Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur
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Inhalte im Überblick
Das ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur
Die Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine stationäre Vorsorgemaßnahme für Mütter und Väter, die durch ihre familiäre oder berufliche Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Ziel ist die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils. Kinder können zur Kur mitfahren – als Begleitkinder ohne eigene Behandlung oder als Therapiekinder mit eigener Behandlung. Es ist aber auch möglich, dass die Mutter oder der Vater ohne die Kinder zur Behandlung fährt. Kuren, die ohne Kinder wahrgenommen werden, heißen Mütter- oder Väterkuren.
- Die Mutter-Kind-Kur bzw. die Vater-Kind-Kur werden vom Haus- oder Facharzt verordnet.
- Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.
- Eltern müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Die AOK wählt eine geeignete Vorsorgeklinik aus, berücksichtigt dabei aber so weit wie möglich Ihre Wünsche.
- Sie können die Vorsorgemaßnahme in der Regel nach vier Jahren wiederholen, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation erneut gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.
Gründe für Vater- oder Mutter-Kind-Kur
Die Vorsorgemaßnahme richtet sich an gesundheitlich gefährdete oder kranke Mütter und Väter. Mit Hilfe therapeutischer Unterstützung sollen sie in der Kur neue Kräfte sammeln und neue Strategien für den Familienalltag entwickeln. Besonders in belasteten Lebenssituationen kann eine solche Maßnahme sinnvoll sein. Mögliche Gründe für eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur sind zum Beispiel:
- Sie sind aufgrund Ihrer beruflichen oder familiären Situation psychisch stark belastet.
- Sie befinden sich in einer Trennungssituationen und sind dadurch familiär stark belastet.
- Sie haben Probleme bei der Erziehung und Versorgung Ihres Kindes.
- Sie pflegen ein chronisch krankes oder pflegebedürftiges Kind.
Wann Kinder zur Kur mitkommen können
Für Ihre Gesundheit kann es das Beste sein, wenn Sie sich ohne Ihre Kinder erholen. Anders als bei einer Kinder-Reha oder Kinderkur steht bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur die Gesundheit des jeweiligen Elternteils im Mittelpunkt. Kinder können jedoch in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Kinder können den Elternteil auf die Kur begleiten, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
- Eine Trennung würde bei den Kindern zu psychischen Problemen führen.
- Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist belastet.
- Die Kinder können nicht anderweitig betreut werden.
Kinder werden während der Kur betreut, sodass sich der Elternteil auf die Kur konzentrieren kann. Sie sollten aber unbedingt an eine Fremdbetreuung gewohnt sein, damit Sie Ihre Anwendungen ungestört durchführen und sich erholen können. Kinder können auch einzelne Behandlungen erhalten, wenn ein Arzt oder eine Ärztin das im Vorfeld empfohlen hat. Diese reichen jedoch in der Regel nicht aus, um eine chronische Erkrankung zu lindern. Haben Kinder behandlungsbedürftige Probleme, empfiehlt sich eher eine Kur oder Reha speziell für das Kind.
Reha und Kuren speziell für Kinder

Reha für Kinder
Hat Ihr Kind eine chronische Krankheit oder psychische Störung, kann eine Kinder-Reha helfen, einer Verschlechterung vorzubeugen.

Kuren für Kinder
Bei häufigen Infekten oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung kann eine Kinderkur die richtige Maßnahme sein.
Vater- oder Mutter-Kind-Kur beantragen
Benötigen Sie eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur, können Sie diese bei Ihrer AOK beantragen. Dafür gehen Sie wie folgt vor:
Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur
Kurantrag stellen: Schritt für Schritt
- Antrag bei der Hausärztin oder dem Hausarzt einholen
Vereinbaren Sie einen Arzttermin und besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin Ihre gesundheitlichen Probleme und Belastungen. Hält der Arzt oder die Ärztin eine Kur für medizinisch notwendig, bekommen Sie diese verordnet. Dafür erhalten Sie vom Arzt oder der Ärztin das passende Antragsformular. - Antrag bei der AOK einreichen
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin füllt in der Regel den Antrag zusammen mit Ihnen aus. Müssen weitere persönliche Daten angegeben werden, dann ergänzen Sie diese. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie im Anschluss entweder postalisch oder digital über das Onlineportal meine.aok.de bei Ihrer AOK ein. - Bewilligung abwarten
Wir prüfen Ihren Antrag und melden uns zeitnah mit einer Entscheidung bei Ihnen. - Kureinrichtung auswählen
Sobald der Antrag genehmigt ist, suchen wir zusammen mit Ihnen die geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt Ihnen dann den Aufnahmetermin mit.
Antrag vom Arzt oder der Ärztin bei der AOK einreichen
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat Ihnen eine Kur verordnet und Sie haben den Antrag in der ärztlichen Praxis erhalten? Im Folgenden finden Sie alle Informationen Ihrer AOK, wie der Antrag auf schnellstem Weg ankommt.
Welche Leistungen bietet die AOK Niedersachsen bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur?
Können wir auch als Familie gemeinsam eine Familienkur machen?
Bei der Planung einer Maßnahme steht immer die Person im Fokus, die gesundheitlich bedingt eine Auszeit braucht. Familienkuren, an denen beide Elternteile teilnehmen, gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Gesetzgeber ermöglicht speziell Maßnahmen, die jeweils ein Elternteil in Begleitung des Kindes in geeigneten Einrichtungen nutzen kann.
Das Konzept einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur
Bei Mutter-Kind-Maßnahmen oder Vater-Kind-Maßnahmen steht der Gesundheitszustand des jeweiligen Elternteils im Vordergrund. Das Gesamtkonzept einer solchen Maßnahme beruht auf dem Ansatz, den Müttern oder Vätern komplett eine Auszeit vom Alltag und dem gewohnten Umfeld zu bieten. Dazu gehört auch die Teilnahme ohne Partner.
Die Maßnahme ist darauf ausgerichtet, dass der jeweilige Elternteil mit therapeutischer Unterstützung Kräfte und Strategien entwickelt, die ihm im Familienalltag helfen. Ziel für die Teilnehmenden ist, gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Dazu soll sich die Mutter oder der Vater ganz auf sich konzentrieren.
Damit das möglich ist, ist es wichtig, frühzeitig die Teilnahme der Kinder an der Maßnahme zu planen und zu beantragen. Diese werden in der Einrichtung betreut. Es können alle Kinder mit aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Bleibt ein Kind zu Hause, sind für die Betreuung gegebenenfalls Leistungen der Haushaltshilfe möglich.
Wenn alle Voraussetzungen für die Kur vorliegen, bestätigen wir den Antrag und suchen mit unserem Mitglied die geeignete Einrichtung aus. Über das Einrichtungsverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes können Sie selbst im Vorfeld ebenfalls nach passenden Einrichtungen suchen.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme gibt es die Möglichkeit, ab 3 Kindern eine Begleitperson zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung mitzunehmen.
Bitte besprechen Sie vorab mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob eine Begleitperson medizinisch erforderlich ist. Eine ärztliche Bescheinigung ist Voraussetzung für die Begleitung.
Maßnahmen für die Kindergesundheit
Es gibt auch Maßnahmen, die besonders auf Kinder ausgerichtet sind. Wenn ein Kind unter einer schweren chronischen Krankheit (z.B. Mukoviszidose oder Krebs) leidet oder eine Organtransplantation erhalten hat und sich diese Krankheit besonders auf den Alltag der Familie auswirkt, kann eine familienorientierte Rehabilitation in einer stationären Einrichtung helfen. Dabei ist auch die Begleitung durch ein Elternteil möglich.
Die Familienreha ist eine besondere Form der Kinderreha. Sie bezieht Familienangehörige in die Therapie mit ein. Familienangehörige können teilnehmen, wenn ihre Anwesenheit für den Therapieerfolg des Kindes erforderlich ist. Als Angehörige gelten Eltern oder Erziehungsberechtigte und Geschwister.
Staatliche Angebote für eine gemeinsame Zeit als Familie
Es gibt verschiedene öffentliche Angebote, die Familien unterstützen, gemeinsam erholsame Freizeit zu verbringen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Möglichkeiten einer staatlichen Förderung für Familienurlaube.
Zur Website des Bundesministeriums
Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind abhängig vom Familieneinkommen.
Zur Website des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Unser Tipp: Mit dem „Meine AOK“-Onlineservice haben Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages auf eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur immer im Blick.
Zusätzlich können Sie einfach, schnell und sicher Ihre persönlichen Daten verwalten und uns Dokumente oder Anfragen senden. Unsere Antworten erhalten Sie direkt in Ihr persönliches Postfach. Nutzen Sie unseren „Meine AOK“-Onlineservice über das Onlineportal im Web oder mobil mit der „Meine AOK“-App.
Kosten einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur
Die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kur übernimmt die AOK. Sie zahlen lediglich den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil:
- Mutter oder Vater zahlen pro Kalendertag 10 Euro Eigenbeteiligung.
- Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.
Zusätzlich beteiligt sich die AOK auch an den Reisekosten. Diese müssen nicht zuvor beantragt werden. In der Genehmigung der Kur ist die An- und Abreise inbegriffen. Für die An- und Abreise übernimmt die AOK die Kosten wie folgt:
An- und Abreise: Diese Kosten übernimmt die AOK
Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV). Reisen Sie mit dem Auto an, dann erstatten wir Ihnen 20 Cent pro Kilometer. Hätte die Fahrt auch mit dem ÖPNV ausgereicht, dann übernehmen wir die Fahrkosten maximal in der Höhe, die Ihnen bei einer Fahrt mit dem ÖPNV entstanden wären. Müssen Sie eine Fähre nutzen, übernehmen wir die Kosten für die Personenbeförderung. Die Beförderung des Autos übernehmen wir hingegen nicht, da diese Kosten bei einer Anreise mit dem ÖPNV nicht entstehen würden.
Pro Person fallen 10 Prozent der Fahrkosten als Zuzahlung an, allerdings mit Unter- und Obergrenzen. Sie zahlen mindestens 5 Euro pro Fahrt, maximal 10 Euro und nie mehr als den tatsächlichen Fahrpreis, zum Beispiel:
- Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 120 Euro. 10 Prozent davon sind 12 Euro. Da das mehr als 10 Euro sind beträgt Ihre Zuzahlung 10 Euro.
- Ihre Zugtickets kosten für die Rückfahrt 25 Euro. 10 Prozent davon sind 2,50 Euro. Das sind weniger als 5 Euro. Ihre Zuzahlung beträgt also 5 Euro.
- Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 85 Euro. 10 Prozent davon sind 8,50 Euro. Das liegt zwischen der Ober- und der Untergrenze. Die Zuzahlung beträgt also 8,50 Euro.
Folgende Kosten für die An- und Abreise übernimmt die AOK hingegen nicht:
- Parkgebühren
- Kosten für den Gepäcktransport bei Anreise mit dem ÖPNV
- Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die Ihnen während der An- oder Abreise entstehen
- Fahrtkosten für die Begleitperson, wenn diese nicht an der Vorsorgekur teilnimmt
Tipps für den Kuraufenthalt
Damit Ihre Kur zu einer erholsamen und erfolgreichen Auszeit wird, haben wir hilfreiche Tipps und eine praktische Packliste für Sie zusammengestellt. Die Dokumente unterstützen Sie bei der Vorbereitung und bieten Ihnen wertvolle Hinweise für Ihren Aufenthalt.
Passende Dokumente zum Download von der AOK
Wo und wann die Kur oder Reha stattfindet
Sobald der Antrag genehmigt ist, suchen wir zusammen mit Ihnen die geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt Ihnen dann den Aufnahmetermin mit. In den meisten Vorsorgekliniken findet Hausaufgabenbetreuung oder Schulunterricht in kleinen Gruppen statt. Die Schule Ihres Kindes wird mit einbezogen. Mütter und Väter müssen somit nicht bis zu den Ferien warten, um die erforderliche Maßnahme anzutreten.
Häufige Fragen zur Vater- oder Mutter-Kind-Kur
Was ist eine Mutter-Kind-Kur? Wie wird mein Kind bei der Mutter-Kind-Kur betreut?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
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