Mit der Reise-Krankenversicherung auf Auslandsreisen gut versorgt
Damit Sie jede Reise und jeden Urlaub genießen können, haben Sie die Möglichkeit, die gesetzlich festgelegten Leistungen der AOK mit einer Reise-Krankenversicherung der Allianz zu ergänzen.

Das leistet die Reise-Krankenversicherung
- MeineGesundeReise (MGR)
Für Alleinreisende bei Kurzzeitreisen bis zu 56 Tagen - UnsereGesundeReise (UGR)
Für Familien bei Kurzzeitreisen bis zu 56 Tagen - LangeGesundeReise (LGR)
Für Langzeitreisen vom ersten bis zu 365 Tage
So sind Sie im Fall der Fälle, bei Unfall oder Erkrankung, rund um den Globus gut gerüstet.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Das bieten die Reise-Krankenversicherungen MGR, UGR und LGR:
- Telefonischer 24-Stunden-Service an 365 Tagen im Jahr unter +49 89 67851234
- Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen
- Sofortunterstützung im Krankheitsfall, z.B. bei der Kliniksuche
- 100 Prozent Erstattung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
- Volle Kostenerstattung für Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus im Ausland
- Übernahme der Bergungs- und Rettungskosten bis maximal 15.000 Euro
- Bei Alleinreisenden: Organisation der An- und Rückreise einer nahestehenden Person bei mindestens acht Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit
- Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes, notfalls auch im Ambulanzflugzeug
- Zahnärztliche Behandlung im Ausland: Erstattung der Kosten für schmerzstillende Behandlungen bzw. für provisorischen Zahnersatz
- Im Todesfall: Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland
Leistungselemente für die Tarife MGR/UGR/LGR
Medizinische Leistungen | MeineGesundeReise UnsereGesundeReise | LangeGesundeReise |
---|---|---|
Ambulante und stationäre Behandlung | 100 % | 100 % |
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel | 100 % (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte) | 100 % (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte) |
Zahnärztliche Behandlung | 100 % | 100 % |
Behandlung des Frühgeborenen | 100 % | 100 % |
Sonstige Leistungen | ||
Bergung und Rettung | max. 15.000 Euro | max. 15.000 Euro |
Krankenrücktransport | 100 % wenn medizinisch sinnvoll | 100 % wenn medizinisch sinnvoll |
Rückreise einer Begleitperson | 100 % | 100 % |
Überführung im Todesfall | 100 % | 100 % |
Bestattung im Ausland | max. 10.000 Euro | max. 10.000 Euro |
Lösungen für Angehörige und Begleitpersonen | ||
Kinderbetreuung (inkl. Organisation) | 100 % | 100 % |
An- und Rückreise nahestehender Person (inkl. Organisation) | 100 % bei mind. 8 Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit und alleinreisend | 100 % bei mind. 8 Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit und alleinreisend |
Besuchsfahrten von Begleitpersonen zum Krankenhaus ODER Hotel in Krankenhausnähe für Begleitpersonen | 25 Euro pro Tag ODER max. 80 Euro pro Tag (insgesamt max. 8 Tage) | 25 Euro pro Tag ODER max. 80 Euro pro Tag (insgesamt max. 8 Tage) |
Serviceleistungen im Ausland | ||
Service-Leistungen, u. a. 24-h-Hotline, Dolmetscher-Service, Benennung von Kliniken im Ausland und Dienstleister vor Ort | ja | ja |
Übernahme der Telefonkosten bei 24-h-Hotline | unbegrenzt | unbegrenzt |
Allgemein | ||
Reisedauer | 0-56 Tage | 57-365 Tage |
Selbstbeteiligung | Keine | Keine |
Vertragslaufzeit | 1 Jahr | Tagespolice für Reisen ab 57 Tagen |
Kündigungsfrist für den Kunden | Fristlos zum Ende des Versicherungsjahres | Nicht relevant – keine Jahrespolice |
Weitere Hinweise
- Ab dem 50. bzw. 60. Geburtstag ändern sich die Beitragssätze.
- Bei dem Tarif UGR sind zur Familie gehörende Kinder bis zu ihrem 21. Geburtstag mitversichert.
- Für die Tarife MGR und UGR gilt eine fristlose Kündigung zum Ende eines Versicherungsjahres.
Schließen Sie Ihre Reise-Krankenversicherung online ab
Sie verlassen nun die Seiten der AOK Baden-Württemberg
Vielen Dank für Ihr Interesse an den Zusatzversicherungen unseres Kooperationspartners Allianz. Sie werden nun auf die Seite der Allianz weitergeleitet. Dort können Sie Ihren Tarif online abschließen.
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Hinweise:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im folgenden Dialog aus datenschutzrechtlichen Gründen nur volljährige Versicherte der AOK Baden-Württemberg selbst sowie deren bei der AOK Baden-Württemberg versicherte Kinder bis zum 21. Geburtstag mitversichert werden können.
Wenn Sie noch kein Versicherter der AOK Baden-Württemberg sind, wenden Sie sich bitte an ein AOK-KundenCenter in Ihrer Nähe.
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