Kinderkrankengeld
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Inhalte im Überblick
So viele Kinderkrankentage stehen zur Verfügung

In 2025 stehen für die Betreuung des Kindes wie folgt Kinderkrankentage zur Verfügung. Demnach erhalten:
- Elternpaare pro Elternteil und Kind 15 Tage
- Alleinerziehende 30 Tage pro Kind
- Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 60 Tage beantragen.
- Paare und Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern können maximal 70 Tage beanspruchen.
Wie viele Kinderkrankentage Sie schon verbraucht haben oder Ihnen für das laufende Jahr noch zur Verfügung stehen, können Sie übrigens ganz bequem in der „Meine AOK“-App jederzeit einsehen.
So hoch ist das Kinderkrankengeld
- Die AOK zahlt bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettolohns – mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kann das Kinderkrankengeld auf bis zu 100 Prozent ansteigen. Der ausgefallene Lohn wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
- Abgezogen werden davon die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Bei Selbständigen beträgt das Kinderkrankengeld grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurden.
- Die gesetzliche Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld pro Tag beträgt 128,63 Euro (2025). Das ist also der maximale Betrag, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert.
- Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.
Wie wirkt sich die Anzahl der Kinder auf den Beitragssatz zur Pflegeversicherung aus?
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils
Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn ich mein Kind im Krankenhaus begleite?
Seit dem 1. Januar 2024 können Eltern das Kinderkrankengeld auch dann beanspruchen, wenn ihre Mitaufnahme ins Krankenhaus medizinisch notwendig ist. Zu den Voraussetzungen gehört, dass das Kind unter 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat und darum auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf das Kinderkrankengeld gilt für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Kind im Krankenhaus“.
Das sind die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld
Wenn Sie Ihr krankes Kind betreuen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Während dieser Zeit haben berufstätige Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Folgende Voraussetzungen gelten:
- Sie sind berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
- Es gibt im Haushalt keine andere Person, die Ihr Kind pflegen kann.
- Sie haben eine Bescheinigung vom Arzt, dass Ihr Kind aufgrund einer Krankheit betreut werden muss.
- Ihr Kind hat noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet und ist demnach nicht älter als elf Jahre oder
- Ihr Kind ist behindert und auf Hilfe angewiesen.
Kinderkrankengeld beantragen
Ist Ihr Kind krank und können Sie wegen der Betreuung nicht arbeiten, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dafür reichen Sie bitte die ärztliche Bescheinigung (Muster 21) bei Ihrer AOK ein, die Sie von Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin erhalten.
1. bis 15. Tag: Kinderkrankenschein einreichen

Können Sie wegen Ihres kranken Kindes nicht zur Arbeit, dann lassen Sie sich dies ärztlich bescheinigen. Das Ausstellen der ärztlichen Bescheinigung ist in der kinderärztlichen Praxis, telefonisch oder per Videochat möglich. Sie erhalten in diesem Fall vom Kinderarzt oder von der Kinderärztin eine sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“, umgangssprachlich auch Kinderkrankenschein (Muster 21) genannt.
Im unteren Teil der Bescheinigung befindet sich der Antrag auf Krankengeld. Diesen füllen Sie mit Ihren persönlichen Daten aus. Im Anschluss reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer AOK ein. Um Ihnen das Kinderkrankengeld auszuzahlen, müssen wir noch auf die Entgeltdaten Ihres Arbeitgebers warten. Diese erhalten wir in der Regel etwa nach sechs Wochen mit der nächsten Lohnabrechnung. Liegen alle Daten vor, zahlen wir Ihnen das Kinderkrankengeld als Ausgleich für Ihren Verdienstausfall aus. In der Regel sind das 90 Prozent Ihres Nettolohns.
Ab dem 16. Tag: Übertragung der Kinderkrankentage

Sind die Kinderkrankentage für Ihr Kind ausgeschöpft, können Sie die Ansprüche des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen, wenn diese noch nicht aufgebraucht sind. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen. Auch wenn die Kinderkrankentage auf Sie übertragen werden, reichen Sie wie gehabt die ärztliche Bescheinigung bei Ihrer AOK ein. Hinweis: Alleinerziehenden Elternteilen stehen grundsätzlich 30 Kinderkrankentage für ihr Kind zur Verfügung.
Ab dem 30. Tag: kein weiterer Anspruch

Sind alle Kinderkrankentage für Ihr Kind ausgeschöpft, dann haben Sie keinen weiteren Anspruch auf Kinderkrankengeld. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie dann Urlaub beantragen oder sich unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen.
Bei der AOK PLUS gibt es mehrere Möglichkeiten, die Bescheinigung einzureichen
Sie kümmern sich um Ihr Kind und wir uns um Ihr Einkommen. Auf diesen Wegen können Sie den Kinderkrankenschein bei uns einreichen:
- per Post an folgende Adressen
- digital über die Online-Filiale „Meine AOK“ oder über die „Meine AOK“-App
- oder in Ihrer AOK-Filiale vor Ort
Wie kann ich das Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung beantragen?
Wenn Sie die neue Regelung in Anspruch nehmen müssen, können Sie dies einfach und schnell bei der Gesundheitskasse erledigen.
- per Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung
- per Antrag in unserer Online-Filiale
- mündlich über die kostenfreie Servicenummer 0800 1059000
Keine Tage übrig?
Ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld für ein Kind ausgeschöpft, können die noch vorhandenen Tage des anderen Elternteils für dasselbe Kind genutzt werden. Oft wird dafür der Begriff „Übertragung“ verwendet. Elternpaare können die Tage flexibel untereinander aufteilen.
- Thema mit dem Arbeitgeber besprechen – dieser muss einverstanden sein.
- Vorlage herunterladen und ausfüllen.
- Ausdrucken und die Unterschriften beider Elternteile ergänzen.
Häufige Fragen zum Kinderkrankengeld
Ich habe eine andere Krankenversicherung als mein Kind. Bei welcher Krankenversicherung reiche ich den Antrag auf Kinderkrankengeld ein? Wie lange dauert die Auszahlung von Kinderkrankengeld?
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