AOK-Hausarztzentrierte Versorgung: Gesundheitsversorgung aus einer Hand
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Inhalte im Überblick
Viele Vorteile beim Besuch des Hausarztes oder der Hausärztin
Anders als in der sogenannten Regelversorgung mit freier Wahl unter allen Ärzten oder Ärztinnen, die Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind, entscheiden Sie sich im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung verbindlich für einen Hausarzt oder eine Hausärztin Ihrer Wahl als ersten Ansprechpartner. An die Wahl des Hausarztes oder der Hausärztin sind Sie für mindestens ein Jahr gebunden. Der Hausarzt oder der Hausärztin koordiniert dann sämtliche Behandlungsschritte. Dafür erhalten Sie verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile:
- Optimale Behandlung durch den Arzt oder Ärztin. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin berät Sie in allen Behandlungsfragen und entscheidet mit Ihnen gemeinsam den Therapieverlauf.
- Effiziente Zusammenarbeit. Wenn Sie für Ihre Behandlung einen Facharzt oder eine Fachärztin benötigen, veranlasst Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin die erforderliche Überweisung und kümmert sich bei Bedarf auch um einen Termin. Einen Augenarzt und eine Augenärztin, einen Frauenarzt und eine Frauenärztin, einen Zahnarzt und eine Zahnärztin, einen Kinder- und Jugendarzt und eine Kinder- und Jugendärztin sowie den ärztlichen Notdienst können Sie weiterhin direkt und ohne Überweisung in Anspruch nehmen.
- Abstimmung aller Befunde, Therapien und Medikamente. Der Hausarzt oder die Hausärztin führt alle Behandlungsdaten zusammen und sorgt für eine durchgängige Dokumentation.
- Keine unnötige Arztbehandlung. Doppeluntersuchungen oder unnötige Krankenhausaufenthalte werden durch die Koordination Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin vermieden.
- Qualitativ hochwertig. Behandlungen im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung orientieren sich an den neuesten medizinischen Leitlinien. Regelmäßige Fortbildungen ermöglichen dem Hausarzt oder der Hausärztin eine Behandlung auf dem aktuellsten medizinischen Stand.
Die Hausarztzentrierte Versorgung bietet Ihnen zusammengefasst keinerlei Nachteile, sondern nur Vorteile. Möchten Sie dennoch aus dem Programm aussteigen, ist das selbstverständlich möglich.
Ganz einfach bei Hausarzt oder Hausärztin anmelden
Die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig und kostenlos. Dafür wählen Sie einen an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens aus. Oder Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Hausarztpraxis, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bereits am Vertrag teilnimmt.
Der Hausarzt oder die Hausärztin informiert Sie dann über alle Details. Sie unterschreiben in der Praxis Ihre Teilnahmeerklärung. Mit der Entscheidung für die Hausarztzentrierte Versorgung erklären Sie sich bereit, Ihren gewählten Hausarzt oder Ihre gewählte Hausärztin immer zuerst aufzusuchen, bevor Sie zu anderen Ärzten und Ärztinnen oder einem Facharzt oder einer Fachärztin gehen.
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Die AOK Nordost bietet weitere Vorteile beim Hausarztprogramm
Versicherte der AOK Nordost profitieren von zusätzlichen Vorteilen, wenn ihre Hausärztin oder ihr Hausarzt am Hausarztprogramm teilnimmt (Regionen Berlin und Brandenburg).
Für die Region Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit kein eigener Hausarztvertrag angeboten. Versicherte aus dieser Region können jedoch am Hausarztvertrag in Brandenburg oder Berlin teilnehmen, sofern die freiwillig gewählte und behandelnde HzV-Hausarztpraxis ihren Sitz im Land Brandenburg oder in Berlin hat. Sprechen Sie hierzu einfach Ihre Arztpraxis an.
Vorteile im Überblick:
- Schnellstmögliche Terminvergabe und bei vereinbarten Terminen geringere Wartezeiten
- Koordination der Behandlung der Patientin oder des Patienten bei Facharztpraxen und Unterstützung bei der Terminvereinbarung
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen und bestmögliche Versorgung mit Medikamenten (Reduzierung von Unverträglichkeiten)
- Behandlung nach praxiserprobten Leitlinien
- Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)
- Terminerinnerungsservice per SMS oder Telefon
- Automatisches Prüfen des Impfstatus (einmal jährlich)
- Kostenloses Abstempeln des Bonusheftes
- Sprechstunden an mindestens 4 Tagen in der Woche
- Für Berufstätige: Früh- oder Abendterminsprechstunde oder Samstagsterminsprechstunde, in Brandenburg werden innerhalb des Sprechstundenangebots Termine für gesetzlich vorgesehene Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen einschließlich Schutzimpfungen angeboten
Vorsorgeleistungen & Gesundheits-Checks
HZV Brandenburg
- Hautkrebsscreening für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres einmal in zwei Kalenderjahren
- Gesundheits-Check für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres einmal in zwei Kalenderjahren
- PAVK-Screening für Versicherte mit diagnostizierter Diabeteserkrankung und KHK ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Befristung bis 30.06.2028)
HZV Berlin
- Gesundheits-Check für Versicherte im Alter ab 35 Jahren alle 2 Jahre (Hausarztvertrag Berlin)
Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Ihre Hausarztpraxis an.
Für die Teilnahme am AOK-Hausarztprogramm benötigen Sie eine am Programm teilnehmende Hausarztpraxis. Falls Sie noch keine passende Praxis gefunden haben, unterstützt Sie der AOK-Gesundheitsnavigator bei der Suche. Geben Sie einfach einen Ort oder eine Postleitzahl in die Suchmaske der Arztsuche ein.
Jetzt mit dem AOK-Gesundheitsnavigator einfach und schnell die passende Hausarztpraxis in Ihrer Nähe finden.
Hausarztvertrag beenden
Der Hausarztvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Teilnahmejahres ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber der AOK Nordost gekündigt werden.
In besonderen Fällen kann die Kündigung auch vor Ablauf des Teilnahmejahres erfolgen:
- Hausärztin oder Hausarzt nimmt nicht mehr teil.
- Bei Umzug, wenn die Entfernung unzumutbar ist.
- Wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.
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