So unterstützt der Soziale Dienst der AOK Ärzte und Therapeuten
Um die Arbeit von Ärzte und Therapeuten zu unterstützen, bietet der Soziale Dienst der AOK Baden-Württemberg Beratung und sozialpädagogische Unterstützung der Patienten an. Voraussetzung ist die Teilnahme am Hausarzt- oder FacharztProgramm.
Aufgaben des Sozialen Dienstes
Der Soziale Dienst der AOK Baden-Württemberg bietet Leistungserbringern wie Ärzten und Therapeuten einen Beratungsservice an, wenn Sie an folgenden Programmen aktiv teilnehmen:
- AOK-HausarztProgramm (HzV)
- AOK-FacharztProgramm Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie (PNP)
- AOK-FacharztProgramm Orthopädie
Unser Ziel ist es, eng mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um Sie zu entlasten. Durch gezielte sozialpädagogische Interventionen möchten wir Ihre ärztliche und therapeutische Behandlung ergänzen. Dadurch soll bei Ihren Patienten eine stabile Gesamtversorgungssituation hergestellt und eine Fehl-, Unter- oder Überversorgung vermieden werden.
Sozialer Dienst für die Hausarztpraxis im AOK-HausarztProgramm
Hausärzte können den Sozialen Dienst der AOK einschalten, wenn Versicherte im AOK-HausarztProgramm eingeschrieben sind. Unterstützungsbedarf kann bei Ihren Patienten in folgenden Situationen nötig sein, wenn neben den folgenden Erkrankungen familiäre, berufliche und/oder soziale Belastungen vorliegen:
- Langzeiterkrankung (droht oder besteht)
- Krebserkrankung
- Suchterkrankung
- psychische Erkrankung (droht oder besteht)
- arbeitsplatzbedingte Erkrankung liegt vor
Wir empfehlen Ihnen, den Beratungsservice des Sozialen Dienstes zu nutzen. Sprechen Sie Ihre Patienten bei Bedarf an, um sie auf unser regionales Unterstützungsangebot aufmerksam zu machen.
Sozialer Dienst für die Facharzt- und Psychotherapeutenpraxis im PNP-FacharztProgramm
Fachärzte und Psychotherapeuten können den Sozialen Dienst der AOK einschalten, wenn
- Klienten im PNP-Facharztvertrag aktiv eingeschrieben sind,
- neben einer psychiatrischen bzw. neurologischen Diagnose Pflegebedürftigkeit droht bzw.
- berufliche oder soziale Faktoren relevant sind.
Wir empfehlen Ihnen, den Beratungsservice des Sozialen Dienstes zu nutzen. Sprechen Sie Ihre Patienten bei Bedarf an, um sie auf unser regionales Unterstützungsangebot aufmerksam zu machen.
Sozialer Dienst für die Orthopädiepraxis im AOK-Facharztprogramm Orthopädie
Die Orthopädiepraxis kann über die Hausarztpraxis den Sozialen Dienst der AOK einschalten, wenn Versicherte im AOK-Facharztprogramm Orthopädie eingeschrieben sind. Unterstützungsbedarf kann bei Ihren Patienten und Patientinnen nötig sein, wenn eine unspezifische Rückenschmerzdiagnose nach M54.X in Verbindung mit seelischen Belastungen im privaten oder beruflichen Umfeld bekannt ist.
Der Soziale Dienst der AOK unterstützt bei der
- Organisation und Nachsorge von Rehabilitationsmaßnahmen
- Vernetzung regionaler Versorgungsangebote
- Umsetzung ärztlich verordneter Maßnahmen, wenn Unterstützungs- und Vermittlungsbedarf besteht.
Wir empfehlen Ihnen, den Beratungsservice des Sozialen Dienstes zu nutzen. Sprechen Sie Ihre Patienten bzw. die behandelnde Hausarztpraxis bei Bedarf an, um sie auf unser regionales Unterstützungsangebot aufmerksam zu machen.
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