Der AOK-Studierendenservice

Über den AOK-Studierendenservice erhalten Studentinnen und Studenten sowie alle am Studium Interessierten eine persönliche Beratung rund um die studentische Krankenversicherung, zum Beispiel beim Jobben im Studium, Umzug, Wechsel der Hochschule oder bei Auslandsaufenthalten. Informationen und Angebote zu Gesundheit und Fitness während des Studiums runden den Service ab.

Fragen zu Studium und Krankenversicherung

Sie haben Fragen zur Krankenversicherung während des Studiums? Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQs zur studentischen Krankenversicherung.

Auf einen Blick

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich als Studierender bei meinen Eltern familienversichert sein?

    Sie sind unter 25 Jahre alt. Die Altersgrenze für die Familienversicherung verlängert sich um die Dauer des geleisteten freiwilligen Wehrdienstes, des Freiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder Jugendfreiwilligendienstegesetz, einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes, maximal jedoch für zwölf Monate. Das gilt dann, wenn der Freiwilligendienst oder die Tätigkeit als Entwicklungshelfer zu einer Unterbrechung oder Verzögerung der schulischen oder beruflichen Ausbildung geführt hat.

    Wenn Sie bereits 25 Jahre alt sind (plus eventuelle Dienstzeiten), sind Sie grundsätzlich in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen ist nicht höher als 485 Euro. BAföG-Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen werden dabei nicht mitgerechnet. Wer nicht länger als drei Monate (70 Arbeitstage) jobbt, darf auch mehr als 485 Euro verdienen.

    Bitte beachten Sie: Beschäftigungen, die länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage andauern, gelten als regelmäßig und sind nicht mehr versicherungsfrei. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.

    Wie erbringe ich den Krankenversicherungsnachweis gegenüber einer Universität oder Hochschule?

    Um den Krankenversicherungsnachweis zu erbringen, teilen Sie bitte Ihrer Krankenkasse frühzeitig mit, für welche staatlich anerkannte Universität oder Hochschule Sie im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens einen entsprechenden Nachweis benötigen. Die Krankenkasse übermittelt dann der jeweiligen Bildungseinrichtung die notwendigen Daten zu Ihrem Versichertenstatus.

    Die Datenübermittlung erfolgt seit dem 1. Januar 2022 maschinell, weshalb Sie in der Regel keine Versicherungsbescheinigung in Papierform mehr erhalten. Das funktioniert über das sogenannte elektronische Studenten-Meldeverfahren (ESMV).

  • Ich studiere und bin verheiratet. Wie muss ich mich krankenversichern?

    Ist einer der Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, kann er oder sie den studierenden Partner kostenlos mitversichern.

    Studieren beide Ehepartner, können sie bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern familienversichert bleiben. Grundsätzlich kann eine Familienversicherung durchgeführt werden, solange kein Gesamteinkommen über 485 Euro erzielt wird.

Kontakt zu Ihrer AOK

In einem persönlichen Gespräch erklärt sich ein Sachverhalt oft leichter. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit gerne an Ihre AOK vor Ort oder teilen Sie uns Ihre Frage über das Onlineportal Meine AOK mit.

AOK-Studierendenservice: Öffnungszeiten und Ansprechpartner

Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen persönlich, schnell und kompetent bei Fragen rund um Studium und Krankenversicherung – zum Beispiel, wenn Sie sich näher über die Voraussetzungen der studentischen Krankenversicherung informieren möchten oder einen Auslandsaufenthalt planen. Hier finden Sie unsere Geschäftsstellen für Studierende:

  • Braunschweig

    AOK-Studierendenservice in Campusnähe
    Am Fallersleber Tore 3-4
    38100 Braunschweig

    Telefon: 0531 1203-0
    E-Mail: AOK.Studentenservice.Braunschweig@nds.aok.de

    Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag, Freitag: 9 bis 17 Uhr
    Mittwoch: 9 bis 13 Uhr
    Donnerstag: 9 bis 18 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Ansprechpartner:

    Maik Kruppa
    Telefon: 0511 28535222
    Mobil: 01520 1564455

    Ihre Anliegen können Sie mir auch rund um die Uhr online mitteilen. Ich kümmere mich dann umgehend darum: www.aok.de/nds-ad-kontakt/mitarbeiter/maik-kruppa

  • Göttingen

    AOK-Servicezentrum Göttingen
    Godehardstraße 24
    37081 Göttingen
    E-Mail: AOK.Studentenservice.Goettingen@nds.aok.de

    Öffnungszeiten:
    Montag und Dienstag: 09:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung.

    Ansprechpartner:

    Oliver Koczy
    Telefon: 0511 28535534
    Mobil: 01520 1564414

    Ihre Anliegen können Sie mir auch rund um die Uhr online mitteilen. Ich kümmere mich dann umgehend darum: www.aok.de/nds-ad-kontakt/mitarbeiter/oliver-koczy

  • Hannover

    AOK-Studierendenservice in der Hauptmensa
    Callinstraße 23
    30167 Hannover

    E-Mail: Studenten-Service@nds.aok.de

    Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag, Donnerstag: 10.30 bis 14.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Ansprechpartner:

    Alina Rettkowski
    Telefon: 0511 285-34561
    Mobil: 0173 3744857

    Ihre Anliegen können Sie mir auch rund um die Uhr online mitteilen. Ich kümmere mich dann umgehend darum: www.aok.de/nds-ad-kontakt/mitarbeiter/alina-rettkowski

    Maik Kruppa
    Telefon: 0511 285-35222
    Mobil: 01520 1564455

    Ihre Anliegen können Sie mir auch rund um die Uhr online mitteilen. Ich kümmere mich dann umgehend darum: www.aok.de/nds-ad-kontakt/mitarbeiter/maik-kruppa

    Oliver Koczy
    Telefon: 0511 28535534
    Mobil: 01520 1564414

    Ihre Anliegen können Sie mir auch rund um die Uhr online mitteilen. Ich kümmere mich dann umgehend darum: www.aok.de/nds-ad-kontakt/mitarbeiter/oliver-koczy

  • Oldenburg

    AOK-Studierendenservice in Campusnähe
    Gartenstraße 10
    26122 Oldenburg

    Telefon: 0441 7702-0
    E-Mail: Studentenservice.ol@nds.aok.de

    Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag, Freitag: 9 bis 17 Uhr
    Mittwoch: 9 bis 13 Uhr
    Donnerstag: 9 bis 18 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Ansprechpartner:

    Neele Kuck
    Telefon: 0441 7702-64225

    Kristina Semprecht
    Telefon: 0441 7702-64211

    Tim Schäffer
    Telefon: 0441 7702-64572

  • Hildesheim

    AOK-Servicezentrum Hildesheim
    Schützenallee 55-59 
    31134 Hildesheim
    E-Mail: Studenten-Service@nds.aok.de

    Öffnungszeiten:
    Montag und Dienstag: 09:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

    Ansprechpartner:

    Alina Rettkowski
    Telefon: 0511 285-34561
    Mobil: 0173 3744857

    Ihre Anliegen können Sie mir auch rund um die Uhr online mitteilen. Ich kümmere mich dann umgehend darum: www.aok.de/nds-ad-kontakt/mitarbeiter/alina-rettkowski

Versicherungsbescheinigung für Studierende

Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten zum Ausfüllen des Antrags zur Verfügung. Die AOK übermittelt automatische den Nachweis über die Krankenversicherung an Ihre Hochschule. Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:

Antrag als Onlineformular ausfüllen und absenden
Über das Onlineformular können Sie die Meldebescheinigung für die Hochschule bequem und ohne Umwege online ausfüllen und absenden.

Antrag im Onlineportal „Meine AOK“ einreichen
Ganz einfach in unserem Onlineportal „Meine AOK“ anfordern. Entweder digital über das Postfach oder als Papierdruck.

Hinweis: Für Hochschulen im Ausland oder Bildungseinrichtung, die nicht am maschinellen Meldeverfahren teilnehmen, stellen wir auch einen Papiernachweis aus Ihnen den Nachweis zur Vorlage an der Hochschule/Universität direkt zu.

Aktualisiert: 20.10.2025

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