Pflege flexibel gestalten: Kurzzeit- und Verhinderungspflege jetzt online beantragen

Seit Juli 2025 kann die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einfacher und flexibler organisiert werden – und ab sofort können unsere Versicherten die Leistungen auch ganz einfach online beantragen.
3)	Eine weibliche Pflegefachperson fährt einen Patienten im Rollstuhl durch den Flur.© iStock / andresr

Zwei Leistungen – ein Ziel: Entlastung im Pflegealltag

Pflegende Angehörige leisten viel – und brauchen manchmal eine Auszeit. Die AOK Niedersachsen begleitet ihre Versicherten mit Rat und Tat – auch, wenn sich kurzfristig etwas im Pflegealltag ändert.

Kurzzeitpflege unterstützt, wenn statt der Pflege zu Hause vorübergehend eine stationäre Betreuung notwendig ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege hilft weiter, wenn die vertraute Pflegeperson ausfällt, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzperson die Pflege zu Hause – stundenweise oder für mehrere Tage.

Neues Jahresbudget seit Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für beide Leistungen. Ab Pflegegrad 2 können AOK-Versicherte nun bis zu 3.539 Euro insgesamt pro Jahr flexibel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege einsetzen – ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen.

Einfach online beantragen – mehr Flexibilität für Ihre Pflegeorganisation

Der Antrag ist jetzt auch digital möglich. AOK-Versicherte können das Budget flexibel aufteilen und bis zu acht Wochen pro Kalenderjahrnutzen. Während der Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

Persönliche Beratung inklusive

Die Pflegekasse der AOK Niedersachsen steht Ihnen beratend zur Seite. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Lebenssituation passt – ob stationär oder zu Hause.

Aktualisiert: 10.09.2025

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