Pflege-WGs und Wohngruppenzuschlag

Inhalte im Überblick
Das sind betreute Wohngruppen
Ambulant betreute Wohngruppen eignen sich für pflegebedürftige Menschen, die ihren Alltag noch überwiegend selbst organisieren können. Auch für Menschen mit Demenz gibt es Wohngruppen, ebenso für junge Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung. Üblicherweise wohnen drei bis 12 Personen zusammen in einer Wohnung. Jede Person hat ein eigenes Zimmer, in das sie sich zurückziehen kann. Zusammen werden hingegen die Küche, das Bad und weitere Wohnräume genutzt. Die Bewohner und Bewohnerinnen beauftragen gemeinschaftlich eine sogenannte Präsenzkraft, die sie betreut und ihnen im Alltag hilft. Die Präsenzkraft sowie weitere Aufwendungen, die in ambulanten Wohngemeinschaften entstehen, fördert die Pflegeversicherung mit dem sogenannten Wohngruppenzuschlag. Für die individuelle Pflege und Betreuung sowie eventuell medizinische Hilfeleistungen beauftragt jede pflegebedürftige Person bei Bedarf selbst einen ambulanten Pflegedienst. Betreute Wohngruppen werden auch als Pflege-Wohngruppen oder Pflege-WGs bezeichnet.
Vorteile einer ambulant betreuten Wohngruppe
- familiäre Atmosphäre
- eigenes Zimmer sowie Gemeinschaftsräume
- hohes Maß an Selbstständigkeit
- Pflege und medizinische Betreuung bei Bedarf jederzeit beauftragbar
- Angehörige in hohem Maß involvierbar
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag
Pflegebedürftige Menschen, die in einer Wohngruppe leben, erhalten den Wohngruppenzuschlag, wenn sie mindestens Pflegegrad 1 haben. Darüber hinaus müssen auch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person lebt mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer Wohngemeinschaft, davon sind mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig.
- Die gemeinsame Wohnung dient dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung.
- Die Bewohner und Bewohnerinnen beauftragen gemeinsam eine Person, die sie im Alltag, im Haushalt oder bei der Organisation des Zusammenlebens unterstützt. Das kann sowohl eine Privatperson als auch eine Pflege- oder Betreuungsfachkraft sein.
- Die Wohngruppe ist nicht Teil einer vollstationären oder teilstationären Einrichtung oder einer Einrichtung, die diesen Leistungen entspricht.
Diese Kosten übernimmt die AOK
Von der AOK-Pflegekasse erhält jede pflegebedürftige Person, die in einer Wohngruppe lebt, den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro pro Monat. Dieses Geld muss zweckgebunden für Aufwendungen der Pflegewohngemeinschaft eingesetzt werden. Darüber hinaus übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den ambulanten Pflegedienst bis zum Höchstbetrag, der für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehen ist. Auch Pflegegeld kann gezahlt werden, in Ausnahmefällen sogar die Tagespflege. Die Miete für Wohnung, Nebenkosten und die Verpflegung trägt die pflegebedürftige Person selbst.
Anschubfinanzierung für die Neugründung einer Wohngruppe
Gründen pflegebedürftige Menschen eine ambulant betreute Pflege-Wohngruppe können sie eine einmalige Anschubfinanzierung für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung ihrer gemeinsamen Wohnung erhalten. Jede Person, die an der Gründung beteiligt ist, kann bei ihrer Pflegekasse dafür bis zu 2.613 Euro beantragen. Die Förderung ist auf 10.452 Euro je Wohngemeinschaft begrenzt. Auf die Förderung haben pflegebedürftige Versicherte aller Pflegegrade Anspruch. Sie wird zusätzlich zu den Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gezahlt.
Wohngruppenzuschlag oder Anschubfinanzierung beantragen
Den Wohngruppenzuschlag oder die Anschubfinanzierung beantragen Sie bei Ihrer AOK-Pflegekasse. Diese stellt Ihnen dafür einen entsprechenden Antrag zur Verfügung. Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich zum Antrag noch weitere Unterlagen einreichen, wie den Mietvertrag, einen Grundriss der Wohnung oder die schriftliche Vereinbarung mit der Präsenzkraft.
Alternative Wohnformen fürs Alter
Auch wer gesund, fit und selbstständig ist, wünscht sich eine passende Wohnsituation für den Lebensabend. Wohnmodelle wie Wohnen für Hilfe, Mehrgenerationenhäuser oder Wohngemeinschaften bieten hierbei viele Vorteile und sind gute Alternativen für ein selbstbestimmtes Wohnen so lange wie möglich. Tritt dennoch der Pflegefall ein, gibt es bei allen Wohnformen die Möglichkeit, Pflegeleistungen und Unterstützung für die häusliche Pflege zu erhalten.
Betreutes Wohnen
Mehrgenerationenhaus
Wohnen für Hilfe
Senioren-WG und Seniorenhausgemeinschaft
Unterstützung rund um die Pflege
Die AOK steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite – mit Beratung und praktischer Hilfe:
- Unterstützung bei der Organisation der Pflege oder Beantragung von Leistungen erhalten Sie bei der AOK-Pflegeberatung oder in den Pflegestützpunkten.
- Pflegende Angehörige erhalten in den kostenlosen Pflegekursen der AOK wertvolles Wissen für die häusliche Pflege zu Hause.
- Mit dem AOK-Pflegenavigator finden Sie Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste in Ihrer Nähe.
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