AOK-Gesundheitsnavigator

AOK-Gesundheitsnavigator: Glossar

Von G wie „Geburt im Krankenhaus“ bis Z wie „Zertifizierte Zentren zur Behandlung von Krebs“: Hier finden Sie eine Auswahl häufiger Begriffe rund ums Thema Gesundheit in alphabetischer Reihenfolge und eine kurze Erklärung derselbigen.

Häufige Fachbegriffe und deren Bedeutung im Gesundheitsalltag

    • Behandlungsfälle

      Fallzahlen können als Indikator für die Erfahrung einer Fachabteilung oder eines Teams herangezogen werden. Die Zahl der Behandlungsfälle eines Krankenhauses oder einer Fachabteilung entspricht der Anzahl der dort behandelten Patientinnen und Patienten. Das heißt, jede Patientin oder jeder Patient wird bei jedem Krankenhausaufenthalt einmal gezählt. Die Zahl der Behandlungsfälle wird von den Krankenhäusern gemeldet und im Strukturierten Qualitätsbericht veröffentlicht. Bei geringen Fallzahlen (unter vier Behandlungsfälle) sind Krankenhäuser verpflichtet, nicht die genaue Fallzahl, sondern einen Hinweis auf den Datenschutz anzugeben. In diesem Fall wird in der AOK-Krankenhaussuche mit einem Fall gerechnet. Die tatsächlichen Fallzahlen können also etwas nach oben abweichen.

    • Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung

      siehe „Qualität nach IQTiG“

    • Fachabteilungen

      Fachabteilungen sind räumlich und personell abgrenzbare Abteilungen eines Krankenhausstandortes, die meist für ein bestimmtes Fachgebiet zuständig sind (und von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechenden Schwerpunktbezeichnungen geführt werden). Beispielsweise werden in der Dermatologie Erkrankungen der Haut diagnostiziert und behandelt. Die Wirbelsäulenchirurgie beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Erkrankungen der Wirbelsäule. Manche Fachabteilungen werden zu größeren Einheiten zusammengefasst, so wie beispielsweise die Allgemeine Chirurgie die je nach Klinik ein anderes Behandlungsspektrum umfassen kann und verschiedene operative Leistungen anbietet. Welche Eingriffe oder Operationen eine Klinik durchführt, kann über die AOK-Krankenhaussuche oder direkt bei dem jeweiligen Krankenhaus in Erfahrung gebracht werden.

    • Geburt im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause

      Ob im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause: Bringen Sie Ihr Baby dort zur Welt, wo Sie sich wohl und sicher fühlen. Die AOK unterstützt Ihre Entscheidung und trägt die Kosten.

      98 Prozent der Schwangeren entscheiden sich dafür, ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen.

      Im Krankenhaus werden Sie von einem Arzt oder einer Ärztin und einer Hebamme betreut. Dabei gibt es in den Krankenhäusern freiberufliche und festangestellte Hebammen. Die Betreuung ist gleich. Sollten Komplikationen während der Geburt auftreten, erhalten Sie und Ihr Neugeborenes unmittelbar medizinische Hilfe.

      Das passende Krankenhaus finden.

      Das Geburtshaus ist eine Alternative, wenn Sie eine häuslichere Atmosphäre bevorzugen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schwangerschaft problemfrei verläuft und keine Risikofaktoren bei Ihnen oder Auffälligkeiten beim ungeborenen Kind vorhanden sind. Sie werden dort von einer freiberuflichen Hebamme betreut. Ein Arzt oder eine Ärztin ist nicht bei der Geburt dabei.

      Wer in seiner vertrauten Umgebung entbinden möchte, kann sich auch für eine Hausgeburt entscheiden. Voraussetzung dafür ist, dass die Schwangerschaft problemfrei verläuft und keine Risikofaktoren bei Ihnen oder Auffälligkeiten beim ungeborenen Kind vorhanden sind. Eine Hausgeburt sollten Sie gut planen und sich frühzeitig mit einer Hebamme in Verbindung setzen, die Hausgeburten betreut. Sie begleitet Sie während der gesamten Schwangerschaft, bei der Geburt zu Hause und im Wochenbett. Ein Arzt oder eine Ärztin ist nicht bei der Geburt dabei. Sollten bei der Geburt Probleme auftreten, werden Sie zeitnah in ein Krankenhaus gebracht. 

    • Gemeinsamer Bundesausschuss

      Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. In diesem Beschlussgremium wirken Patientenvertreter aktiv mit. Der G-BA beschließt unter anderem verpflichtende Qualitätssicherungsmaßnahmen und deren Umsetzung.

    • Mindestmengenregelung

      Der Gemeinsame Bundesausschuss legt für ausgewählte Leistungen, bei denen ein Zusammenhang zwischen Häufigkeit der Durchführung und Behandlungsqualität besteht, eine Untergrenze fest. Nur wenn diese Untergrenzen erreicht werden, darf die Klinik die Behandlung bewirken. Ausnahmen können allerdings die Behandlung von Notfällen oder eine Ausnahmegenehmigung des Bundeslandes sein. Weitere erklärbare Gründe (bspw. Neueinführung der Behandlung) können ebenfalls für eine Abweichung anerkannt werden.

      Aktuell gelten folgende Mindestmengenregelungen:

      Behandlung/EingriffHöhe der Mindestmenge
      allogene Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen25 Fälle pro Jahr
      chirurgische Behandlung des Brustkrebses50 Operationen pro Jahr
      Einsatz von Knie-Totalendoprothesen (Knie-TEP)50 Operationen pro Jahr
      komplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse15 Fälle pro Jahr
      komplexe Eingriffe an der Speiseröhre26 Fälle pro Jahr
      Lebertransplantationen20 Fälle pro Jahr
      Nierentransplantationen25 Fälle pro Jahr
      thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen40 Operationen pro Jahr
      Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm25 Fälle pro Jahr
    • Notfallversorgung / Notfallstufen in Krankenhäusern

      In Deutschland erfolgt die Notfallversorgung in Krankenhäusern im Rahmen eines Stufenkonzepts. Das System unterscheidet jeweils für Erwachsene und Kinder/Jugendliche drei Stufen für die Teilnahme an der Notfallversorgung, die einen Zuschlag ermöglichen: 1 Stufe I - Basisnotfallversorgung 2 Stufe II - erweiterte Notfallversorgung 3 Stufe III - umfassende Notfallversorgung. Fachkliniken können ebenfalls Zuschläge der Stufe 1 der Notfallversorgung erhalten, auch wenn keine weiteren Fachabteilungen vorhanden sind. Dazu müssen die Mindestvoraussetzungen für Spezialmodule der Notfallversorgung erfüllt werden (Traumacenter, Chest-Pain-Unit (CPU) oder Stroke-Unit).

      Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung müssen mindestens über eine Fachabteilung für Chirurgie oder Unfallchirurgie sowie über eine Fachabteilung für Innere Medizin am Standort verfügen. Es muss eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten vorhanden sein, von denen mindestens drei eine Ausstattung zur Versorgung beatmeter Patienten haben müssen. Zudem müssen die Kliniken über einen Schockraum und einen 24-stündig verfügbaren Computertomografen (CT) verfügen.

      Krankenhäuser der Erweiterten Notfallversorgung müssen über eine Fachabteilung für Chirurgie oder Unfallchirurgie und Innere Medizin am Standort und mindestens vier Fachabteilungen verschiedener medizinischer Gebiete verfügen, die für die Versorgung von Notfällen von besonderer Bedeutung sind. In diesen Kliniken müssen mindestens zehn Intensivbetten zur Verfügung stehen, die auch zur Versorgung beatmeter Patienten ausgestattet sein müssen. Außerdem müssen ein Schockraum, ein 24-stündig verfügbarer Computertomograf (CT), ein Hubschrauberlandeplatz sowie ein 24-stündig verfügbares Gerät zur Magnetresonanztomographie (MRT) vorhanden sein. Die Herzkatheter-gestützte Behandlung eingeengter oder verschlossener Herzkranzgefäße (PCI) und die Primärdiagnostik für einen Schlaganfall müssen in den Krankenhäusern der Erweiterten Notfallversorgung ebenfalls möglich sein.

      Krankenhäuser der Umfassenden Notfallversorgung müssen über eine Fachabteilung für Chirurgie oder Unfallchirurgie und Innere Medizin am Standort und insgesamt mindestens sieben Fachabteilungen verschiedener medizinischer Gebiete verfügen, die für die Versorgung von Notfällen von besonderer Bedeutung sind. In diesen Kliniken müssen mindestens 20 Intensivbetten zur Verfügung stehen, die auch zur Versorgung beatmeter Patienten ausgestattet sein müssen. Außerdem müssen ein Schockraum, ein 24-stündig verfügbarer Computertomograf (CT), ein Hubschrauberlandeplatz sowie ein 24-stündig verfügbares Gerät zur Magnetresonanztomographie (MRT) vorhanden sein. Die Herzkatheter-gestützte Behandlung eingeengter oder verschlossener Herzkranzgefäße (PCI) und die Primärdiagnostik für einen Schlaganfall müssen in den Krankenhäusern der Umfassenden Notfallversorgung ebenfalls möglich sein.

      Das Krankenhaus ist spezialisiert auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre. In Kliniken der Basisnotfallversorgung Kinder müssen mindestens eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin, Chirurgie oder Unfallchirurgie sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin am Standort vorhanden sein. Es muss eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten vorhanden sein, von denen mindestens drei eine Ausstattung zur Versorgung beatmeter Patienten haben müssen. Zudem müssen diese Kliniken über einen Schockraum und einen 24-stündig verfügbaren Computertomografen (CT) vorhalten.

      Das Krankenhaus ist spezialisiert auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre. Krankenhäuser der Erweiterten Notfallversorgung Kinder müssen über eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin, Chirurgie oder Unfallchirurgie und Innere Medizin am Standort und insgesamt mindestens vier Fachabteilungen verschiedener medizinischer Gebiete verfügen, die für die Versorgung von Notfällen von besonderer Bedeutung sind. In diesen Kliniken müssen mindestens zehn Intensivbetten zur Verfügung stehen, die auch zur Versorgung beatmeter Patienten ausgestattet sein müssen. Außerdem müssen ein Schockraum, ein 24-stündig verfügbarer Computertomograf (CT), ein Hubschrauberlandeplatz sowie ein 24-stündig verfügbares Gerät zur Magnetresonanztomographie (MRT) vorhanden sein. Die Herzkatheter-gestützte Behandlung eingeengter oder verschlossener Herzkranzgefäße (PCI) und die Primärdiagnostik für einen Schlaganfall müssen in den Krankenhäusern der Erweiterten Notfallversorgung ebenfalls möglich sein.

      Das Krankenhaus ist spezialisiert auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre. Krankenhäuser der Umfassenden Notfallversorgung Kinder müssen über eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin und insgesamt über mindestens sieben Fachabteilungen verschiedener medizinischer Gebiete verfügen, die für die Versorgung von Notfällen von besonderer Bedeutung sind. In diesen Kliniken müssen mindestens 20 Intensivbetten zur Verfügung stehen, die auch zur Versorgung beatmeter Patienten ausgestattet sein müssen. Außerdem müssen ein Schockraum, ein 24-stündig verfügbarer Computertomograf (CT), ein Hubschrauberlandeplatz sowie ein 24-stündig verfügbares Gerät zur Magnetresonanztomographie (MRT) vorhanden sein. Die Herzkatheter-gestützte Behandlung eingeengter oder verschlossener Herzkranzgefäße (PCI) und die Primärdiagnostik für einen Schlaganfall müssen in den Krankenhäusern der Umfassenden Notfallversorgung ebenfalls möglich sein.

      Ziel eines überregionalen Traumazentrums ist es, Schwerverletzte bestmöglich zu versorgen. Neben hohen fachlichen Kompetenzen verfügen Traumazentren über besondere personelle, strukturelle und apparative Ressourcen für die Versorgung von Schwerverletzten. An Krankenhäusern mit einer Erweiterten oder Umfassenden Notfallversorgung gibt es häufig Traumazentren.

      Stroke Units sind Spezialeinheiten für Schlaganfall-Patienten, in denen die Betroffenen schnell, umfassend und fachübergreifend behandelt werden. Ziel ist eine unverzügliche Akutdiagnostik des Schlaganfalls, um die Patienten möglichst früh und gezielt zu behandeln. An Krankenhäusern mit einer Erweiterten oder Umfassenden Notfallversorgung gibt es häufig Stroke Units.

      Chest Pain Units (Brustschmerzeinheiten) haben das Ziel, einen akuten oder neu aufgetretenen typischen, aber auch atypischen Brustschmerz rasch und zielgerichtet abzuklären. An Krankenhäusern mit einer Erweiterten oder Umfassenden Notfallversorgung gibt es häufig Chest Pain Units.

    • Patientenbefragung

      Die Krankenhaussuche zeigt Ihnen, welche Erfahrungen andere Patientinnen und Patienten während eines Krankenhausaufenthalts gemacht haben. Die angezeigten Ergebnisse beruhen auf einer groß angelegten Befragung von Patientinnen und Patienten, die nach ihrem Krankenhausaufenthalt einen Fragebogen ausgefüllt haben. Bislang sind bundesweit rund 900.000 Bewertungen von Versicherten der AOK und anderer beteiligter Krankenkassen eingeflossen. Die Patientenbewertungen beziehen sich auf das Krankenhaus oder die Fachabteilung, unabhängig davon, warum Patientinnen und Patienten im Krankenhaus behandelt wurden.

    • Qualität nach IQTiG

      Die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung hat zum Ziel, die Qualität der medizinischen und pflegerischen Leistungen der Krankenhäuser in Deutschland zu verbessern und vergleichbar zu machen. Die Regelungen werden im Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt und vom IQTiG umgesetzt. Das IQTiG ist das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland und arbeitet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses.

      Alle Krankenhäuser sind an die Regelungen der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung gebunden. Die Ergebnisse werden jährlich in einem strukturierten Qualitätsbericht veröffentlicht. Die AOK-Krankenhaussuche bildet die Ergebnisse unter „Qualität nach IQTiG“ ab.

    • Qualität nach QSR

      Die QSR-Ergebnisse beruhen auf einem wissenschaftlichen Verfahren, mit dem das Wissenschaftliche Institut der AOK die Behandlungsqualität zwischen Krankenhäusern risikoadjustiert vergleicht. Das bedeutet, dass Unterschiede in der Krankheitsschwere der Patienten und weitere relevante Faktoren berücksichtigt werden. Dazu werden die Daten vieler AOK-Patientinnen und Patienten bis zu einem Jahr nach dem Eingriff ausgewertet. Diese Daten sind verschlüsselt und erlauben keinen Personenbezug. So wird die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Komplikationen oder unerwünschten Ereignissen im jeweiligen Krankenhaus ermittelt.

      Die Symbole bei der Bewertung bedeuten:

      • 3 grüne Lebensbäume: überdurchschnittliche Qualität (d.h. eine Klinik gehört zu den 20% der Kliniken mit einer geringen Wahrscheinlichkeit für unerwünschte Ereignisse)
      • 2 grüne Lebensbäume: durchschnittliche Qualität (d.h. eine Klinik gehört zu den 60% der Kliniken mit einer mittleren Wahrscheinlichkeit für unerwünschte Ereignisse)
      • 1 grüner Lebensbaum: unterdurchschnittliche Qualität (d.h. eine Klinik gehört zu den 20% der Kliniken mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für unerwünschte Ereignisse)

      Wie alle Verfahren dieser Art basiert QSR auf Daten aus der Vergangenheit; die aktuelle Situation in der Klinik und bei der Behandlung Ihres konkreten Anliegens kann sich anders darstellen. Die QSR-Ergebnisse dienen ausschließlich der neutralen Information und stellen keine Empfehlungen dar. Sie sollen und können ärztliche Beratungen keinesfalls ersetzen. Als Zusatzinformationen bieten die laufend aktualisierten Datenauswertungen – zusammen mit der Zahl der Behandlungsfälle und den anderen Informationen zur Qualität – Orientierungshilfen bei der Krankenhaussuche.

      Ausführliche Informationen zum QSR-Verfahren und zur Datengrundlage erhalten Sie unter www.qualitaetssicherung-mit-routinedaten.de.

      Die Informationen aus dem Verfahren zur „Qualität nach QSR“ (QSR-Verfahren) werden von der AOK bereitgestellt. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung der Informationen erfolgt zum persönlichen, privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch. Weitergehende Nutzungen sind nur mit Genehmigung des AOK-Bundesverbands erlaubt.

    • Risikoadjustierung

      Wer Krankenhäuser miteinander vergleichen möchte, muss sicherstellen, dass nur gleichartige Behandlungsfälle miteinander verglichen werden. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, wird bei der Beurteilung der Behandlungsqualität ein Verfahren namens Risikoadjustierung eingesetzt. So werden bei der Berechnung u. a. das Alter, das Geschlecht und bestimmte Begleiterkrankungen der behandelten Patientinnen und Patienten berücksichtigt. Auf dieser Basis wird die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Komplikationen oder unerwünschten Ereignissen im jeweiligen Krankenhaus vergleichbar.

    • Strukturierter Qualitätsbericht (SQB)

      Krankenhäuser in Deutschland sind seit 2003 dazu verpflichtet jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen (§ 136b Abs. 1 SGB V). Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den Inhalt und Umfang der Qualitätsberichte. Das IQTiG legt hierfür die methodischen Rahmenbedingungen fest. Die Gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Ergebnisse zu veröffentlichen (§ 136 b Abs. 7 SGB V).

    • Zertifizierte Zentren zur Behandlung von Krebs

      Auf die Behandlung von Krebserkrankungen spezialisierte Einrichtungen können sich, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (z. B. Mindestfallzahlen an Erkrankten), von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizieren lassen. In den zertifizierten Zentren arbeiten alle an der Behandlung eines Krebspatienten beteiligten Fachrichtungen eng zusammen. Neben Chirurgen, Radioonkologen, Pathologen, Experten für die medikamentöse Tumortherapie und weiteren Fachdisziplinen gehören dazu unter anderem auch onkologische Pflegekräfte, Psychoonkologen und Sozialarbeiter.

      Informationen zum Verfahren

      Hinweis zu „Brustkrebszentrum – anerkannt durch die Deutsche Krebsgesellschaft“:

      Ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft anerkanntes Brustzentrum ist nicht nach den Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft, sondern nach den Kriterien des Landes Nordrhein-Westfalen, überprüft durch die Zertifizierungsstelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe, zertifiziert.

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