ePA-Datenspende zur Verbesserung der medizinischen Forschung

Ab Januar 2027 sollen Gesundheitsdaten automatisch aus den elektronischen Patientenakten (ePA) von allen GKV-Versicherten ausgeleitet werden, sofern diese dem nicht widersprechen.
Bereits jetzt weist die „AOK Mein Leben“-App AOK-Versicherte aktiv auf diese Datenspende hin, damit sie eine informierte Entscheidung über die mögliche Weitergabe ihrer Daten an das Forschungsdatenzentrum treffen können.
Sicheres Verfahren mit gesellschaftlichem Rückhalt
Die Gesundheitsdaten werden pseudonymisiert, was bedeutet, dass sie keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
Die geplante Nutzung der ePA-Daten für die gemeinwohlorientierte Forschung stößt laut einer vom AOK-Bundesverband beauftragten forsa-Befragung auf große Akzeptanz in der Bevölkerung: Nur jede zehnte befragte Person will Widerspruch gegen die Datenübermittlung einlegen.
Warum Gesundheitsdaten aus der ePA für die Forschung wichtig sind
Die ePA wird für alle Versicherten in Deutschland angelegt. Sie erleichtert schon heute den Austausch von wichtigen Daten und Informationen, vor allem wenn mehrere Praxen und Krankenhäuser an einer Behandlung beteiligt sind. Dadurch entsteht eine umfassende Datengrundlage für die medizinische Forschung. Die Freigabe der pseudonymisierten Gesundheitsdaten ermöglicht Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken den Zugang zu großen und vielfältigen Datenmengen. Dies wiederum fördert ein tieferes Verständnis medizinischer Zusammenhänge und die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf einer breiteren Basis.
So funktioniert die Datenausleitung
Die Datenspende läuft nach einem mehrstufigen, gesetzlich geregelten Verfahren ab. Nachdem die Daten in der ePA gespeichert wurden, pseudonymisiert eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut (RKI) diese. Anschließend stellt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) sie in einer sicheren Umgebung bereit. Forschende können die benötigten Daten nicht einfach downloaden, sondern müssen gezielte Anträge stellen. Nach strenger Prüfung erhalten sie Zugang zu einem virtuellen Analyseraum mit speziell zugeschnittenen Daten für ihre Forschungsfrage.
Widersprechen oder zustimmen: Entscheidungsmöglichkeiten für Versicherte
Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, der Freigabe ihrer ePA-Daten für Forschungszwecke zu widersprechen. Dies kann über die „AOK Mein Leben“-App erfolgen, schriftlich, persönlich oder telefonisch über die AOK oder über die Ombudsstelle der AOK.
Versicherte können jedoch nicht nur widersprechen oder vollständig zustimmen, sondern auch individuell entscheiden, welche Nutzungszwecke sie erlauben oder ablehnen möchten.
Nutzung der Daten
Zu Beginn werden nur Daten aus der elektronischen Medikationsliste ausgeleitet, perspektivisch auch Daten aus dem elektronischen Medikationsplan. Alle Daten dürfen ausschließlich für gesetzlich festgelegte Zwecke genutzt werden, die dem Gemeinwohl dienen. Das gilt unabhängig davon, wer die Daten beantragt: Voraussetzung ist immer ein zulässiger Nutzungszweck im Interesse der Allgemeinheit.
Die Daten können – je nach individueller Entscheidung – beispielsweise genutzt werden, um zu untersuchen, wie sich chronische Erkrankungen entwickeln, ob Patientinnen und Patienten in verschiedenen Regionen gleich gut versorgt werden oder ob bestimmte Arzneimittel im Versorgungsalltag sicher sind.
Eine Nutzung für Werbezwecke, Marktforschung oder kommerzielle Produkte ist ausgeschlossen.
Mehr Sicherheit bei Gesundheitsthemen
Gut informiert fällt es leichter, Fragen zu stellen und Entscheidungen zu treffen. Der AOK-Newsletter liefert Ihnen regelmäßig fundierte Informationen, praktische Tools und Hinweise auf neue Angebote rund um Gesundheit und Versorgung.Das Beste: Sie können den Newsletter individuell an Ihre Interessen, Ihr Alter und Ihre Gesundheitsziele anpassen. So erhalten Sie genau die Inhalte, die wirklich zu Ihnen passen.Waren diese Informationen hilfreich für Sie?


