AOK-Wahltarif Bonus
Der AOK-Wahltarif Bonus verbindet die Komponenten Selbstbehalt und Gesundheitsvorsorge miteinander. Dafür winkt Ihnen ein Bonus, der je nach Einkommen bis zu 200 oder 300 Euro im Jahr betragen kann.
Der Wahltarif für Gesundheits- und Kostenbewusste
Für alle, die gesundheitsbewusst leben und auch die Kosten im Auge behalten, hat die AOK Niedersachsen einen besonderen Tarif entwickelt: den AOK-Wahltarif Bonus. Wer selten krank wird, kann sich mit dem Wahltarif einen Teil seiner Beiträge zurückholen. Zusätzlich belohnen wir Sie für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Dafür verpflichten Sie sich, einen Selbstbehalt für bestimmte Leistungen zu übernehmen. Je nach Einkommen winkt am Ende des Jahres ein Bonus von 200 oder 300 Euro.
Wie funktioniert der Wahltarif Bonus?
Zwei Tarife - das Bruttoeinkommen entscheidet
Je nach Einkommen bieten wir Ihnen zwei Tarifklassen an:
Tarif 1 ist für Versicherte, deren Gehalt bis oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Dann gilt ein Selbstbehalt von 250 Euro und Sie erhalten 100 Euro Grundbonus als "Startkapital". Für jeden Arztbesuch mit anschließendem Rezept für Medikamente, das zu Lasten der AOK eingelöst wird, werden Ihnen 25 Euro, für jeden Krankenhausaufenthalt 50 Euro abgezogen.
Tarif 2 ist für Versicherte, deren Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. In diesem Tarif gilt einen Selbstbehalt von 350 Euro und Sie starten mit 200 Euro Grundbonus. Für Arztbesuche mit Arzneimittelverordnung werden Ihnen dann 35 Euro, für Krankenhausaufenthalte jeweils 50 Euro vom Grundbonus abgezogen.
Wer also Leistungen in Anspruch nimmt, die einen Selbstbehalt auslösen, braucht als Erstes den Grundbonus auf. Erst danach greift der Selbstbehalt. Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto höher fällt der Bonus am Jahresende aus.
Begrenzter Selbstbehalt
Damit Ihr Einsatz überschaubar bleibt, ist Ihr Selbstbehalt bei Tarif 1 auf 250 Euro und bei Tarif 2 auf 350 Euro begrenzt. Durch diese Regelung bleibt Ihr tatsächliches Risiko überschaubar.
Zusatzbonus: 20 Euro extra für selbstbehaltfreie Jahre
Haben Sie in einem Jahr keine Medikamente, die zu Lasten der AOK abgerechnet wurden, benötigt und stand auch kein Krankenhausaufenthalt an, gibt es einen Zusatzbonus von 20 Euro. Das heißt: Der Grundbonus plus 20 Euro werden ausgezahlt - also 120 beziehungsweise 220 Euro.
Gesundheitsbonus: 80 Euro für Vorsorge
Der dritte Teil des AOK-Wahltarifs Bonus ist der Gesundheitsbonus. Mit dem Gesundheitsbonus wird Ihr Engagement in puncto Vorsorge belohnt. Das ist nicht schwierig: Einmal jährlich zum Zahnarzt, die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung sowie alle drei Jahre den "Check-Up" und einige Impfungen - das sind schon alle Früherkennungsmaßnahmen. Wichtig ist, dass die Vorsorgemaßnahmen von Ihnen und von Ihrem mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner durchgeführt werden. Unsere Anerkennung: Der Gesundheitsbonus. Er beträgt einheitlich 80 Euro pro Jahr.
** Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
*** Maximaler Selbstbehalt verringert um Grundbonus
Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt
Folgende Leistungen lösen keinen Selbstbehalt aus:
- Der reine Arztbesuch, ohne Rezept für ein Medikament
- Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
- Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern
- Die Verordnung der Pille für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
Die Kosten für Medikamente und Heilmittel, sowie Krankenhausaufenthalte werden von der AOK übernommen. Sie beteiligen sich nur mit dem vereinbarten Selbstbehalt je Rezept und Krankenhausaufenthalt.
Wann und wie wird der Bonus ausgezahlt?
Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung bis zum 30.06. des Jahres. Dabei werden von der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte, wie Arztbesuche mit eingelöstem Rezept für Medikamente oder Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte festgestellt. Der gutzuschreibende Bonus wird ermittelt und beides wird miteinander verrechnet. Wenn Sie nicht mehr als drei Kassenrezepte pro Kalenderjahr einlösen oder nur einmal ins Krankenhaus müssen, bekommen Sie immer einen Bonus ausgezahlt. Übersteigen die Selbstbehalte den Bonus, werden diese ebenfalls zu diesem Zeitpunkt fällig. Dann kommt es zu einer Forderung des Selbstbehalts an den Versicherten. Übrigens: Sie haben keine weitere Arbeit mit der Abrechnung - das erledigen wir für Sie.
Teilnahme am Wahltarif Bonus
Wenn Sie weitere Informationen zum AOK-Wahltarif Bonus wünschen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einer AOK-Geschäftsstelle bei Ihnen vor Ort.
Gern können Sie uns Ihre Teilnahmeerklärung auch direkt über das folgende Formular online zusenden. Sie erhalten dann in einigen Tagen von uns eine Teilnahmebestätigung und für den Nachweis Ihrer Teilnahme an verschiedenen Gesundheitsmaßnahmen Ihr persönliches Bonusheft.
Weitere Fragen und Antworten zum Wahltarif Bonus
Für wen ist der Wahltarif Bonus geeignet?
Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.
Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?
Sie können zu jedem Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.
Wie lange gilt die Teilnahme?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Bonus teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld II erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
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