Wahlfreiheit für Verbeamtete bei der Krankenversicherung

Angehende Verbeamtete können sich freiwillig bei der AOK versichern und so die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genießen. In Hamburg, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Bremen und Baden-Württemberg können Verbeamtete die pauschale Beihilfe beantragen, wodurch sie keine finanziellen Nachteile gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) haben.
Eine Frau hält einen Kugelschreiber auf ein Dokument, auf dem oben rechts das AOK-Logo zu sehen ist.© AOK

Inhalte im Überblick

    Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Verbeamtete haben die Wahl

    Zu Beginn ihrer Laufbahn können sich Personen mit Beamtenstatus in Deutschland entscheiden, ob sie lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert sein möchten.

    Wer sich jedoch einmal für die private Krankenversicherung entscheidet, bleibt langfristig an diese Entscheidung gebunden. Nur bei Eintritt oder Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein späterer Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ungehindert möglich. Andersherum geht es nicht.

    Vor allem junge Menschen sollten sich daher gut überlegen, für welche Variante mit allen Vor- und Nachteilen sie sich entscheiden wollen – denn sowohl die persönlichen Umstände als auch das Einkommen können die individuellen Versicherungsbedürfnisse im Laufe des Lebens noch stark verändern.

    Freiwillige Krankenversicherung der AOK für Verbeamtete

    Wenn sich angehende Verbeamtete bei der AOK-Gesundheitskasse versichern, bekommen sie als freiwilliges Mitglied der AOK den komfortablen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sämtliche ärztliche Leistungen erhalten sie sofort als Sachleistungen – anders als bei der PKV brauchen Versicherte also nicht in Vorkasse zu gehen und auch keine Belege für die spätere Abrechnung aufbewahren. Vielmehr sind die Leistungen der GKV im monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten.

    Ihre Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung

    • Die Beitragshöhe bemisst sich prozentual am Einkommen. Alter, Geschlecht oder Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Dadurch bleiben die Beiträge auch im Alter erschwinglich.
    • Wenn sich die Einkünfte beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder Umstellung auf Teilzeit verringern, passen sich auch die Beiträge an. Es entsteht keine finanzielle Überbelastung.
    • Es entstehen keine Zusatzkosten für die Mitversicherung von Kindern oder Ehepartnern ohne eigenes Einkommen oder mit geringem Einkommen.
    • Sie genießen von Anfang an vollen Gesundheitsschutz, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne den Ausschluss von Vorerkrankungen.
    • Über die elektronische Gesundheitskarte erfolgt die direkte Abrechnung mit dem Leistungserbringer. Das bedeutet für Sie weder eine finanzielle Belastung noch bürokratischen Aufwand.

    Pauschale Beihilfe macht GKV in bestimmten Ländern attraktiver

    Für gewöhnlich zahlen die Verbeamteten, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, den Krankenkassenbeitrag allein. In Hamburg, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen (ab 01.01.2024), Bremen und Baden-Württemberg können die Verbeamteten des jeweiligen Bundeslandes jedoch eine pauschale Beihilfe beantragen. Das bedeutet, sie zahlen nur die Hälfte der Beitragskosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, die andere Hälfte übernimmt der zuständige Dienstherr. 

    Bei einer privaten Krankenversicherung ist die Höhe der pauschalen Beihilfe auf die Hälfte der Beiträge für GKV-entsprechende Leistungen begrenzt. Die Kosten für die Versicherung von Ehepartnern oder Kindern ohne eigenes Einkommen werden nicht bezuschusst.

    Alternativ dazu können alle Landesbediensteten die individuelle Beihilfe bei ihrem Dienstherren beantragen. Dann übernimmt das jeweilige Land die Krankheitskosten, die der verbeamteten Person und ihren Angehörigen entstehen, bis zu einem bestimmten Umfang. Für die übrigen Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, kann sich die verbeamtete Person bei einer privaten Krankenversicherung absichern. Grundlage dafür sind die Beihilfevorschriften des jeweils zuständigen Landes.

    Beitragssatz für Verbeamtete bei Ihrer AOK

    Der Beitragssatz für die freiwillige Krankenversicherung bei Ihrer AOK bemisst sich nach Ihrem Einkommen. Wer mehr verdient, zahlt mehr ein – bei gleichbleibend guten Leistungen für alle Versicherten.

    Als verbeamtete Person zahlen Sie in der freiwilligen Krankenversicherung der AOK den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus den Zusatzbeitrag der für Sie zuständigen AOK. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht. Wenn Sie eine Pension und/oder eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, gilt für beide Einkünfte der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent.

    Ihr Einkommen wird nur innerhalb bestimmter Grenzen für die Berechnung herangezogen. So ergibt sich ein Mindestbeitrag für Personen mit geringem Einkommen und ein Höchstbeitrag für Gutverdienende. Diese Einkommensgrenzen werden jährlich neu gesetzlich festgelegt.

    • Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die obere Einkommensgrenze dar. Für Einkünfte darüber hinaus zahlen Sie keine Beiträge. In 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro monatlich.
    • Die Mindestbemessungsgrenze (Mindestbemessungsgrundlage) ist die untere Einkommensgrenze. Sie liegt monatlich bei 1.248,33 Euro (2025). Wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie den Mindestbeitrag.
    Aktualisiert: 23.12.2024

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