Fördermittel-Anträge für Selbsthilfe
Die AOK PLUS vergibt Fördermittel an Selbsthilfegruppen, Landesverbände, Landesorganisationen und Kontaktstellen. Jeder kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Die AOK PLUS finanziert Selbsthilfe-Projekte
Die AOK PLUS fördert Akteure der Selbsthilfe auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. Im Jahr 2020 wird ein Gesamtfördervolumen von über 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 70 Prozent der Gesamtfördersumme fließt dabei in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 30 Prozent in die kassenindividuelle Projektförderung.
Wir als AOK PLUS möchten die Weiterentwicklung der Selbsthilfelandschaft unterstützen und damit den Anforderungen der sich wandelnden Gesellschaft begegnen.
Anträge Projektförderung
Projektantrag Sachsen
- Antrag Projektförderung für Sachsen [NEU 2021 | beschreibbar]
(PDF-Download 268 KB)
Projektantrag Thüringen
- Antrag Projektförderung für Thüringen [NEU 2021 | beschreibbar]
(PDF-Download 315 KB)
Hinweis
Die Antragsformulare sind beschreibbar und können gespeichert werden. Das Original-Formular kann vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und mit den Unterschriften der zwei Berechtigten per Post geschickt oder in der nächsten AOK Filiale abgegeben werden.
Wann stelle ich meinen Antrag zur Projektförderung?
Zeitraum
Eine Antragstellung ist bei der AOK PLUS ganzjährig möglich, mindestens jedoch 4 Wochen vor Projektbeginn. Die Entscheidung zur Höhe der Fördermittel erfolgt nach Prüfung entsprechend der Kriterien des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung und in Abhängigkeit vom Jahresbudget.
Mittelnachweis
Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original, spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Projektes inkl. Projektbericht.
Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.
Förderschwerpunkte der AOK PLUS
Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von den einzelnen Krankenkassen verantwortet. Gefördert werden projektbezogene Kosten für zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen mit den strategischen Schwerpunkten:
- zur Förderung der Gesundheitskompetenz
- als Gesundheitslotse
- als Vernetzer
- als Gestalter
Daraus ergeben sich folgende Förderschwerpunkte bei der kassenindividuellen Förderung von Selbsthilfeprojekten:
- Junge Selbsthilfe
- Selbsthilfe unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
- Kompetenzerweiterung in der Selbsthilfe
- Neue Zugangswege in der Selbsthilfe
- Digitale Selbsthilfe
- Familienorientierte Selbsthilfe
Sie interessieren sich für Detailinformationen zu unserer strategischen Ausrichtung in der Selbsthilfe? Sie haben ein interessantes Projekt bzw. möchten ein Projekt ins Leben rufen?
Sie sind in diesem Zusammenhang auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner und benötigen finanzielle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gern.
Anträge Pauschalförderung
Antrag auf Pauschalförderung in Sachsen und Thüringen
Sachsen
Antrag für Selbsthilfegruppen [PDF | beschreibbar]
(PDF-Download 827 KB)
Antrag für Selbsthilfekontaktstellen [PDF | beschreibbar]
(PDF-Download 951 KB)
Antrag für Landesverbände und Organisationen vdek [PDF | beschreibbar]
(PDF-Download 313 KB)
Antrag für Landesverbände und Organisationen BKK [PDF | beschreibbar]
(PDF-Download 313 KB)
Thüringen
Antrag für Selbsthilfegruppen [PDF | beschreibbar]
(PDF-Download 378 KB)
Antrag für Selbsthilfekontaktstellen [PDF | beschreibbar]
(PDF-Download 382 KB)
Antrag für Landesverbände und Organisationen [PDF | beschreibbar]
(PDF-Download 420 KB)
Hinweis: Sie finden die Anträge ebenfalls auf den Seiten der Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen und Landeskontaktstelle Selbsthilfe Thüringen e. V.
Die Antragsformulare sind beschreibbar und können gespeichert werden. Das Original-Formular kann vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und mit den Unterschriften der zwei Berechtigten per Post geschickt oder in der nächsten AOK Filiale abgegeben werden.
Pauschalförderung
Fördergegenstand
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Landesverbänden/-organisationen und Kontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung bezuschusst, zum Beispiel:
- Büro- und Sachkosten (z.B. Kosten für Telefon, Porto, digitale Anwendungen und Angebote)
- Raummieten für Gruppentreffen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Teilnehmergebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten für Fortbildungen, Kongresse und Fachtagungen sowie für regelmäßige Aktivitäten
Umfassendere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V.
Zeitraum
Pro Jahr kann ein Antrag zur Pauschalförderung gestellt werden. Die Antragsfrist ist der 31. Januar des Förderjahres.
Mittelnachweis
Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original, bis zum 31. Januar des Folgejahres inklusive Tätigkeitsbericht.
Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.
Verwendungsmittelnachweise 2020
Sachsen
- Verwendungsnachweis 2020 für Sachsen bis 1000 Euro [beschreibar]
(PDF-Download 143 KB) - Verwendungsnachweis 2020 für Sachsen ab 1001 Euro [beschreibar]
(PDF-Download 187 KB)
Thüringen
- Mittelnachweis 2020 für Thüringen bis 751 Euro [beschreibar]
(PDF-Download 189 KB) - Mittelnachweis 2020 für Thüringen ab 751 Euro [beschreibar]
(PDF-Download 377 KB)
VertreterInnen der Selbsthilfe
VertreterInnen der Selbsthilfe in Sachsen
- VertreterInnen der Selbsthilfe in Sachsen für Selbsthilfegruppen, Landesverbände/Org. und Kontaktstellen
(PDF-Download 111 KB)
VertreterInnen der Selbsthilfe in Thüringen
- VertreterInnen der Selbsthilfe in Thüringen für Selbsthilfegruppen, Landesverbände/Org. und Kontaktstellen
(PDF-Download 111 KB)
Kontakt
Servicetelefon 0800 1059000 (rund um die Uhr kostenfrei)
Sachsen:
Evelin Wiesner
Tel.: 0800 10590 15304
E-Mail: evelin.wiesner@plus.aok.de
Thüringen:
Sabine Wolff
Tel.: 0800 10590-83052
E-Mail: sabine.wolff@plus.aok.de
Hier finden Sie Fachinformationen, Partner und zusätzliche Literatur:
- Recht: Rechtlichen Fragen zur Selbsthilfearbeit | Quelle: Nakos
- Datenschutzrecht: Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | Quelle: Nakos
- Vereine und Steuern: Besteuerung gemeinnütziger Vereine | Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
- Suchtselbsthilfe: Sachsen / Thüringen
- BAG Selbsthilfe: Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, Dachorganisation von 120 Organisationen
- ACHSE: Allianz seltener chronischer Erkrankungen
- Nationaler Aktionsplan: Gesundheitskompetenz in Deutschland stärken
Die genannten Empfehlungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Kontaktpartner.
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