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Fördermittel-Anträge für Selbsthilfe der AOK PLUS

Die AOK PLUS für Sachsen und Thüringen vergibt Fördermittel an Selbsthilfegruppen, Landesverbände, Landesorganisationen und Kontaktstellen. Jeder kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Formular liegt auf einen Tisch und wird ausgefüllt.

Inhalte im Überblick

    Die AOK PLUS finanziert Selbsthilfe-Projekte

    Die AOK PLUS fördert Akteure der Selbsthilfe auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. Im Jahr 2020 wird ein Gesamtfördervolumen von über 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 70 Prozent der Gesamtfördersumme fließt dabei in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 30 Prozent in die kassenindividuelle Projektförderung. 

    Wir als AOK PLUS möchten die Weiterentwicklung der Selbsthilfelandschaft unterstützen und damit den Anforderungen der sich wandelnden Gesellschaft begegnen.

    Anträge Projektförderung

    • Wann stelle ich meinen Antrag zur Projektförderung?

      Zeitraum

      Eine Antragstellung ist bei der AOK PLUS ganzjährig möglich, mindestens jedoch 4 Wochen vor Projektbeginn. Die Entscheidung zur Höhe der Fördermittel erfolgt nach Prüfung entsprechend der Kriterien des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung und in Abhängigkeit vom Jahresbudget.

      Mittelnachweis

      Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original,  spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Projektes inkl. Projektbericht. 
      Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.

      Antragstellung

      Die Antragsformulare sind beschreibbar und können gespeichert werden. Das Original-Formular kann vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und mit den Unterschriften der zwei Berechtigten per Post geschickt oder in der nächsten AOK PLUS-Filiale vor Ort abgegeben werden.

    • Förderschwerpunkte der AOK PLUS

      Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von den einzelnen Krankenkassen verantwortet. Gefördert werden projektbezogene Kosten für zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen mit den strategischen Schwerpunkten:

      • zur Förderung der Gesundheitskompetenz
      • als Gesundheitslotse
      • als Vernetzer
      • als Gestalter

      Daraus ergeben sich folgende Förderschwerpunkte bei der kassenindividuellen Förderung von Selbsthilfeprojekten:

      • Junge Selbsthilfe
      • Selbsthilfe unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
      • Kompetenzerweiterung in der Selbsthilfe
      • Neue Zugangswege in der Selbsthilfe
      • Digitale Selbsthilfe
      • Familienorientierte Selbsthilfe

      Sie interessieren sich für Detailinformationen zu unserer strategischen Ausrichtung in der Selbsthilfe? Sie haben ein interessantes Projekt bzw. möchten ein Projekt ins Leben rufen?
      Sie sind in diesem Zusammenhang auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner und benötigen finanzielle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gern.

    Anträge Pauschalförderung Sachsen

    Anträge Pauschalförderung Thüringen

    • Pauschalförderung

      Fördergegenstand

      Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Landesverbänden/-organisationen und Kontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung bezuschusst, zum Beispiel:

      • Büro- und Sachkosten (z.B. Kosten für Telefon, Porto, digitale Anwendungen und Angebote)
      • Raummieten für Gruppentreffen
      • Öffentlichkeitsarbeit
      • Teilnehmergebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten für Fortbildungen, Kongresse und Fachtagungen sowie für regelmäßige Aktivitäten

      Umfassendere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V.

      Zeitraum

      Pro Jahr kann ein Antrag zur Pauschalförderung gestellt werden. Die Antragsfrist ist der 31. Januar des Förderjahres.

      Mittelnachweis

      Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original, bis zum 31. Januar des Folgejahres inklusive Tätigkeitsbericht.
      Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.

    Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Pauschalförderung Sachsen

    Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Pauschalförderung Thüringen

    Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Projekförderung Sachsen

    Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Projekförderung Thüringen

    Aktualisiert: 04.11.2022

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