Therapeutische Bewegungsgeräte
Die AOK übernimmt die vereinbarten Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel. Dazu zählen auch fremdkraftbetriebene Schulter- und Kniebewegungsschienen. Sie müssen durch einen Arzt verordnet werden. Verträge mit vielen qualifizierten Anbietern garantieren Ihnen eine schnelle, zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung.

Medizinische Hilfsmittel erleichtern den Alltag und verbessern die Lebensqualität von Patienten. Dazu zählen im Rahmen einer konservativen Behandlung oder nach operativen Eigriffen unter anderem fremdkraftbetriebene Knie- und Schulterbewegungsschienen.
Diese werden notwendig, wenn der alltagsrelevante Bewegungsumfang des Knies bzw. der Schulter trotz regelmäßig einzusetzender Maßnahmen der physikalischen Therapie (insbesondere Krankengymnastik) und erlernter Eigenübungen nur durch die zusätzliche Anwendung einer solchen Schiene erreicht werden kann. Ihre Anwendung ist dabei Teil eines medizinischen Behandlungskonzeptes. Die Kosten für die Bereitstellung von fremdkraftbetriebenen Knie- bzw. Schulterbewegungsschienen übernimmt die AOK.
Generell beträgt Ihre Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen festgelegt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst. Darüber informiert Sie die AOK gern vorab.
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