AOK erleichtert Zugang zur ePA

Die AOK bietet Versicherten ab sofort einen neuen digitalen Zugangsweg zur elektronischen Patientenakte an. Wer die ePA nutzen möchte, kann sich nun auch per Ausweis und Smartphone identifizieren. Das spart Zeit und macht die Nutzung einfacher – denn eine PIN oder der Weg in eine Postfiliale sind dafür nicht mehr erforderlich.
Für das neue Verfahren benötigen Versicherte nur noch ihren Personalausweis oder Reisepass mit ePass-Funktion. Alle deutschen Ausweisdokumente sind seit vielen Jahren mit dieser Funktion ausgestattet. Zudem brauchen Versicherte die kostenlose Nect Wallet App.
Der Identifikationsprozess beginnt in der „AOK Ident“-App. Von dort werden Sie direkt zur neuen Nect Wallet App weitergeleitet. Das Verfahren läuft anschließend in wenigen Schritten ab:
- Ausweisdokument fotografieren,
- Daten vom Ausweis-Chip auslesen lassen,
- Identität per Selfie-Video bestätigen
- und ePA in der „AOK Mein Leben“-App nutzen.
Folgende Ausweisdokumente sind für das Nect-Verfahren zugelassen:
- Personalausweis (Ausstellung ab August 2021),
- Reisepass (Ausstellung ab 2005),
- Aufenthaltstitel (Ausstellung ab 2011).
Zentraler Schlüssel zu mehreren AOK-Apps
Das von der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin zugelassene Verfahren ergänzt die bisherigen Zugangsmöglichkeiten zur ePA. Versicherte können sich aber auch weiterhin per eID, elektronischer Gesundheitskarte und PIN oder in einer Postfiliale identifizieren.
Künftig wird Ihnen dieses Verfahren auch den Zugang zu weiteren digitalen Angeboten der AOK ermöglichen, zum Beispiel zu „Meine AOK“. Dann können Sie die „AOK Ident“-App als zentralen Schlüssel für mehrere unserer Apps nutzen.
Medizinische Informationen schneller zur Hand
Der einfachere Zugang soll Versicherten helfen, die Vorteile der ePA unkomplizierter zu nutzen. Die elektronische Patientenakte wird seit Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten angelegt, sofern sie nicht widersprochen haben. Sie bündelt wichtige medizinische Dokumente und Informationen, wie etwa Befunde, Laborberichte oder Arztbriefe. Das kann die Behandlung erleichtern: Versicherte müssen relevante Unterlagen nicht selbst zusammensuchen, und behandelnde Ärztinnen und Ärzte haben schneller alle Informationen zur Hand, die für die Versorgung wichtig sind.
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