Krankengeld – wie viel erhalte ich?
Die Höhe Ihres Krankengeldes hängt unter anderem davon ab, wie Sie vor Ihrer Erkrankung beschäftigt waren und wie viel Sie verdient haben. Arbeitnehmer können hier den voraussichtlichen Betrag errechnen.
Krankengeld: So viel bekommen Sie als Arbeitnehmer
Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag (Wert 2021) begrenzt. Wir kümmern uns für Sie um die Verdienstbescheinigung, die zur Berechnung erforderlich ist.
Beitragsfrei krankenversichert, so lange Sie Krankengeld erhalten
Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei uns beitragsfrei krankenversichert. Um Ihren Versicherungsschutz zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufrechtzuerhalten, zahlen Sie von Ihrem Krankengeld, wie von Ihrem Gehalt, Beiträge. Für die „Arbeitgeberanteile“ kommt Ihre AOK auf. Auch um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns.
Krankengeld-Rechner
Nutzen Sie unseren Krankengeld-Rechner, um die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengelds zu ermitteln.
Krankengeld für andere Personengruppen
So viel bekommen Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld
Erhalten Sie Arbeitslosengeld, zahlt es Ihnen die Agentur für Arbeit bei einer Erkrankung bis zu sechs Wochen weiter. Danach können Sie von uns Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes erhalten. Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei Ihrer AOK beitragsfrei krankenversichert. Für die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kommen wir auf. Um die Überweisung an die Sozialversicherungsträger kümmern wir uns.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, erhalten Sie es von der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind.
So viel bekommen Sie als Selbstständiger
Selbstständige und Freiberufler zahlen einen ermäßigten Beitragssatz und haben deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld. Um sich gegen einen Einkommensausfall abzusichern, können Sie das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche wählen und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz.
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Es ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag (Wert 2021) begrenzt. War Ihr tatsächliches Einkommen niedriger, wird Ihr Krankengeld entsprechend angepasst. Ob und welche Beiträge zur Sozialversicherung anfallen, orientiert sich an Ihren persönlichen Verhältnissen.
So viel bekommen Sie als Künstler oder Publizist
Das Krankengeld orientiert sich am Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate und beträgt davon 70 Prozent. Es wird pro Kalendertag berechnet. Das Krankengeld ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag (Wert 2021) begrenzt. Wir kümmern uns für Sie um den Einkommensnachweis von der Künstlersozialkasse, der zur Berechnung erforderlich ist.
Um Ihren Versicherungsschutz zur Renten- und Pflegeversicherung zu erhalten, zahlen Sie die dafür anfallenden Beiträge von Ihrem Krankengeld. Für den „Arbeitgeberanteil“ kommt Ihre AOK auf. Auch um die Überweisung an den jeweiligen Träger kümmern wir uns.
Krankengeld für unständig/kurzzeitig Beschäftigte
Ist Ihr Arbeitsverhältnis auf bis zu zehn Wochen begrenzt, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb zahlen Sie auch nur den ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung. Sie können allerdings zu Beginn der Beschäftigung wählen: Für einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlen Sie dann den allgemeinen Beitragssatz. In diesem Fall gelten für Sie dieselben Bedingungen wie für Arbeitnehmer mit längerfristigen Beschäftigungsverhältnissen.
So hoch ist Ihr Kinderkrankengeld
Erhalten Sie in der Zeit, in der Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern, keine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber, springt die AOK ein: Wir zahlen Ihnen das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus. Das sind höchstens 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes. Haben Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erhalten, bekommen Sie sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes.