Pflege-WGs und Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige Menschen haben auch außerhalb ihres bisherigen Zuhauses verschiedene Möglichkeiten, selbstständig in häuslicher Umgebung zu leben. Eine dieser Wohnformen sind ambulant betreute Wohngruppen. Dafür können pflegebedürftige Versicherte einen Zuschlag von der AOK-Pflegekasse erhalten.
Zwei ältere und eine junge Frau stehen zusammen an einem Kochherd in einer Küche. Sie kochen gemeinsam und unterhalten sich. Auf der Arbeitsfläche liegen eine Tomate, ein Apfel, eine halbe Möhre und eine Ananas. Eine der beiden älteren Frauen schiebt in Scheiben geschnittene Möhren von einem Schneidebrett in einen Topf.© iStock / Hispanolistic

Inhalte im Überblick

    Das sind betreute Wohngruppen

    Ambulant betreute Wohngruppen eignen sich für pflegebedürftige Menschen, die ihren Alltag noch überwiegend selbst organisieren können. Auch für Menschen mit Demenz gibt es Wohngruppen, ebenso für junge Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung. Üblicherweise wohnen drei bis 12 Personen zusammen in einer Wohnung. Jede Person hat ein eigenes Zimmer, in das sie sich zurückziehen kann. Zusammen werden hingegen die Küche, das Bad und weitere Wohnräume genutzt. Die Bewohner und Bewohnerinnen beauftragen gemeinschaftlich eine sogenannte Präsenzkraft, die sie betreut und ihnen im Alltag hilft. Die Präsenzkraft sowie weitere Aufwendungen, die in ambulanten Wohngemeinschaften entstehen, fördert die Pflegeversicherung mit dem sogenannten Wohngruppenzuschlag. Für die individuelle Pflege und Betreuung sowie eventuell medizinische Hilfeleistungen beauftragt jede pflegebedürftige Person bei Bedarf selbst einen ambulanten Pflegedienst. Betreute Wohngruppen werden auch als Pflege-Wohngruppen oder Pflege-WGs bezeichnet.

    Vorteile einer ambulant betreuten Wohngruppe

    • familiäre Atmosphäre
    • eigenes Zimmer sowie Gemeinschaftsräume
    • hohes Maß an Selbstständigkeit
    • Pflege und medizinische Betreuung bei Bedarf jederzeit beauftragbar
    • Angehörige in hohem Maß involvierbar

    Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag

    Pflegebedürftige Menschen, die in einer Wohngruppe leben, erhalten den Wohngruppenzuschlag, wenn sie mindestens Pflegegrad 1 haben. Darüber hinaus müssen auch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die pflegebedürftige Person lebt mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer Wohngemeinschaft, davon sind mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig.
    • Die gemeinsame Wohnung dient dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung.
    • Die Bewohner und Bewohnerinnen beauftragen gemeinsam eine Person, die sie im Alltag, im Haushalt oder bei der Organisation des Zusammenlebens unterstützt. Das kann sowohl eine Privatperson als auch eine Pflege- oder Betreuungsfachkraft sein.
    • Die Wohngruppe ist nicht Teil einer vollstationären oder teilstationären Einrichtung oder einer Einrichtung, die diesen Leistungen entspricht.

    Diese Kosten übernimmt die AOK

    Von der AOK-Pflegekasse erhält jede pflegebedürftige Person, die in einer Wohngruppe lebt, den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro pro Monat. Dieses Geld muss zweckgebunden für Aufwendungen der Pflegewohngemeinschaft eingesetzt werden. Darüber hinaus übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den ambulanten Pflegedienst bis zum Höchstbetrag, der für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehen ist. Auch Pflegegeld kann gezahlt werden, in Ausnahmefällen sogar die Tagespflege. Die Miete für Wohnung, Nebenkosten und die Verpflegung trägt die pflegebedürftige Person selbst.

    Anschubfinanzierung für die Neugründung einer Wohngruppe

    Gründen pflegebedürftige Menschen eine ambulant betreute Pflege-Wohngruppe können sie eine einmalige Anschubfinanzierung für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung ihrer gemeinsamen Wohnung erhalten. Jede Person, die an der Gründung beteiligt ist, kann bei ihrer Pflegekasse dafür bis zu 2.613 Euro beantragen. Die Förderung ist auf 10.452 Euro je Wohngemeinschaft begrenzt. Auf die Förderung haben pflegebedürftige Versicherte aller Pflegegrade Anspruch. Sie wird zusätzlich zu den Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gezahlt.

    Wohngruppenzuschlag oder Anschubfinanzierung beantragen

    Den Wohngruppenzuschlag oder die Anschubfinanzierung beantragen Sie bei Ihrer AOK-Pflegekasse. Diese stellt Ihnen dafür einen entsprechenden Antrag zur Verfügung. Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich zum Antrag noch weitere Unterlagen einreichen, wie den Mietvertrag, einen Grundriss der Wohnung oder die schriftliche Vereinbarung mit der Präsenzkraft.

    Alternative Wohnformen fürs Alter

    Auch wer gesund, fit und selbstständig ist, wünscht sich eine passende Wohnsituation für den Lebensabend. Wohnmodelle wie Wohnen für Hilfe, Mehrgenerationenhäuser oder Wohngemeinschaften bieten hierbei viele Vorteile und sind gute Alternativen für ein selbstbestimmtes Wohnen so lange wie möglich. Tritt dennoch der Pflegefall ein, gibt es bei allen Wohnformen die Möglichkeit, Pflegeleistungen und Unterstützung für die häusliche Pflege zu erhalten.

    • Betreutes Wohnen

      Beim betreuten Wohnen leben ältere Menschen in einem privaten, aber seniorengerechten Umfeld. Diese Wohnform eignet sich für Menschen mit keinem oder geringem Hilfebedarf. Die Bewohner und Bewohnerinnen können Hilfe eines Betreuungsservices anfordern, wenn sie diesen benötigen, ansonsten aber eigenständig leben. Auch Menschen mit einem höheren Pflegegrad können je nach Ausstattung diese Wohnform beanspruchen.

      Vorteile von betreutem Wohnen:

      • eine eigene barrierefreie Wohnung
      • Hausnotrufsystem
      • hohes Maß an selbstständiger Lebensführung
      • soziale Kontakte in den Gemeinschaftsräumen und bei Veranstaltungen
      • Pflege und medizinische Betreuung möglich
      • Serviceleistungen wie Reinigung, Wäsche und Verpflegung
      • Fahr- und Begleitdienste

      Die Kosten für betreutes Wohnen wie Miete, Nebenkosten oder andere Leistungen der Einrichtungen sind Privatsache und werden von den Bewohnern und Bewohnerinnen selbst gezahlt. Besteht allerdings ein Pflegebedarf, übernimmt die AOK – je nach Pflegegrad – die Kosten für die Pflegeleistungen.

    • Mehrgenerationenhaus

      Generationenübergreifendes Wohnen ist abgeleitet vom Modell der Großfamilie. Das Mehrgenerationenhaus bringt Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zusammen: Familien, Alleinstehende, kinderlose Paare sowie Senioren und Seniorinnen leben hier mit dem Ziel zusammen, in nachbarschaftlicher Gemeinschaft füreinander da zu sein und sich gegenseitig zu unterstützen.

      Vorteile von Mehrgenerationenhäusern:

      • eigenständige Lebensführung in einer eigenen Wohnung
      • gegenseitige Unterstützung der Hausgemeinschaft, wie Kinderbetreuung, Reparaturen, Einkäufe
      • Förderung der Agilität und Selbstständigkeit durch Aufgaben für die Gemeinschaft
      • soziale Kontakte und Gesellschaft, wenn gewünscht
    • Wohnen für Hilfe

      „Wohnen für Hilfe“ ist eine Wohnform, bei der junge Menschen Ältere in ihrem Alltag unterstützen und dafür vergünstigt bei ihnen wohnen. Dafür wird einen Mietvertrag zu einem reduzierten Mietpreis abgeschlossen. Als Gegenleistung unterstützt der Mieter oder die Mieterin die ältere Person mit frei vereinbarten und freiwilligen Hilfeleistungen.

      Vorteile von „Wohnen für Hilfe“:

      • eigenständige Lebensführung im eigenen Zuhause
      • Unterstützung im Haushalt
      • soziale Kontakte und Gesellschaft, wenn gewünscht
    • Senioren-WG und Seniorenhausgemeinschaft

      In einer Senioren-WG oder Seniorenhausgemeinschaft teilen sich mehrere ältere Menschen eine Wohnung oder ein Haus. Das bietet viele Vorteile: Die Bewohner und Bewohnerinnen müssen nicht allein leben, können sich gegenseitig im Alltag unterstützen und die Gesellschaft anderer genießen. Wird die Selbstständigkeit einzelner oder aller Personen stark eingeschränkt, dann kann aus einer Senioren-WG eine Pflegewohngruppe entstehen.

      Vorteile von Seniorenwohngemeinschaften:

      • ein eigenes Zimmer oder eine eigene Wohnung als Rückzugsmöglichkeit
      • selbstständige, aber gemeinschaftliche Lebensführung
      • gegenseitige Unterstützung im Alltag
      • soziale Kontakte durch gemeinsames Leben

    Unterstützung rund um die Pflege

    Die AOK steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite – mit Beratung und praktischer Hilfe:

    Aktualisiert: 27.10.2025

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