Information zur Beitragsberechnung der AOK NordWest
Beitragssätze und Bemessungsgrundlagen
Beitragssätze Krankenversicherung
ab 01.01.2025 | ab 01.01.2024 | ab 01.01.2023 | |
---|---|---|---|
Allgemeiner Beitragssatz (Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld, Bezieherinnen und Bezieher von Renten und/oder Versorgungsbezügen) | 14,6 % | 14,6 % | 14,6 % |
Ermäßigter Beitragssatz (Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld) | 14,0 % | 14,0 % | 14,0 % |
Zusatzbeitragssatz | 2,79 % | 1,89 % | 1,89 % |
Beitragssatz bei Teilkostenerstattung (Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld, Bezieherinnen und Bezieher von Renten und/oder Versorgungsbezügen) | 8,695 % | 8,245 % | 8,245 % |
Beitragssatz bei Teilkostenerstattung (Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld) | 8,395 % | 7,945 % | 7,945 % |
Beitragssätze Pflegeversicherung
Das gilt ab 01.07.2023 nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG): | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2025 bei eigenen Beihilfeansprüchen | 01.07.2023 bis 31.12.2024 | 01.07.2023 bis 31.12.2024 bei eigenen Beihilfeansprüchen |
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ohne Kinder und 23. Lebensjahr vollendet | 4,2 % | 2,4 % | 4,0 % | 2,3 % |
mit 1 Kind (Alter unabhängig) | 3,6 % | 1,8 % | 3,4 % | 1,7 % |
mit 2 Kindern unter 25 Jahre | 3,35 % | 1,55 % | 3,15 % | 1,45 % |
mit 3 Kindern unter 25 Jahre | 3,1 % | 1,3 % | 2,9 % | 1,2 % |
mit 4 Kindern unter 25 Jahre | 2,85 % | 1,05 % | 2,65 % | 0,95 % |
mit 5 Kindern unter 25 Jahre | 2,6 % | 0,8 % | 2,4 % | 0,7 % |
Vorläufige Beitragsberechnung und endgültige Einstufung
Der Einkommensteuerbescheid für die endgültige Beitragsberechnung muss innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge vorläufig berechnet wurden, bei der AOK NordWest eingereicht werden (Beispiel: Für das Jahr 2022 endet die Frist am 31.12.2025). Wird die Frist versäumt, legt der Gesetzgeber fest, dass die Beiträge endgültig in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (Höchstbeitrag) festgesetzt werden. Eine Korrektur ist möglich, wenn innerhalb eines Jahres ein Antrag auf Neufestsetzung der Beiträge gestellt und der fehlende Einkommenssteuerbescheid nachgereicht wird oder das Mitglied durch eine Erklärung des Finanzamts nachweist, dass für das jeweilige Kalenderjahr noch kein Einkommenssteuerbescheid erlassen wurde.
Für die Jahre 2021 und 2022 gelten die folgenden Beitragssätze und Bemessungsgrundlagen:
Beitragsssätze Krankenversicherung | 2021 | 2022 |
---|---|---|
Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 14,6 % |
Ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | 14,0 % |
Zusatzbeitragssatz | 1,3 % | 1,7 % |
Beitragssatz Teilkostenerstattung (Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld, Bezieherinnen und Bezieher von Renten und/oder Versorgungsbezügen) | 7,95 % | 8,15 % |
Beitragssatz Teilkostenerstattung (Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld) | 7,65 % | 7,85 % |
Beitragssätze Pflegeversicherung | ||
Beitragssatz (bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. mit Kind) | 3,05 % | 3,05 % |
bei Beihilfeansprüchen | 1,525 % | 1,525 % |
Beitragssatz (für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres) | 3,3 % | 3,4 % |
bei Beihilfeansprüchen | 1,775 % | 1,875 % |
Bemessungsgrundlagen Einkommen | ||
Allgemeine Mindestbemessungsgrundlage | 1.096,67 EUR | 1.096,67 EUR |
Bemessungsgrundlage Anwartschaftsversicherung | 329,00 EUR | 329,00 EUR |
Bemessungsgrundlage Sozialhilfebeziehende | 1.190,82 EUR | 1.198,83 EUR |
Beitragsbemessungsgrenze | 4.837,50 EUR | 4.837,50 EUR |
½ Beitragsbemessungsgrenze (bei Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen) | 2.418,75 EUR | 2.418,75 EUR |
FAQ zur Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023
Was ändert sich zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)? Gibt es Besonderheiten?
Mindestbemessungsgrundlage für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
ab 01.01.2025 | ab 01.01.2024 | ab 01.01.2023 | |
---|---|---|---|
Allgemeine Mindestbemessungsgrundlage | 1.248,33 EUR | 1.178,33 EUR | 1.131,67 EUR |
Bemessungsgrundlage für Anwartschaftsversicherung | 374,50 EUR | 353,50 EUR | 339,50 EUR |
Bemessungsgrundlage für Sozialhilfebeziehende | 1.503,21 EUR | 1.503,21 EUR | 1.340,34 EUR |
Gute Gründe für die AOK NordWest
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Höchstbemessungsgrundlage für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
ab 01.01.2025 | ab 01.01.2024 | ab 01.01.2023 | |
---|---|---|---|
Beitragsbemessungsgrenze | 5.512,50 EUR | 5.175,00 EUR | 4.987,50 EUR |
½ Beitragsbemessungsgrenze bei Berücksichtigung von Einkommen der/des Ehegatten/Ehegattin | 2.756,25 EUR | 2.587,50 EUR | 2.493,75 EUR |
FAQ Beitragspflichtige Einnahmen
Welche Einnahmen sind beitragspflichtig? Mein Ehegatte/meine Ehegattin ist nicht gesetzlich versichert. Werden die Einkünfte bei meiner Beitragsberechnung berücksichtigt?
Gibt es Besonderheiten bei unterhaltsberechtigten Kindern?
Sind zusätzlich unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, werden die Einnahmen der/des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten/Ehegattin bei der Ermittlung der Gesamteinnahmen wie folgt gemindert:
ab 01.01.2025 | Gemeinsame Kinder | Nicht gemeinsame Kinder |
---|---|---|
Kind ist privat versichert, weil eine Familienversicherung nicht möglich ist | 1.248,33 EUR | 624,17 EUR |
Kind ist familienversichert | 749,00 EUR | 374,50 EUR |
FAQ Beitragsberechnung
Wie werden meine Beiträge berechnet? Wann werden meine Beiträge unter Vorbehalt berechnet und was gibt es zu beachten?
Beispiel Beitragsberechnung
Herr Mustermann ist Vater von zwei Kindern. Ein Kind ist unter 25 Jahre alt und ein Kind ist über 25 Jahre alt. Er ist freiwillig ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Er verfügt über ein monatliches Einkommen in Höhe von 2.300,00 EUR. Maßgebend ist der ermäßigte Beitragssatz.
Der monatliche Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung wird wie folgt berechnet:
Beitragspflichtige Einnahmen | 2.300,00 EUR |
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Beitragssatz zur Krankenversicherung | 16,79 % |
Beitragssatz zur Pflegeversicherung | 3,6 % |
Krankenversicherungsbeitrag: 2.300,00 EUR x 16,79 / 100 = | 386,17 EUR |
Pflegeversicherungsbeitrag: 2.300,00 EUR x 3,4 / 100 = | 82,80 EUR |
Summe | 468,97 EUR |
FAQ Einkommensänderung
Was mache ich, wenn sich mein Einkommen ändert? Wie reiche ich meine Einkommensnachweise bei Änderungen ein?
Unsere aktuellen Bankverbindungen
Für Zahlungseingänge sind ab 01.01.2023 ausschließlich die folgenden Bankverbindungen zu nutzen:
Geldinstitut | IBAN | BIC |
---|---|---|
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale | DE70 5005 0000 0000 8470 04 | HELADEFFXXX |
Förde Sparkasse | DE49 2105 0170 1400 2356 00 | NOLADE21KIE |
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