Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur
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Inhalte im Überblick
Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur einfach erklärt
Die Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die durch ihre familiäre oder berufliche Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Im Alltag hat sich hierfür der Begriff Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur etabliert. Dabei handelt es sich um ein therapeutisches Angebot, das eine aktive Teilnahme voraussetzt und gezielt die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils fördert. Diese Vorsorgemaßnahmen können mit oder ohne Kind in Anspruch genommen werden; ohne Kinder heißen sie Mütterkuren bzw. Väterkuren. Solche Vorsorgemaßnahmen berücksichtigen stets die individuellen Bedürfnisse der Mütter und Väter, die sich aus ihren persönlichen Belastungssituationen ergeben. So gibt es zum Beispiel Angebote zur Behandlung von psychischen Belastungen, Trennungssituationen oder Problemen bei der Erziehung und Versorgung chronisch kranker oder pflegebedürftiger Kinder.
- Die Mutter-Kind-Kur bzw. die Vater-Kind-Kur werden vom Haus- oder Facharzt verordnet.
- Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.
- Kinder können Begleitkinder (ohne eigene Behandlung) oder Therapiekinder (mit eigener Behandlung) sein. Es ist aber auch möglich, dass Sie ohne Ihre Kinder zur Behandlung fahren.
- Eltern müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Die AOK wählt eine geeignete Vorsorgeklinik aus, berücksichtigt dabei aber so weit wie möglich Ihre Wünsche.
- Sie können die Vorsorgemaßnahme in der Regel nach vier Jahren wiederholen, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation erneut gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.
Wann Kinder mitkommen können
Für Ihre Gesundheit kann es das Beste sein, wenn Sie sich getrennt von Ihren Kindern erholen. Anders als bei der Kinderreha steht bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur die Gesundheit des jeweiligen Elternteils im Mittelpunkt. Kinder können jedoch in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
- Eine Trennung würde bei den Kindern zu psychischen Problemen führen.
- Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist belastet.
- Die Kinder können nicht anderweitig betreut werden.
Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.
Wo und wann die Kur oder Reha stattfindet
Sobald der Antrag genehmigt ist, suchen wir zusammen mit Ihnen die geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt Ihnen dann den Aufnahmetermin mit. In den meisten Vorsorgekliniken findet Hausaufgabenbetreuung oder Schulunterricht in kleinen Gruppen statt. Die Schule Ihres Kindes wird mit einbezogen. Mütter und Väter müssen somit nicht bis zu den Ferien warten, um die erforderliche Maßnahme anzutreten.
Passende Dokumente zum Download von der AOK
Kosten einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur
Wir übernehmen die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kur abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils.
- Mutter oder Vater zahlen pro Kalendertag 10 Euro Eigenbeteiligung.
- Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.
- Versicherte zahlen für die Reisekosten einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt und Person mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
An- und Abreise zur Kur: Welche Kosten übernimmt die AOK?
Übernimmt die AOK die Kosten für An- und Abreise?
Was, wenn ich lieber mit dem eigenen Auto fahren möchte?
Zahle ich selbst auch etwas dazu?
Ist meine An- und Abreise automatisch genehmigt?
Ich fahre mit dem Auto. Übernimmt die AOK meine Parkgebühren?
Kann ich meine Transportkosten für Gepäck zur Erstattung einreichen?
Kann ich Verpflegungs- und Übernachtungskosten einreichen, die während der An- und Abreise entstehen?
Jemand begleitet uns auf der Fahrt. Sind die Reisekosten erstattungsfähig?
Ich fahre mit dem Auto und zum Erreichen der Klinik muss eine Fähre genutzt werden. Übernimmt die AOK auch die Kosten für die Fähre?
Welche Leistungen bietet die AOK Niedersachsen bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur?
Hier erhalten Sie Informationen und Tipps für Familien.
Können wir auch als Familie gemeinsam eine Familienkur machen?
Bei der Planung einer Maßnahme steht immer die Person im Fokus, die gesundheitlich bedingt eine Auszeit braucht. Familienkuren, an denen beide Elternteile teilnehmen, gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Gesetzgeber ermöglicht speziell Maßnahmen, die jeweils ein Elternteil in Begleitung des Kindes in geeigneten Einrichtungen nutzen kann.
Das Konzept einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur
Bei Mutter-Kind-Maßnahmen oder Vater-Kind-Maßnahmen steht der Gesundheitszustand des jeweiligen Elternteils im Vordergrund. Das Gesamtkonzept einer solchen Maßnahme beruht auf dem Ansatz, den Müttern oder Vätern komplett eine Auszeit vom Alltag und dem gewohnten Umfeld zu bieten. Dazu gehört auch die Teilnahme ohne Partner.
Die Maßnahme ist darauf ausgerichtet, dass der jeweilige Elternteil mit therapeutischer Unterstützung Kräfte und Strategien entwickelt, die ihm im Familienalltag helfen. Ziel für die Teilnehmenden ist, gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Dazu soll sich die Mutter oder der Vater ganz auf sich konzentrieren.
Damit das möglich ist, ist es wichtig, frühzeitig die Teilnahme der Kinder an der Maßnahme zu planen und zu beantragen. Diese werden in der Einrichtung betreut. Es können alle Kinder mit aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Bleibt ein Kind zu Hause, sind für die Betreuung gegebenenfalls Leistungen der Haushaltshilfe möglich.
Wenn alle Voraussetzungen für die Kur vorliegen, bestätigen wir den Antrag und suchen mit unserem Mitglied die geeignete Einrichtung aus. Über das Einrichtungsverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes können Sie selbst im Vorfeld ebenfalls nach passenden Einrichtungen suchen.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen gibt es die Möglichkeit, ab 3 Kindern eine Begleitperson zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung mitzunehmen.
Bitte besprechen Sie vorab mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob eine Begleitperson medizinisch erforderlich ist. Eine ärztliche Bescheinigung ist Voraussetzung für die Begleitung.
Maßnahmen für die Kindergesundheit
Es gibt auch Maßnahmen, die besonders auf Kinder ausgerichtet sind. Wenn ein Kind unter einer schweren chronischen Krankheit (z.B. Mukoviszidose oder Krebs) leidet oder eine Organtransplantation erhalten hat und sich diese Krankheit besonders auf den Alltag der Familie auswirkt, kann eine familienorientierte Rehabilitation in einer stationären Einrichtung helfen. Dabei ist auch die Begleitung durch ein Elternteil möglich.
Die Familienreha ist eine besondere Form der Kinderreha. Sie bezieht Familienangehörige in die Therapie mit ein. Familienangehörige können teilnehmen, wenn ihre Anwesenheit für den Therapieerfolg des Kindes erforderlich ist. Als Angehörige gelten Eltern oder Erziehungsberechtigte und Geschwister.
Staatliche Angebote für eine gemeinsame Zeit als Familie
Es gibt verschiedene öffentliche Angebote, die Familien unterstützen, gemeinsam erholsame Freizeit zu verbringen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Möglichkeiten einer staatlichen Förderung für Familienurlaube.
Zur Website des Bundesministeriums
Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind abhängig vom Familieneinkommen.
Zur Website des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Unser Tipp: Mit dem „Meine AOK“-Onlineservice haben Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages auf eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur immer im Blick.
Zusätzlich können Sie einfach, schnell und sicher Ihre persönlichen Daten verwalten und uns Dokumente oder Anfragen senden. Unsere Antworten erhalten Sie direkt in Ihr persönliches Postfach. Nutzen Sie unseren „Meine AOK“-Onlineservice über das Onlineportal im Web oder mobil mit der „Meine AOK“-App.
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