Selbsthilfe fördern: So unterstützt die AOK
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Inhalte im Überblick
Wie die AOK Selbsthilfe fördert
Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:
- 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
- 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.
Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:
- Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
- ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
- Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
- 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.
Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, wenn sie einen klaren Bezug zu medizinischen Themen hat. Alle Voraussetzungen, die für eine Förderung erfüllt sein müssen, finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbands.
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Ansprechpartner für Selbsthilfeförderung bei der AOK
Damit die AOK Ihr Selbsthilfe-Angebot unterstützen kann, müssen Sie sich an die für Sie verantwortlichen Ansprechpartner wenden:
- Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände. Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene finden Sie auf der Seite Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung.
- Regionale Gruppen wenden sich an die AOK vor Ort. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie im Folgenden auf dieser Seite.
Selbsthilfeförderung beantragen
Für Anträge von Selbsthilfeförderung auf Bundesebene wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband. Wollen Sie hingegen eine landesweites oder regionales Selbsthilfe-Angebot fördern lassen, stehen Ihnen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zur Beantragung von Selbsthilfeförderung auf der folgenden Seite zur Verfügung.
Die Ansprechpartner für das Thema Selbsthilfe der AOK Niedersachsen
Der Ansprechpartner für Selbsthilfekontaktstellen und -organisationen bei der AOK Niedersachsen ist:
Kristina Wildemann
Günther-Wagner-Allee 23
30177 Hannover
Telefon: 0511 12389-41605
E-Mail: Kristina.Wildemann@nds.aok.de
Die regionalen Ansprechpartner für Selbsthilfegruppen finden Sie hier:
Übersicht aller Selbsthilfe-Ansprechpartner der AOK Niedersachsen (PDF, 125 KB)
Selbsthilfe in Ihrer Nähe finden
Sie möchten wissen, welche Selbsthilfeangebote es in Ihrer Region gibt oder suchen eine passende Gruppe in Ihrer Nähe? Die örtliche Selbsthilfekontaktstelle hilft bei der Orientierung und vermittelt den passenden Kontakt vor Ort.
Projektförderung beantragen
Sie sind bereits in einer Selbsthilfegruppe, Selbsthilfeorganisation oder Selbsthilfekontaktstelle tätig und wollen Mittel beantragen? Die AOK Niedersachsen unterstützt im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe. Voraussetzungen und beispielhafte Fördermöglichkeiten erfahren Sie hier.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung beantragen
Sie möchten die laufende Arbeit Ihrer Selbsthilfegruppe, -organisation oder -kontaktstelle absichern? Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung unterstützt die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit festen Zuschüssen für wiederkehrende Ausgaben.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich gemeinsam mit der GKV-Gemeinschaft an dieser Förderung. Informationen zum Antragsverfahren sowie alle aktuellen Formulare finden Sie bei der GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen.
Transparenz über die Förderung in Niedersachsen
Wieviel Fördergelder die AOK Niedersachsen in 2025 im Rahmen der Projektförderung bereitgestellt hat, können Sie dem beigefügten Transparenzbericht entnehmen.
Selbsthilfe stärkt Betroffene – die AOK Niedersachsen unterstützt sie dabei
Um die Förderung weiterzuentwickeln und die Gründe für den spürbaren Rückgang von Projektanträgen besser zu verstehen, hat die AOK eine Befragung unter Selbsthilfegruppen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Selbsthilfegruppen leisten einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden sowie zur Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder. Viele Teilnehmende berichten, wie hilfreich der Austausch in der Gruppe für sie ist und welche Herausforderungen mit dem ehrenamtlichen Engagement verbunden sind.
Die AOK unterstützt Ansprechpersonen in der Selbsthilfe bei der Beantragung von Fördermitteln und steht für Fragen rund um die Förderung gerne zur Verfügung.
Weitere regionale Informationen
- Antrag auf Projektförderung für Selbsthilfegruppen (PDF, 532 KB)
- Antrag auf Projektförderung für Selbsthilfekontaktstellen (PDF, 466 KB)
- Antrag auf Projektförderung für Selbsthilfeorganisationen (PDF, 496 KB)
- Anlage zum Antrag auf Projektförderung (PDF, 85 KB)
- Nachweis über die Mittelverwendung für Selbsthilfegruppen (PDF, 1,0 KB)
- Nachweis über die Mittelverwendung für Selbsthilfekontaktstellen (PDF, 1,3 MB)
- Nachweis über die Mittelverwendung für Selbsthilfeorganisationen (PDF, 1,3 MB)
- Übersicht aller Selbsthilfe-Ansprechpartner der AOK Niedersachsen (PDF, 125 KB)
- Pauschalförderung in Niedersachsen
- Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V
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