Als Vorsorgemaßnahme zur Kur
Eine Vorsorgemaßnahme soll Ihre geschwächte Gesundheit verbessern und Ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung stärken. Die AOK unterstützt Sie mit ambulanten Maßnahmen in anerkannten Kurorten, auch Badekuren genannt, oder stationären Vorsorgeleistungen, umgangssprachlich als Kur bezeichnet.

Voraussetzungen für eine Kur
Wenn Ihr Gesundheitszustand in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung oder zur Pflegebedürftigkeit führt, kann eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur sinnvoll sein. Die Voraussetzungen: Sie haben alle vom Arzt verordneten therapeutischen Angebote inklusive der Medikamente und Heilmittel ausgeschöpft, ohne dass eine entscheidende Besserung eingetreten ist.
- Für eine ambulante Vorsorge gilt darüber hinaus: Sie findet an einem anerkannten Kurort statt. Ambulante Kuren können im Abstand von drei Jahren wiederholt werden.
- Für eine stationäre Vorsorge gilt außerdem: Sie kommt in Frage, wenn alle ambulanten Maßnahmen – auch die ambulante Vorsorge – nicht ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt, in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder umfassende ärztliche Betreuung benötigen. Trifft dies alles zu, können Sie alle vier Jahre eine stationäre Kur machen.
Die wichtigsten Infos zur Kur
Sie können eine Kur ambulant, als Kompaktkur oder stationär durchführen. Die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Formen einer Kur finden Sie hier:
Die ambulante Kur
- Sie wählen einen anerkannten Kurort aus und organisieren eine Unterkunft. Eine Übersicht anerkannter Kurorte erhalten Sie zum Beispiel beim Deutschen Heilbäderverband.
- Die Dauer beträgt in der Regel drei Wochen (21 Tage). Wenn es medizinisch notwendig ist, kann die Kur auch verlängert werden.
- Sind Sie berufstätig, findet die Kur in Ihrer Urlaubszeit statt.
- Ambulante Vorsorgekuren sind unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland möglich. Wir beraten Sie dazu gern telefonisch oder per E-Mail.
Die Kompaktkur
- Die Kompaktkur, oder auch Kompaktmaßnahme, ist eine spezielle Form der klassischen ambulanten Kur, allerdings in einer sehr viel intensiveren Form.
- Sie wird nur von einigen Kurorten angeboten.
- Neben intensiver Betreuung durch den Kurarzt und die Therapeuten finden Kurse und Informationsveranstaltungen statt.
- Die Teilnehmer einer Kompaktkur haben möglichst gleiche oder ähnliche Erkrankungen, so dass Sie sich leicht mit anderen Betroffenen austauschen und gegenseitig unterstützen können.
Die stationäre Kur
- Ihre Behandlung findet in einer zugelassenen Kurklinik statt. Soweit möglich, berücksichtigen wir bei der Wahl der Kurklinik Ihre Wünsche zu Ort und Zeitraum.
- Sie werden von einem Team unter der Leitung eines qualifizierten Arztes individuell und ganzheitlich betreut.
- Die stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn dies medizinisch notwendig ist.
- Sind Sie berufstätig, zahlt Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit Ihren Lohn oder Ihr Geld weiter. Achten Sie jedoch darauf, Ihrer Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachzukommen.
Kosten und Zuzahlungen bei ambulanten Kuren und Kompaktkuren
Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (Badekuren) und Kompaktkuren trägt die AOK die Kosten für den Kurarzt und die Kurmittel wie Bäder und Massagen. Darüber hinaus beteiligt sich die AOK an Kosten wie Unterkunft und Verpflegung mit einem Zuschuss von bis zu 13 Euro täglich. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss bis 21 Euro täglich.
Das zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (auch Kompaktkur) zu:
- Für verordnete Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel sind 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leisten.
- Für Heilmittel wie z. B. Krankengymnastik, Bäder oder Massagen beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Kosten und Zuzahlungen bei stationären Kuren
Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Auch die Kosten für die stationäre Vorsorgeleistung werden von Ihrer AOK übernommen.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen bei stationären Vorsorgemaßnahmen 10 Euro je Kalendertag hinzu.
So beantragen Sie eine Kur
1. Beratungsgespräch beim Hausarzt
Sie beraten sich mit Ihrem Hausarzt über Ihren Gesundheitszustand. Er verordnet bei Bedarf eine Kur.
2. Antrag stellen
Sie erhalten einen Antrag auf ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen bei der AOK. Ihr Arzt hilft Ihnen beim Ausfüllen. Im Antrag ist auch ein ärztliches Attest für Ihren Arzt enthalten. Mit diesem Attest bestätigt Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit.
3. Bescheid über Kostenübernahme
Die AOK prüft Ihren Antrag und benachrichtigt Sie.