Pflegehilfsmittel

Wer pflegebedürftig ist und zu Hause wohnt oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich bis zu einem bestimmten Betrag, technische Pflegehilfsmittel in der Regel komplett übernommen.
Ein älteres Ehepaar sitzt in einem gemütlichen Wohnzimmer auf einer Couch. Sie lachen und unterhalten sich mit einer Frau, die ihnen gegenüber sitzt. Die Frau notiert etwas auf Papier.© iStock / Ridofranz

Inhalte im Überblick

    Das sind Pflegehilfsmittel

    Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu Hause erleichtern, die Pflege sicherstellen und eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen sollen. Dabei wird zwischen technischen Hilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden.

    Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem: 

    Pflegebedürftige können technische Pflegehilfsmittel in der Regel leihweise erhalten und brauchen sie nicht zu kaufen.

    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:

    • saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
    • Fingerlinge
    • Einmalhandschuhe
    • Mundschutz
    • Schutzschürzen
    • Desinfektionsmittel für die Hände
    • Desinfektionsmittel für Flächen
    • Einmallätzchen
    • FFP2-Masken

    Anspruch auf Pflegehilfsmittel

    Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn sie

    • mindestens Pflegegrad 1 haben,
    • zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und
    • von Angehörigen oder Freunden betreut werden.

    Für Bewohner und Bewohnerinnen in stationären Pflegeeinrichtungen, stellt die jeweilige Einrichtung die benötigten Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

    Diese Kosten übernimmt die AOK-Pflegekasse für Pflegehilfsmittel

    Die AOK-Pflegekasse unterstützt ihre Versicherten mit Leistungen für Pflegehilfsmittel, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern:

    • Für technische Hilfsmittel übernimmt die AOK-Pflegekasse die Kosten. Der Eigenanteil für Versicherte beträgt 10 Prozent, maximal 25 Euro.
    • Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die AOK-Pflegekasse die Kosten bis höchstens 42 Euro pro Monat.
    • Die Kosten für Rollstühle, Bade-, Toiletten- oder Sitzhilfen werden nicht von der Pflegeversicherung, sondern der Krankenversicherung übernommen. Ebenso Inkontinenzprodukte wie zum Beispiel Vorlagen oder Netzhosen. Diese Hilfsmittel erhalten Sie mit einer ärztlichen Verordnung.

    Pflegehilfsmittel beantragen

    Pflegehilfsmittel können ohne Rezept beantragt werden. Eine ärztliche Verordnung kann dennoch ausgestellt werden. Statt einem Rezept dürfen auch Pflegefachkräfte notwendige Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel empfehlen. Die Empfehlung muss schriftlich erfolgen und darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein. Ebenso kann im Rahmen der Pflegebegutachtung der Medizinische Dienst konkrete Empfehlungen für Pflegehilfsmittel abgeben. Die Empfehlung gilt als Antrag auf diese Leistungen, wenn die pflegebedürftige Person dem zustimmt. Um Pflegehilfsmittel zu beantragen, haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten:

    1. Sie können das Pflegehilfsmittel mit einem formlosen Schreiben bei Ihrer AOK-Pflegekasse beantragen. Dieses beinhaltet den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Art und Umfang des benötigten Pflegehilfsmittels. Liegt ein ärztliches Rezept oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft vor, fügen Sie dies dem Antragsschreiben bei.
    2. Sie suchen sich einen Leistungserbringer wie eine Apotheke oder ein Sanitätshaus, der einen Versorgungsvertrag mit Ihrer AOK-Pflegekasse abgeschlossen hat. Der Leistungserbringer übernimmt dann in der Regel die Antragstellung für Sie.
    3. Hat Ihnen der Medizinische Dienst ein Pflegehilfsmittel empfohlen und Sie haben der Empfehlung bei der Begutachtung zugestimmt, müssen Sie nichts weiter tun. Die AOK-Pflegekasse kümmert sich automatisch um Ihren Antrag.

    Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen zum Antrag auf Pflegehilfsmittel bei Ihrer AOK. Dort erfahren Sie auch, wie und wohin Sie den Antrag senden.

    So erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel

    Sobald die AOK-Pflegekasse Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Im Falle einer Bewilligung achten Sie bitte darauf, für welchen Zeitraum die Kostenübernahme gilt, zum Beispiel jährlich oder unbegrenzt.

    • Technische oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten Sie dann unter anderem in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus, wenn diese einen Versorgungsvertrag mit Ihrer AOK-Pflegekasse abgeschlossen haben. Die Leistungserbringer rechnen in der Regel direkt mit der AOK ab.
    • Alternativ können Sie sich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel auch selbstständig besorgen, zum Beispiel in einer Drogerie. Die Belege für die selbst beschafften Pflegehilfsmittel reichen Sie bei Ihrer AOK-Pflegekasse ein. Die Kosten werden Ihnen bis maximal 42 Euro im Monat erstattet. Entscheidend ist immer der jeweils erforderliche individuelle Bedarf.

    Den passenden Anbieter für Hilfsmittel finden

    Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie Anbieter von Hilfsmittelprodukten, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen haben. Wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen, finden Sie hier einen Anbieter in Ihrer Nähe, der Ihnen das jeweilige Produkt bereitstellt.

    Aktualisiert: 29.10.2025

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