Vorsorge Check-up – schon ab 18 Jahren
Check-up – mit dem Gesundheitskonto können Versicherte der AOK Hessen schon ab 18 Jahren diese Leistung in Anspruch nehmen.
Kassenärztliche Leistung
Der Check-up kann als kassenärztliche Leistung einmalig ab 18 bis 34 Jahren und ab 35 Jahren alle drei Jahre abgerechnet werden und steht demzufolge gesetzlich versicherten Personen in dieser Altersgruppe kostenfrei zur Verfügung.
Mit dem Gesundheitskonto können Versicherte der AOK Hessen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren den Check-up alle drei Kalenderjahre in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 50 Euro alle drei Kalenderjahre. Der allgemeine Gesundheits-Check beinhaltet ein ausführliches Gespräch, die Untersuchung und eine abschließende Beratung beim Arzt.
Folgende Untersuchungen werden durchgeführt
- Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Beschwerden und familiären Vorbelastungen) und die Erfassung des Risikoprofils (zum Beispiel Rauchen, Übergewicht)
- Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks, Abhören Herz und Lunge, Abtasten des Bauchraumes, Beurteilung des Bewegungsapparates, der Haut und
- Laboruntersuchung
- aus dem Blut (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride sowie Nüchternplasmaglucose)
- aus dem Urin (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen und Nitrit)
- Überprüfung des Impfstatus
- Risikoadaptierte ärztliche Beratung und Aufklärung
Medizinische Hinweise
Auch wenn Sie gesund sind und sich fit fühlen, sollten Sie den Check-up ab 35 Jahren alle drei Jahre durchführen lassen, da der Arzt durch die regelmäßigen Kontrollen mögliche Veränderungen im Körper frühzeitig erkennen kann. Schwerpunkt ist die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes.
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