Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
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Inhalte im Überblick
Das sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Mit zunehmendem Alter oder mit einer Behinderung verändern sich die Anforderungen an das Wohnen. Schmale Türen, Treppenstufen oder ein hoher Einstieg in die Badewanne werden plötzlich zu Barrieren, die entweder bei der Pflege behindern oder für die pflegebedürftige Person zur Stolperfalle werden. Damit pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können, sind häufig bauliche Veränderungen notwendig. Die Pflegeversicherung fördert das mit Zuschüssen für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Damit sind Umbauten im und außerhalb des Wohnbereichs sowie fest verbaute technische Hilfsmittel gemeint, die die Pflege erleichtern, überhaupt erst ermöglich oder die Selbstständigkeit fördern.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
- Barrierefreier Badumbau, zum Beispiel mit bodengleicher Dusche, Absenkung der Toilette und rutschhemmenden Bodenbelägen
- Türvergrößerungen
- Entfernung von Türschwellen
- Einbau von Handläufen
- Austausch von Bodenbelägen
- Absenkung von Briefkasten, Fenstergriffen oder Türspion
- Umbau von Möbeln für eine bessere Erreichbarkeit
- Installation einer Rampe oder eines Treppenlifts
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Voraussetzungen für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Um den Zuschuss zur Wohnraumanpassung zu erhalten, muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Auch pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Zudem muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege überhaupt erst.
- Sie erleichtert die Pflege erheblich.
- Sie stellt die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder her.
So hoch ist der Zuschuss der AOK
Die AOK-Pflegekasse zahlt Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.180 Euro für die Umbaumaßnahme. Eine Maßnahme umfasst dabei alle baulichen Veränderungen, die das Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person verbessern. Verändert sich die Pflegesituation und werden dadurch erneut Umbauten notwendig, kann der Zuschuss ein weiteres Mal gewährt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann jede pflegebedürftige Person den Zuschuss beantragen. Insgesamt kann eine Wohngruppe bis zu 16.720 Euro erhalten.
Zuschuss zur Wohnraumanpassung beantragen
Den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen Sie vor dem Umbau bei Ihrer AOK-Pflegekasse. Ihre AOK stellt Ihnen dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Zusätzlich zum Antrag reichen Sie einen Kostenvorschlag für die Maßnahmen ein. Gegebenenfalls sind auch Fotos, Bilder oder Skizzen der aktuellen Wohnsituation oder der Umbaumaßnahmen notwendig.
Auf der folgenden Seite können Sie den Antrag herunterladen oder online ausfüllen. Dort erhalten Sie auch Informationen, wie und wohin Sie den Antrag senden.
Barrierefreies Wohnen & Pflege

Maßnahmen für barrierefreies Wohnen
Manchmal erfordert eine pflegegerechte Wohnung einen größeren Umbau, oft reichen jedoch schon kleine Änderungen.

Pflegekurse & Online-Coachings
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Barrierefreier Umbau der Mietwohnung
Leben Sie in einer Mietwohnung, brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin, bevor Sie die Wohnung umbauen. Sind auch Baumaßnahmen außerhalb der Wohnung geplant, ist unter Umständen das Eigentum anderer betroffen – zum Beispiel in einem Mehrparteienhaus mit verschiedenen Wohnungseigentümern und -eigentümerinnen. In so einem Fall brauchen Sie auch deren Zustimmung.
AOK-Pflegeberatung berät zum Umbau
Holen Sie sich vor einem Umbau eine professionelle Meinung ein. Die Pflegeberater und -beraterinnen der AOK informieren Sie umfassend zur alters- und pflegegerechten Einrichtung einer Wohnung und besprechen mit Ihnen, welche Umbaumaßnahmen möglich oder nötig sind. Sie unterstützen Sie auch bei der Antragsstellung und informieren Sie, welche Informationen Sie dazu gegebenenfalls vorher noch einholen müssen.
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