Blutdruckmessgerät
Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein Blutdruckmessgerät, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen benötigen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die AOK übernimmt die Kosten für ein Blutdruckmessgerät, wenn es von Ihrem Arzt verschrieben wird, weil Sie Ihre Medikation selbstständig anpassen oder Ihren Blutdruck regelmäßig überwachen müssen. Zu den häufigsten Diagnosen zählen:
- schwer medikamentös einstellbarer Bluthochdruck,
- Bluthochdruck mit Folgeschäden an Gefäßen und Nieren,
- starker Bluthochdruck während der Schwangerschaft,
- zur Überwachung des Gesundheitszustandes nach einer Organtransplantation.
So bekommen Sie Ihr Blutdruckmessgerät
Das Rezept, das Sie von Ihrem Arzt erhalten haben, reichen Sie in der Apotheke oder im Sanitätshaus ein. Dort erhalten Sie Ihr Blutdruckmessgerät. Die Apotheken beziehungsweise Sanitätshäuser rechnen direkt mit der AOK ab.
Diese Kosten übernimmt die AOK
Die AOK Hessen rechnet direkt mit dem Sanitätshaus oder der Apotheke ab. Sie zahlt für ein Blutdruckmessgerät einen vertraglich vereinbarten Preis in Höhe von 38,56 Euro. Wenn Sie sich für ein teureres Gerät entscheiden, müssen Sie die entsprechenden Mehrkosten selbst tragen.
Besonderheiten
Blutdruckmessgeräte mit Sprachausgabe müssen vorab von der AOK Hessen genehmigt werden. Für Bewohner eines Pflege- oder Seniorenheims können wir die Kosten für ein Blutdruckmessgerät nicht übernehmen, weil diese Geräte in Regel vor Ort vorhanden sind.
Gesetzliche Zuzahlung
Ein Blutdruckmessgerät ist ein Hilfsmittel. Versicherte ab 18 Jahren müssen dafür eine Zuzahlung leisten. Sofern Sie von Zuzahlungen nicht befreit sind, beteiligen Sie sich deshalb mit zehn Prozent an den Kosten, mindestens jedoch mit fünf, maximal mit zehn Euro.
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