs. 1a EU-DSGVO).

  • Welche Daten verarbeiten wir?

    Wir verarbeiten die nachfolgenden Kategorien von Daten:

    1. Daten zur Person (z. B. Adress- und Kommunikationsdaten, Geburtsdatum, Lichtbild)
    2. Daten zur Mitgliedschaft und deren Anbahnung
    3. Daten zum Versicherungsverhältnis
    4. Beitrags- und Zahlungsdaten
    5. Leistungs-, Versorgungs- und Abrechnungsdaten inklusive Gesundheitsdaten (z. B. Diagnosen, Arbeitsunfähigkeitszeiten)
    6. Daten zur Pflegeperson
    7. Daten zur gesetzlichen Vertreterin/zum gesetzlichen Vertreter
    8. Daten zu Wahltarifen und Bonusprogrammen
    9. Daten von Leistungserbringern und sonstigen Vertragspartnern
    10. Daten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und deren Steuerberaterinnen/Steuerberatern
    11. Daten von Interessentinnen und Interessenten sowie von Gewinnspielteilnehmerinnen und Gewinnspielteilnehmern
  • Wer bekommt Ihre Daten?

    Datenübermittlungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig an: Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Leistungserbringer, Sozialhilfeträger sowie im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Zahlstellen. Darüber hinaus dürfen Daten nur in den gesetzlich bestimmten Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X übermittelt werden (z. B. Polizeibehörden, Kommunal- und Gemeindeverwaltung, Steuerbehörden).

    Die AOK Hessen kann ihre gesetzlichen Aufgaben durch einen anderen Leistungsträger, Arbeitsgemeinschaften oder durch andere Dienstleister (insbesondere Auftragsverarbeiter) erbringen lassen.

    Die AOK Hessen darf die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Daten der Betroffenen für andere Zwecke nutzen und verarbeiten, soweit dafür eine andere Rechtsgrundlage nach dem Sozialgesetzbuch oder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten?

    Die Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (z.B. § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 84 SGB X, § 107 SGB XI) gespeichert und anschließend gelöscht.

  • Welche Rechte haben Sie?

    • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 EU-DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)
    • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
    • Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
    • Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO)
    • Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
  • Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

    Verantwortliche:

    AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
    Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Basler Straße 2
    61352 Bad Homburg  

    Telefon: 0800 00 00 255
    E-Mail: impressum@service.he.aok.de
    Internet: www.aok.de/hessen

    Haben Sie Fragen oder sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, sich an uns oder unsere Datenschutzbeauftragte/unseren Datenschutzbeauftragten zu wenden. Unsere/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie unter:

    Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:

    Datenschutzbeauftragte/ Datenschutzbeauftragter
    der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
    Battonnstraße 40
    60311 Frankfurt

    Kontaktformular

  • Haben Sie ein Beschwerderecht?

    Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für die AOK Hessen zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

    Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Postfach 31 63
    65021 Wiesbaden

    Telefon: 0611 1408-0
    Fax: 0611 1408-900
    E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de


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