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Schwangerschaftspaket der AOK Hessen

Wir unterstützen Sie während der Schwangerschaft mit zusätzlichen Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten. Hier erfahren Sie, welche Extra-Leistungen im Schwangerschaftspaket der AOK Hessen enthalten sind.
Vier Hände halten zusammen einen Babybauch.© iStock / onlyyouqj

Mehr Leistung

Die AOK Hessen bietet Ihnen im Rahmen des Schwangerschaftspakets Leistungen, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen:

  • Wir erstatten Ihnen bis zu 400 Euro und zusätzlich noch einmal 100 Euro für eine AOK-versicherte Begleitperson.
  • Wir erstatten auch digitale Leistungen.
  • Wählen Sie aus 13 Zusatzleistungen aus.

Unterstützung durch Hebammen

Eine Hebamme tastet den Bauch einer schwangeren Frau ab. Hebammen betreuen Mütter vor, während und nach der Geburt.

Hebamme: Hilfe bei der Geburt

Eine Hebamme betreut Frauen in der Schwangerschaft, während der Geburt und in den Wochen danach.

Ein Arzt untersucht eine werdende Mutter. Er berät auch zur Wahl des Entbindungsortes.

Möglichkeiten bei der Geburt

Die Wahl des Entbindungsorts hängt auch davon ab, ob ein Kaiserschnitt nötig sein könnte.

Geburtsvorbereitung

Ein Paar ist bei einem Schwangerschaftskurs. Damit bereiten sich die werdenden Eltern auf die Geburt vor.

Geburtsvorbereitungskurse

Bereiten Sie sich optimal auf die Geburt Ihres Babys vor. Die Kosten für den Kurs übernimmt die AOK.

Eine schwanger Frau und ein Kind recherchieren gemeinsam auf dem Smartphone. Die App “AOK Schwanger” liefert wichtige Informationen.

Online-Geburtsvorbereitungskurs

Optimale Vorbereitung für werdende Eltern: Online-Kurse für Geburtsvorbereitungen.

Nach der Geburt

Eine Mutter hält ihr Baby im Arm und stillt es.

Stillberatung

Sie haben Fragen zum Stillen? Wenden Sie sich gerne an eine Stillberatung. Die AOK Hessen trägt die Kosten.

  • Baby Erste-Hilfe-Kurs

    Mütter und Väter fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, wie sie ihr Baby im Notfall versorgen können. Speziell dafür gibt es Baby Erste-Hilfe-Kurse, in denen Sie Wissen zur Wundversorgung, Gefahrenvermeidung oder auch zu den häufigsten Kinderkrankheiten vermittelt bekommen.

    Wir beteiligen uns an den Kosten für den Baby Erste-Hilfe-Kurs. Voraussetzung ist, dass dieser von Fachpersonal mit medizinischer Grundausbildung, einer DGUV Qualifikation und nachgewiesener kinderspezifischer Zertifizierung angeboten wird und das Kind das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Angebot kann sowohl von Schwangeren und Müttern als auch von Begleitpersonen, die bei der AOK versichert ist, wahrgenommen werden.

    Zertifizierte Angebote für Erste Hilfe am Kind finden Sie z.B. bei ASB, DRK, Johanniter, Malteser und weiteren Wohlfahrtsverbänden.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

  • Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel

    Besonders für die Entwicklung des ungeborenen Kindes ist es wichtig, ausreichend Jod, Eisen und Folsäure zu sich zu nehmen. Eisen und Folsäure sind zum Beispiel für die Blutbildung wichtig. Jod fördert unter anderem die Entwicklung des Gehirns des Babys.  

    Wir beteiligen uns an den Kosten für diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der Apotheke. Erstattungen von Nahrungsergänzungsmitteln oder Multivitaminpräparaten, auch mit diesen Wirkstoffen, sind nicht möglich. Für die Erstattung ist einmalig eine privatärztliche Verordnung über das jeweilige Medikament notwendig.

  • B-Streptokokken-Test

    B-Streptokokken gehören zu einer Gruppe Bakterien, die für die schwangere Frau in der Regel harmlos sind, jedoch beim Baby vor oder nach der Geburt schwerwiegende Infektionen auslösen können. Bleiben die Bakterien unbehandelt, kann es bei dem Kind zur Lungenentzündung, Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung kommen. Ein B-Streptokokken-Test ist dann sinnvoll, wenn der Verdacht einer Infektion besteht.

    Wir beteiligen uns an den Kosten für einen B-Streptokokken-Test, der in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

  • Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken

    Ringelröteln und Windpocken sind Infektionskrankheiten. Auch wenn sie bei der schwangeren Frau unentdeckt bleiben sollten, können die Erreger gefährlich für das ungeborene Kind werden. Eine Folge kann zum Beispiel Blutarmut beim Baby sein.

    Bei Verdacht auf Ringelröteln oder Windpocken beteiligen wir uns an den Kosten für die Feststellung der Antikörper. Eine erhöhte Infektionsgefahr besteht, wenn Sie häufig Kontakt zu Kindern oder immunsuppressiven Personen haben. Immunsuppression bedeutet, dass bei betroffenen Patienten das körpereigene Abwehrsystem gehemmt wird.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

  • pH-Wert Selbsttests

    Ein pH-Wert-Selbsttest ermittelt den Säuregehalt der Scheidenflora. Dieser Test ist sinnvoll, wenn der Verdacht auf eine Scheideninfektion besteht. Unentdeckt kann die bakterielle Vaginose im schlimmsten Fall zu einer Frühgeburt führen.

    Wir beteiligen uns an den Kosten für den pH-Wert-Selbsttest, der selbstständig durchgeführt werden kann.

  • Zytomegalie-Test

    Zytomegalie ist eine Infektion, die durch Herpesviren ausgelöst werden kann. Schwangere bemerken diese Erkrankungen häufig nicht. Für das Ungeborene kann das Virus jedoch unentdeckt zu verschiedenen Schädigungen im Körper oder zu einer Frühgeburt führen.

    Wir beteiligen uns an den Kosten für den Zytomegalie-Test bei erhöhter Infektionsgefahr. Vor allem, wenn häufiger Kontakt zu Kindern besteht.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

  • Toxoplasmose-Test

    Toxoplasmen sind einzellige Parasiten, die die Infektionskrankheit Toxoplasmose verursachen. Diese Parasiten gehen oftmals von Katzen, rohem Fleisch oder ungewaschenem Gemüse aus. Die Infektion verläuft bei Schwangeren meistens harmlos. Bleibt die Krankheit unentdeckt, kann dies beim Baby jedoch zu einer Fehlgeburt oder Schädigungen des Nervensystems führen.

    Der Toxoplasmose-Test ist sinnvoll, wenn eine erhöhte Infektionsgefahr besteht. Wir beteiligen uns an den Kosten.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Leistungserstattung wie das Selbstauskunftsformular.

Das zahlt die AOK Hessen

Die zuvor aufgeführten Leistungen im Schwangerschaftspaket sind zusätzliche Angebote für Schwangere, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Wir zahlen bis zu maximal 400 Euro für die Schwangere und 100 Euro für die AOK Hessen versicherte Begleitperson pro Schwangerschaft – Sie können aus allen genannten Extra-Leistungen wählen.

Damit wir Ihnen die Leistung erstatten können, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Senden Sie Ihre Nachweise als Foto oder Scan  über das Onlineportal „Meine AOK“ an Ihre AOK Hessen oder postalisch an AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau .
  • Denken Sie daran, Ihre Bankverbindung anzugeben, auf die wir das Geld erstatten sollen.
  • Innerhalb weniger Tage überweisen wir Ihnen das Geld auf Ihr Konto. Der Arzt darf diese Extra-Leistungen nicht über Ihre eGK (elektronische Gesundheitskarte) abrechnen und stellt Ihnen eine Privatrechnung aus.

    Die Leistungen aus dem Schwangerschaftspaket können wir Ihnen erstatten, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt wurden, welche Sie den Ausführungsbestimmungen entnehmen können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie uns für einige Leistungen die berechtigte Leistungsinanspruchnahme bestätigen.

Bequem und einfach mit dem Onlineportal "Meine AOK"

Mit dem Onlineportal "Meine AOK" können Sie Ihre Nachweise und Rechnungen auch ganz einfach online an die AOK Hessen schicken – bequem von zuhause, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Vergessen Sie auch hier nicht, Ihre Bankverbindung anzugeben.

Aktualisiert: 28.12.2023

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