Wahlfreiheit für Verbeamtete bei der Krankenversicherung

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Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Verbeamtete haben die Wahl
Zu Beginn ihrer Laufbahn können sich Personen mit Beamtenstatus in Deutschland entscheiden, ob sie lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert sein möchten.
Wer sich jedoch einmal für die private Krankenversicherung entscheidet, bleibt langfristig an diese Entscheidung gebunden. Nur bei Eintritt oder Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein späterer Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ungehindert möglich. Andersherum geht es nicht.
Vor allem junge Menschen sollten sich daher gut überlegen, für welche Variante mit allen Vor- und Nachteilen sie sich entscheiden wollen – denn sowohl die persönlichen Umstände als auch das Einkommen können die individuellen Versicherungsbedürfnisse im Laufe des Lebens noch stark verändern.
Freiwillige Krankenversicherung der AOK für Verbeamtete
Wenn sich angehende Verbeamtete bei der AOK-Gesundheitskasse versichern, bekommen sie als freiwilliges Mitglied der AOK den komfortablen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sämtliche ärztliche Leistungen erhalten sie sofort als Sachleistungen – anders als bei der PKV brauchen Versicherte also nicht in Vorkasse zu gehen und auch keine Belege für die spätere Abrechnung aufbewahren. Vielmehr sind die Leistungen der GKV im monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten.
Ihre Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung
- Die Beitragshöhe bemisst sich prozentual am Einkommen. Alter, Geschlecht oder Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Dadurch bleiben die Beiträge auch im Alter erschwinglich.
- Wenn sich die Einkünfte beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder Umstellung auf Teilzeit verringern, passen sich auch die Beiträge an. Es entsteht keine finanzielle Überbelastung.
- Es entstehen keine Zusatzkosten für die Mitversicherung von Kindern oder Ehepartnern ohne eigenes Einkommen oder mit geringem Einkommen.
- Sie genießen von Anfang an vollen Gesundheitsschutz, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne den Ausschluss von Vorerkrankungen.
- Über die elektronische Gesundheitskarte erfolgt die direkte Abrechnung mit dem Leistungserbringer. Das bedeutet für Sie weder eine finanzielle Belastung noch bürokratischen Aufwand.
Pauschale Beihilfe macht GKV in bestimmten Ländern attraktiver
Für gewöhnlich zahlen die Verbeamteten, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, den Krankenkassenbeitrag allein. In zahlreichen Bundesländern können die Verbeamteten jedoch eine pauschale Beihilfe beantragen. Das bedeutet, sie zahlen nur die Hälfte der Beiträge für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, die andere Hälfte übernimmt der zuständige Dienstherr.
Was zahle ich als Verbeamteter für die freiwillige Krankenversicherung bei der AOK in meiner Region?
Bitte geben Sie die Postleitzahl eines Ortes ein, in dessen Region Sie sich bei der AOK freiwillig gesetzlich versichern möchten. Das kann Ihr Wohnort oder Ihr Beschäftigungsort sein. Dann können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen den aktuellen Tarif anzeigen.
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