Nachbarschaftshilfe
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Das ist Nachbarschaftshilfe
Sich in der Nachbarschaft gegenseitig zu helfen, ist für viele Menschen selbstverständlich. In der Pflege bezieht sich die Nachbarschaftshilfe vor allem auf die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen. Privatpersonen wie Nachbarn, Nachbarinnen oder Bekannte übernehmen ehrenamtlich für einige Stunden die Betreuung und Begleitung von Pflegebedürftigen. Die Unterstützung kann ganz unterschiedlich ausfallen. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erbringen dabei vor allem niederschwellige Aufgaben, wie zum Beispiel:
- Gespräche und Unterhaltung
- Gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung bei Ausflügen oder zum Einkaufen
- Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen, Tanznachmittagen oder Gymnastikstunden
- Hilfe beim Zeitung- und Bücherlesen
- Freizeitgestaltung und individuelle Interessen wie Singen, Basteln oder Kochen
Pflegetätigkeiten werden von Nachbarschaftshelfern und -helferinnen hingegen nicht übernommen.
Diese Krankenkassen finanzieren die Nachbarschaftshilfe
In einigen Bundesländern gilt die Nachbarschaftshilfe als anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot. In solchen Fällen kann der Entlastungsbetrag zur Finanzierung der Nachbarschaftshilfe genutzt werden. Je nach Bundesland ist die Verwendung des Entlastungsbetrags für Nachbarschaftshilfe bei folgenden AOK-Pflegekassen möglich:
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin und Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NordWest
- AOK PLUS (Sachsen und Thüringen)
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe
Bei den oben genannten AOK-Pflegekassen kann der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Pflegebedürftigen stehen dann monatlich 131 Euro dafür zur Verfügung.
Darüber hinaus müssen Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit deren Tätigkeit anerkannt wird. Dazu zählt unter anderem, dass die Nachbarschaftshilfe weder mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt noch mit ihr verschwägert ist. Sie dürfen auch nicht zusammenleben. Zusätzlich gibt es weitere Voraussetzungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden, zum Beispiel ein Mindestalter oder der Nachweis für einen Kurs. Genaue Informationen, welche Voraussetzungen Ihre Nachbarschaftshilfe erfüllen muss, damit Sie den Entlastungsbetrag dafür verwenden können, erfahren Sie bei der anerkennenden Stelle in Ihrem Bundesland oder Ihrer AOK-Pflegekasse.
Nachbarschaftshilfe: Bezahlung und Stundenlohn
Nachbarschaftshilfe ist eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit. Die Nachbarschaftshelfer und -helferinnen können aber eine Aufwandsentschädigung von der pflegebedürftigen Person erhalten. Dafür werden 5 bis 10 Euro pro Stunde empfohlen. Diese Kosten können sich Pflegebedürftige rückwirkend von ihrer Pflegekasse erstatten lassen.
Antrag und Erstattung der Nachbarschaftshilfe
Die Nachbarschaftshilfe müssen Sie in der Regel nicht bei Ihrer AOK-Pflegekasse beantragen. Im Vorfeld wird geprüft, ob die Voraussetzungen für Ihre Nachbarschaftshilfe erfüllt sind und es wird gegebenenfalls eine Anerkennung als Entlastungsangebot erteilt. Die Aufwandsentschädigung, die Sie für die Nachbarschaftshilfe gezahlt haben, können Sie sich rückwirkend erstatten lassen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer AOK-Pflegekasse.
Nachbarschaftshilfe in Sachsen und Thüringen
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf 131 Euro Entlastungsleistungen im Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden zu verwenden. In Sachsen und Thüringen können Pflegebedürftige das Geld für zugelassene Pflegedienste, niedrigschwellige Anbieter und auch Nachbarschaftshelfer einsetzen.
Diese Nachbarschaftshelfer betreuen Pflegebedürftige, die zu Hause leben, im Rahmen einer Einzelbetreuung und entlasten damit die pflegenden Angehörigen.
Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfer
Zuständig für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer ist die Pflegekasse, bei welcher der Nachbarschaftshelfer versichert ist.
Nach Prüfung, ob die Voraussetzungen für den Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, erfolgt die Anerkennung für einen Zeitraumvon von bis zu drei Jahren in Sachsen und bis zu fünf Jahre in Thüringen. Ein Nachbarschaftshelfer kann maximal bis zu 40 Stunden im Monat in der Einzelbetreuung tätig werden.
Voraussetzungen:
Nachbarschaftshelfer können Nachbarn und engagierte Helfer werden,
- die einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs zur Nachbarschaftshilfe im jeweiligen Bundesland (Sachsen/Thüringen) absolviert haben.
Kurse für Nachbarschaftshelfer
Thüringen: Sonderregelung für Nachbarschaftshelfer
Seit April 2023 ist Nachbarschaftshilfe auch in Thüringen offiziell anerkannt. Grundlage ist die Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag. Für die Tätigkeit ist grundsätzlich ein von den Pflegekassen anerkannter Kurs erforderlich. Diese Kurse sind jedoch nicht überall in Thüringen zeitnah verfügbar. Deshalb gilt eine Übergangsregelung.
Übergangsregelung seit 01.09.2023
Bis auf Weiteres können Sie auch ohne Kurs als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer anerkannt werden. Voraussetzung ist eine Registrierung bei Ihrer Pflegekasse.
Dafür füllen Sie das PDF-Dokument „Erklärung zur Erfüllung der Registrierungsvoraussetzungen“ aus und senden es an Ihre Pflegekasse.
Die Anerkennung beginnt mit dem Eingang der Erklärung bei der Pflegekasse.
Kurs während der Übergangszeit
Absolvieren Sie während der Übergangsregelung einen zertifizierten Kurs zur Nachbarschaftshilfe, gilt Ihre Registrierung für fünf Jahre.
Die Anerkennung startet mit dem letzten Kurstag – frühestens jedoch mit dem Eingang der Erklärung und des Teilnehmerzertifikats bei der Pflegekasse.
Kostenfreie Kurse
Die AOK PLUS bietet ihren Versicherten kostenfreie Grund- und Aufbaukurse für Nachbarschaftshelfer online oder vor Ort an. Themenschwerpunkte sind unter anderem:
- bestehende gesetzliche und landesrechtliche Regelungen
- Grundkenntnisse zu unterschiedlichen Krankheitsbildern
- Versorgungsmöglichkeiten
- Grundkenntnisse zur aktivierenden Betreuung und Anleitung von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
Den Aufbaukurs Nachbarschaftshilfe können Sie online durchführen. Grund- und Aufbaukurse vor Ort für Nachbarschaftshelfer finden Sie in der AOK PLUS-Pflegekurssuche.
Wo finde ich Nachbarschaftshelfer?
Mithilfe der Pflegedatenbank in Sachsen können Sie Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer in Ihrer Nähe finden und Kontakt aufnehmen. Dort können Sie auch einsehen, ob es sich um Helfende im bürgerschaftlichen Engagement oder Fachkräfte handelt. In der Pflegedatenbank ist aber nicht zu erkennen, ob und wieviel freie Kapazitäten diese aktuell haben.
Eine weitere Anlaufstelle sind die Nachbarschaftshelferkontaktstellen. Sie stehen als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung. Die Kontaktstellen finden Sie ebenfalls in der Pflegedatenbank unter der Rubrik „anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Das Angebot befindet sich noch im Aufbau.
Anträge und weitere Informationen von Ihrer AOK PLUS zum Thema
Hier finden Sie alle relevanten Dokumente zur Nachbarschaftshilfe in Sachsen.
Dokumente zur Nachbarschafshilfe in Thüringen
Nachbarschaftshilfe in der Nähe finden
Um einen Nachbarschaftshelfer oder eine Nachbarschaftshelferin in Ihrer Nähe zu finden, können Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Region wenden. Die Pflegestützpunkte kennen alle anerkannten Angebote und können bei der Vermittlung unterstützen. Ein weiterer Anlaufpunkt sind Nachbarschaftshelferkontaktstellen, die es bundesweit gibt.
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