Pflegebedürftigkeit: Voraussetzungen für Pflegegrad und Pflegeleistungen

Wer pflegebedürftig ist, kann Unterstützung bei seiner Pflegekasse beantragen. Erfahren Sie hier, wie es zu Pflegebedürftigkeit kommt und welche Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegeleistungen erfüllt sein müssen.
Eine junge und eine ältere Frau stehen gemeinsam in der Küche an einer Spüle. Sie unterhalten sich lachend, während die jüngere Frau das Geschirr abtrocknet. Im Hintergrund sind verschiedene Küchenmöbel, Regale und Küchenutensilien zu sehen.© iStock / Halfpoint

Inhalte im Überblick

    Anzeichen für Pflegebedürftigkeit erkennen

    Pflegebedürftigkeit kann sich schleichend entwickeln oder plötzlich auftreten. Oft sind es kleine Veränderungen im Alltag, die erste Hinweise auf einen steigenden Pflegebedarf geben. Typische Anzeichen sind:

    • Der Alltag wird beschwerlicher.
    • Die Bewegungsfähigkeit lässt nach.
    • Die zeitliche und räumliche Orientierung ist eingeschränkt.
    • Wohnung und Kleidung wirken zunehmend ungepflegt.
    • Der Betroffene verhält sich anders als gewohnt.

    Diese Anzeichen treten häufig bei zunehmendem Hilfebedarf auf. Dennoch kann es eine Herausforderung sein, Pflegebedürftigkeit zu erkennen – sowohl für die Betroffenen selbst als auch für Angehörige. Es ist deshalb wichtig, frühzeitig auf Veränderungen zu achten und bei Bedarf ärztlichen Rat einzuholen. Je nach Ursache für die Pflegebedürftigkeit gibt es unterschiedliche Verläufe.

    Pflegebedürftigkeit aufgrund von zunehmendem Alter

    Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Viele ältere Menschen erleben eine schleichende Verschlechterung ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten, oft verbunden mit Krankheiten wie Parkinson oder Arthrose. Während etwa 10 Prozent der 70- bis 75-Jährigen pflegebedürftig sind, betrifft dies bei den über 90-Jährigen bereits über 80 Prozent. Hier zeigt sich der Pflegebedarf häufig durch Schwierigkeiten im Alltag, wie bei der Körperpflege, beim Anziehen oder durch Orientierungsprobleme.

    Pflege aufgrund von Krankheiten

    Erkrankungen wie Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose oder Schlaganfälle können zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Je nach Art der Erkrankung kann das plötzlich oder schrittweise eintreten. So verschlechtern sich bei Demenz das Gedächtnis und die Orientierung langsam, während nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall die körperliche Leistungsfähigkeit abrupt sinken kann.

    Pflegebedürftig nach Entlassung aus dem Krankenhaus

    Nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Krankheit kann es notwendig sein, direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus Pflege zu organisieren. Eine Pflegebedürftigkeit kann vorliegen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Entlassung abzusehen ist, dass die betroffene Person dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Wer hingegen nur vorübergehend Unterstützung braucht, kann häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen. Ebenso ist Kurzzeitpflege möglich, wenn der Pflegebedarf nur vorübergehend ist. Die Kosten dafür übernimmt dann die Krankenkasse.

    Pflege bei Kindern

    Auch Kinder und Jugendliche können aufgrund eines Unfalls, einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung auf pflegerische Unterstützung angewiesen sein. Eltern und Angehörige stehen hier vor der Herausforderung, den Alltag der Kinder so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten und gleichzeitig intensive Pflege und Förderung zu gewährleisten.

    Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegeleistungen

    Damit Pflegebedürftige gut versorgt sind, können sie Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse beantragen. Um diese zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Betroffene müssen mindestens zwei Jahre in den letzten 10 Jahren vor der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung versichert sein. Die meisten Menschen sind das.
    • Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und die selbstständige Lebensführung oder die körperlichen und geistigen Fähigkeiten so stark beeinträchtigt sein, dass pflegerische Unterstützung notwendig ist.
    • Es muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und von dieser bewilligt sein.

    Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen

    Pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen können jederzeit einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Zuständig ist die Pflegekasse der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Für Versicherte der AOK ist das die AOK-Pflegekasse. Werden Pflegeleistungen zum ersten Mal beantragt, dann wird ein sogenannter Erstantrag gestellt. Dieser sollte so früh wie möglich eingereicht werden, da die Leistungen erst ab Antragdatum gewährt werden. Übernehmen Angehörige oder andere bevollmächtigte Person die Antragstellung, muss eine Bevollmächtigung, wie zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht, dem Antrag beigelegt werden.

    So beantragen Sie einen Pflegegrad

    Den Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen Sie schriftlich. Ihre AOK stellt Ihnen dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses können Sie entweder telefonisch bei Ihrer AOK anfordern oder auf der nächsten Seite herunterladen beziehungsweise ausfüllen. Auf dieser Seite erhalten Sie auch Informationen, wie und wohin Sie den Antrag senden.

    Nach Antrag folgt die Pflegebegutachtung

    Sobald die AOK-Pflegekasse Ihren Antrag erhalten hat, beauftragt sie den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Pflegebegutachtung, um den Grad der Pflegebedürftigkeit und den Anspruch auf Pflegeleistungen festzustellen. Der MD meldet sich dann rechtzeitig mit einem Terminvorschlag für den Hausbesuch bei Ihnen.

    Plötzlicher Pflegebedarf: So unterstützt Sie die AOK

    Das Angebot der AOK sind regional unterschiedlich. Indem Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts eingeben, können wir Ihnen die Services anzeigen, die Ihre AOK anbietet.

    Passende Informationen

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    Aktualisiert: 24.10.2025

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